Kommunalverwaltungsbeamte – die Stützen einer jeden Gemeinde
Sie sind die Beamten, mit denen der „normale“ Bürger am häufigsten in Kontakt tritt: Kommunalverwaltungsbeamte. Sie sind diejenigen, die alles Wichtige in einer Gemeinde organisieren, regeln und bearbeiten. Welche Aufgaben sich dabei bieten, ist immer auch ein Stück weit vom Status der Gemeinde selbst abhängig.
Diese Aufgaben- und Einsatzbereiche gibt es für Kommunalverwaltungsbeamte
Kommunalverwaltungsbeamte sind in der Regel bei einer kreisangehörigen Kommune, beim Kreis oder bei einer kreisfreien Stadt angestellt. Dabei sind Kommunalverwaltungsbeamte in der Lage, jedes Amt, das in einer Stadt- oder Kreisverwaltung vorhanden ist, zu bekleiden. Vom Standesamt bis zur Stadtkasse, vom Bauamt bis zum Grünflächenamt.
In diesen Ämtern können Sie als Kommunalverwaltungsbeamter eingesetzt werden
Als erstes stehen da natürlich die klassischen kommunalen Ämter zur Auswahl:
- Einwohnermeldeamt oder in vielen Städten inzwischen auch Bürgerbüro
- Standesamt
- Sozialamt
- Wohngeldstelle
- Jugendamt
- Stadtkasse
- Personalamt
- Hauptamt (manchmal mit Personalamt zusammen – hier werden die organisatorischen Aufgaben wie die Stellenplatzbeschreibungen, Stellenbewertungen etc. erledigt)
- Wahlamt
- Rentenberatungsstelle
- Amt für Beschaffung
- Bauamt
- Ordnungsamt
- Grünflächenamt
- Rechtsamt
Dann gibt es Bereiche, die Sie überwiegend bei Kreisen und in kreisfreien Städten finden, die ebenfalls mit Kommunalverwaltungsbeamten besetzt werden. Dazu gehören:
- Elterngeldstelle
- Ausländerbehörde
- Kfz-Zulassungsstelle
- Untere Umweltbehörde
- Schulamt
- Bauaufsichtsbehörde
- Jobcenter
Entsprechend breit gefächert muss natürlich auch die Ausbildung eines Kommunalverwaltungsbeamten sein. In der Ausbildung, die in zwei unterschiedlichen Laufbahnen absolviert werden kann, werden verschiedene Rechtsgebiete erlernt – vor allem aber der Umgang mit dem Gesetz an sich. So soll der Beamte in die Lage versetzt werden, in jedem unterschiedlichen Bereich, in dem er eingesetzt wird, schnell und mit möglichst geringer Einarbeitungszeit mit den einschlägigen Rechtsnormen umgehen zu können.
Diese Laufbahnen sind für einen Kommunalverwaltungsbeamten möglich
Wer eine Ausbildung zum Kommunalverwaltungsbeamten absolvieren möchte, muss zuerst zwischen der Laufbahn im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst und der im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst auswählen.
Die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Kommunalverwaltungsbeamten im mittleren Dienst sehen dabei wie folgt aus:
- Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und förderliche Berufsausbildung (zum Beispiel als Rechtsanwaltsfachangestelle); anderer gleichwertiger Bildungsabschluss
- Nichtüberschreiten der Altershöchstgrenze (variiert zwischen den Bundesländern – im Schnitt bei 32 Jahren)
- einwandfreier Leumund
- keine Vorstrafen
- Bekenntnis zur Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung für den gehobenen Dienst sehen für einen Kommunalverwaltungsbeamten hingegen wie folgt aus:
- Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder anderer vergleichbarer Schulabschluss
- Altershöchstgrenze nicht überschreiten (von Bundesland zu Bundesland verschieden – meistens 32. Lebensjahr)
- einwandfreier Leumund
- keine Vorstrafen
- natürlich die Anerkennung der Verfassung und Gesetzeslage der BRD
Der Abschluss der Ausbildung im mittleren Dienst berechtigt Sie dazu, den Titel Verwaltungswirt zu führen. Nach erfolgreich bestandener Prüfung im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst haben Sie einen Abschluss als Bachelor of Law – Fachrichtung Verwaltungsrecht erworben.
So sehen die Tätigkeitsfelder in den beiden genannten Laufbahnen aus
Als Kommunalverwaltungsbeamter im mittleren Dienst gehört es zu Ihren Aufgaben den direkten Bürgerkontakt in Ihrem jeweiligen Amt abzuwickeln. Auch Telefondienst und die Bearbeitung einfacher Eingangspost sowie Anträge bis zu einem mittleren Schwierigkeitsgrad gehören zu Ihrem Tätigkeitsgebiet.
Kommunalverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst sind in den gleichen Ämtern eingesetzt, wie ihre Kolleginnen und Kollegen im mittleren Dienst, nur dass sie andere Aufgaben ausführen. So erledigen sie die komplizierteren Fälle, sind für die Kommunikation mit Anwälten, Verbänden und anderen Bereichen mit großer Außenwirkung zuständig und können die Gemeinde auch vor Gericht vertreten. Darüber hinaus sind die meisten Positionen in der Verwaltung mit direkter Personalverantwortung in gehobenen Dienst angesiedelt.
Unabhängig davon, ob Sie nun eine Laufbahn im mittleren oder im gehobenen Dienst anstreben, gibt es als Kommunalverwaltungsbeamter eine ganze Reihe von Versicherungen, die für Sie wichtig sind. Ihre Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München beraten Sie gern zu allen wichtigen Punkten rund um das Thema Versicherungslösungen für Kommunalverwaltungsbeamte.
Auf diese Versicherungen solltest du als Kommunalverwaltungsbeamter auf keinen Fall verzichten
Eine Verbeamtung ist ein vollkommen anderes Dienstverhältnis als eine sozialversicherungspflichtige Anstellung. Das werden Sie als Kommunalverwaltungsbeamter bereits beim ersten Blick auf Ihren Besoldungsnachweis, wie die klassische Lohnabrechnung bei Beamten heißt, feststellen. Denn auf dieser fehlen Abzüge wie die
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
Nur die Steuern vom Einkommen müssen Sie natürlich auch als Beamter abführen. Eine Arbeitslosenversicherung ist für Sie nicht nötig, da nach Sicht des Gesetzgebers bei einem Beamten nicht die Gefahr einer Arbeitslosigkeit besteht. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entfallen, da Sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und somit nicht der Pflicht sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden unterliegen. Auf die Rentenversicherung können Sie verzichten, da Sie Anspruch auf die Zahlung eines Ruhegehalts bzw. einer Pension nach Beendigung Ihres Arbeitslebens haben.
Statt der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie als Kommunalverwaltungsbeamter Anspruch auf eine Beihilfe von Seiten Ihres Arbeitgebers. Diese umfasst in der Regel zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden Behandlungskosten – je nach Familienstand und Bundesland in dem Sie leben. Auch Ihre Kinder und Ihr Partner können unter gewissen Voraussetzungen in den Genuss der Beihilfeleistungen kommen. Da diese allerdings niemals 100 Prozent der anfallenden Kosten trägt, brauchen Sie eine beihilfekonforme private Krankenversicherung, die Ihre restlichen Kosten trägt.
Ihre Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München beraten Sie gern zu den unterschiedlichen Tarifen, die wir Ihnen in diesem Bereich anbieten können.
Unterschätzen Sie nie das Risiko einer Dienstunfähigkeit
Im Fall einer anhaltenden Dienstunfähigkeit hat Ihr Dienstherr zwei Möglichkeiten – abhängig von Ihrem Beamtenstatus. Sind Sie zu diesem Zeitpunkt noch Beamter auf Probe oder Wiederruf, wird Ihr Dienstherr Sie entlassen und Sie in der Sozialversicherung (Kranken- und Rentenversicherung) nachversichern. In diesem Fall sind Sie nicht nur gesundheitlich angeschlagen. Sie sind auch noch arbeitslos, ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld und vor allem ohne Anspruch auf irgendwelche Renten- oder Pensionsleistungen.
Sollten Sie bereits Beamter auf Lebenszeit sein, kann Ihr Dienstherr Sie zumindest noch in den vorgezogenen Ruhestand schicken. Hier bekommen Sie ein Ruhegehalt von mindestens 1.400 Euro. Allerdings reicht die Summe nicht, die Sie bekommen würden, wenn Sie bis zum eigentlichen Pensionsalter durchgearbeitet hätten.
In dieser Situation springt Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV für Sie ein. Im Rahmen der Dienstanfänger Police bieten wir Ihnen hier auch besonders interessante Kondition für Dienstanfänger.
Weitere Versicherungen auf die Sie nicht verzichten sollten
- Diensthaftpflichtversicherung
- Altersvorsorge
Wir stehen Ihnen gern zur Seite
Haben Sie zu einer der genannten Versicherungslösungen Fragen? Gern helfen Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München dabei, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.
Versicherungsbüro Michaelsen e.K.
Untere Hauptstr. 6
85386 Eching
Nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 15:00