Das Berufsbild der Finanzverwaltungs- und Steuerverwaltungsbeamte
Als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter dreht sich für Sie in Ihrem Arbeitsleben alles um Rechtsnormen und Zahlen. Denn Sie sind verantwortlich für die Festlegung der Steuerlast, die Beitreibung von ausstehenden Forderungen, die Durchführung von Steuerprüfungen oder aber für die Arbeit im Ministerium oder im Bundesamt für Finanzen.
Als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter können Sie drei verschiedene Laufbahnen einschlagen. Das wären die Laufbahn
- des mittleren Dienstes
- des gehobenen Dienstes
- des höheren Dienstes
Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München beraten Sie gern zu allen Fragen rund um die Laufbahnen der Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten sowie zu allen Fragen in Sachen Versicherungslösungen für diesen Berufszweig.
So unterscheiden sich die Laufbahnen eines Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten
Es gibt zahlreiche Einsatzgebiete für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte. Diesen Berufszweig können Sie als Kommunalbeamter, als Bundesbeamter oder als Landesbeamter ergreifen. Wenn Sie sich für eine Karriere in einem Finanzamt entscheiden, sind Sie im Landesdienst. Als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im Bundesamt für Finanzen ist der Bund Ihr Dienstherr.
Verbringen Sie Ihre Karriere in einer Stadtkasse bzw. einem kommunalen Fachbereich Finanzen sind Sie ein Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter, der als Kommunalbeamter ernannt wurde. Unabhängig davon, wer genau Ihr Dienstherr ist, können Sie die drei oben benannten Laufbahnen ergreifen.
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im mittleren Dienst
Die Laufbahn im mittleren Dienst ist die mit Sicherheit am meisten eingeschlagene – kein Wunder, gibt es in der Finanz- und Steuerverwaltung doch in diesem Bereich auch mit Abstand die meisten offenen Stellen. Als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im mittleren Dienst werden Sie als Sachbearbeiter bei der Prüfung von Steuerklärungen, zum Erlass von Steuerbescheiden und anderen Forderungsbescheiden in einem Fachbereich Finanzen oder für andere Sachbearbeitertätigkeiten in verschiedenen Ämtern eingesetzt.
Auch im Call Center der verschiedenen Behörden sowie im Frontoffice und Annahmedienst für Anträge und Steuererklärungen sowie im Bürgerbüro der verschiedenen Steuer- und Finanzbehörden finden Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im mittleren Dienst Ihren Ansatz.
Für die Laufbahn im mittleren Dienst gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Realschulabschluss (mittlere Reife)
- eventuell auch einen Hauptschulabschluss im Verbund mit einer förderlichen Berufsausbildung
- einwandfreier Leumund
- keine Vorstrafen
- Bekenntnis zur Verfassung der Bundesrepublik
- Deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger
Das Auswahlverfahren für Auszubildende besteht aus einem Einstellungstext und anschließenden Vorstellungsgesprächen. Wenn Sie die Ausbildung beginnen, erfolgt die Anstellung direkt als Beamter auf Wiederruf – mit allen Vorteilen, die das Beamtentum für Sie mit sich bringt. Damit sind natürlich auch Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden.
Aus diesem Grund ist es bereits im mittleren Dienst sinnvoll, sich über eine ganze Reihe interessanter und wichtiger Versicherungslösungen Gedanken zu machen. Gern beraten unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München Sie zu allen wichtigen Versicherungslösungen.
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst
Im gehobenen Dienst können Sie Ihren Ansatz in den gleichen Behörden finden wie im mittleren Dienst. Der größte Unterschied besteht in der Verantwortung, die Sie innehaben und den Aufgaben, die Sie in Ihrer Tätigkeit ausüben. So übernehmen Finanzveraltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst überwiegend die Aufgaben, die eine große Außenwirkung haben – zum Beispiel Steuerprüfungen in Unternehmen oder Ähnliches – oder die mit Personalverantwortung verbunden sind.
