Soldatenversorgung im Fall der Dienstunfähigkeit
Als Zeit- oder Berufssoldat tragen Sie ein erhebliches Risiko aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig zu werden. Das Soldatenversorgungsgesetz deckt nicht alle finanziellen Folgen eines Schadens hinreichend ab, den ein Soldat erleiden könnte – sei es durch Krankheit oder Unfall, im Dienst oder in der Freizeit, im In- oder Ausland.
Um Ihren Lebensstandard im Falle einer Dienstunfähigkeit halten zu können, sollten Sie sich frühzeitig absichern.
Spezialist für den Öffentlichen Dienst
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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Andreas Lauff
Ketzerbach 51
35037 Marburg
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Geschlossen
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