Die Ausbildung im gehobenen Dienst entspricht einer dualen Ausbildung, die zum Teil in der Behörde, in welcher Sie Ihren Ansatz finden, stattfindet und zum Teil in der jeweils für Ihren Dienstherrn zuständigen Verwaltungsfachhochschule. Dabei wird der theoretische Teil der Ausbildung in Form von Studienblöcken vermittelt. Am Ende der Ausbildung steht ein Abschluss zum Bachelor of Law Fachrichtung Verwaltung oder Finanzverwaltung.
Die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst sind:
- Abitur oder Fachhochschulreife oder anderer gleichwertiger Bildungsabschluss
- Deutsche Staatsbürgerschaft bzw. EU-Bürger
- Leumund muss einwandfrei sein
- natürlich keine Vorstrafen
- zudem sehr gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik
Die Zahl der Bewerber auf eine Stelle im gehobenen Dienst als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter ist regelmäßig sehr groß. So kommen nicht selten hundert und mehr Bewerber auf eine offene Stelle. Dementsprechend anspruchsvoll sind auch der Einstellungstext und das gesamte Verfahren.
Natürlich besteht auch für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst ein Versicherungsbedarf, der mit der Verantwortlichkeit Ihrer jeweiligen Position steigt. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München helfen Ihnen gern dabei, die für Sie passenden Versicherungslösungen zu finden.
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte höherer Dienst
Natürlich finden sich auch in der Finanz- und Steuerverwaltung Beamte des höheren Dienstes. Sie sind die Verantwortlichen, die ganze Ämter, Ressorts, Abteilungen und Bereiche führen, die als Bezirksstellenleiter eingesetzt werden oder im Finanzministerium an der Ausarbeitung von Richtlinien und Gesetzen mitwirken.
Für die Tätigkeit als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter gibt es keine klassische Ausbildung. Hier müssen Sie ein Masterstudium in einem passenden Fach vorweisen können, wenn Sie als Direkteinsteiger im höheren Dienst starten möchten. Dazu gehören Masterabschlüsse in Mathematik, Wirtschafts- und Finanzfächern oder im Verwaltungsrecht.
Als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst haben Sie auch die Möglichkeit, neben der Arbeit Ihren Master in öffentlicher Verwaltung zu machen. Einige Dienstherren unterstützen diese Fortbildung auch mit zusätzlicher Dienstbefreiung.
Auf diese Versicherungslösungen sollten Sie nicht verzichten
Als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter haben Sie sehr verantwortungsvolle Aufgaben – je nachdem in welcher Laufbahn Sie eingruppiert sind, steigt die Verantwortung teilweise deutlich an. Da ergibt es Sinn, sich rechtzeitig über sinnvolle Versicherungslösungen Gedanken zu machen. Zu den Versicherungen, auf die Sie auf keinen Fall verzichten sollten, gehören dabei:
- Diensthaftpflichtversicherung
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- beihilfekonforme private Krankenversicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Dienstanfängerpolice
- Altersvorsorge
Gerade die Dienstanfänger Police ist für Beamte, die noch recht jung dabei sind, extrem wichtig. Denn wenn Sie beispielsweise in jungen Jahren als Beamter auf Wiederruf oder nach bestandener Ausbildung als Beamter zur Probe dauerhaft dienstunfähig werden, kann es schnell vorbei sein mit dem Traum vom Beamtenstand.
Denn in einem solchen Fall wird Ihr Dienstherr Sie aus dem Dienst entlassen und Sie in der Kranken- und Rentenversicherung nachversichern. Damit werden Sie so gestellt, als wären Sie nie Beamter gewesen. Allerdings haben Sie in dieser Situation weder einen Job noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sodass hier direkt der Fall in die sozialen Netze des Arbeitslosengeldes II droht. Die Dienstanfänger Police kann Sie in einer solchen Situation auffangen und Ihnen ein wichtiges Gefühl von Sicherheit geben.
Unsere Fachleute der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München stehen Ihnen gern beratend zur Seite, wenn es um die Auswahl der richtigen Versicherungslösungen für Ihre ganz persönliche Situation geht.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Haben Sie noch Fragen dazu, wie Sie sich als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter optimal absichern können? Dann kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie!
Versicherungsbüro Michaelsen e.K.
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