Beihilfe für Beamte
DBV Andreas Rübsam in Kenzingen
Beamtinnen und Beamte haben einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. Alternativ steht ihnen Heilfürsorge zu, die Beihilfe ist aber der weitaus häufigere Fall. Die passgenaue Ergänzung zur Beihilfe für Beamte & Beamtenanwärter ist die beihilfekonforme Krankenversicherung. Wir geben einen Überblick über die vielseitige Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Rübsam in Kenzingen!
Bedeutung einer Krankenversicherung für Beihilfeberechtige
Die Beihilfe funktioniert grundlegend anders als die gesetzliche Krankenversicherung. Denn um sie zu erhalten, reichen Sie die Rechnungen Ihres Arztes beim Dienstherrn (Beihilfestelle) ein. Eine Rechnung erhalten Sie nur als Privatpatientin oder Privatpatient. Der Dienstherr erstattet dann genau den Teil der Kosten, der Ihnen nach Ihrem individuellen Beihilfesatz (zwischen 50 und 70 Prozent) zusteht.
Beispiel: Sie erhalten 70 Prozent Beihilfe und eine Rechnung über 1.000 Euro. Der Dienstherr übernimmt 700 Euro.
Nun entsteht eine Lücke von 30 oder 50 Prozent – und an dieser Stelle kommt die Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte ins Spiel. Ihre Aufgabe ist es, die entstehende Versorgungslücke zu schließen. Durch die Krankenversicherungspflicht dürfen Sie die Aufwendungen nicht einfach selbst tragen, sondern brauchen zwingend eine Versicherung. Allerdings entscheiden Sie als Beamtin oder Beamter selbst, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern.
Beihilfe erhalten Sie aber nur als Privatpatientin oder Privatpatient. Einen Arbeitgeber-Anteil gibt es bei Beamten nicht, sodass Sie den Beitrag zur gesetzlichen Kasse in voller Höhe aus Ihrem Bruttogehalt bezahlen müssen.Die Beihilfe funktioniert grundlegend anders als die gesetzliche Krankenversicherung. Denn um sie zu
Die Leistungen unserer Krankenversicherung für Beihilfeberechtige
Die Beihilfe von Beamten ist ein eigenes Thema, an das wir unsere Krankenversicherungslösungen angepasst haben. Als Beamtin oder Beamter profitieren Sie dabei unter anderem von folgenden Leistungen sowie vielen starken Vorteilen:
- Ihr Beitrag ist deutlich niedriger als bei einer vergleichbaren Vollversicherung, da Ihr Dienstherr bereits einen Teil der Krankheitskosten übernimmt
- Sie erhalten einen Teil der Beiträge zurück, wenn Sie während des Versicherungsjahres keine oder nur bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen
- Wir übernehmen Wahlleistungen im Krankenhaus, etwa Chefarztbehandlung und Einzelzimmer, grundsätzlich in voller Höhe
- Sie erhalten beim Kauf von Sehhilfen, Heil- und Hilfsmitteln grundsätzlich die gesamten Aufwendungen erstattet
- Sie profitieren von weltweit gültigem Versicherungsschutz, wobei wir uns im Ausland nach den inländischen Kosten richten
keine einseitige Anpassung
Der Gesetzgeber hat bei der privaten – anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung – keine Möglichkeit, Leistungen einfach zu Ihren Ungunsten anzupassen. Dies verhindert der Vertrag, den Sie mit der DBV abschließen: Sie haben daher die Sicherheit, immer genau das zu erhalten, was in Ihrem Vertrag steht!
Erfahren Sie noch heute mehr!
Die Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte ist nichts anderes als eine private Krankenversicherung, die nur einen Teil der Kosten übernimmt. Dadurch ist sie für Beamtinnen und Beamte in der Regel attraktiver als die gesetzliche Kasse, bei der der volle Beitrag aus den Bruttobezügen fällig wird.
Außerdem kommen Sie hier in den Genuss des Privatpatienten-Status. Sie bestimmen selbst über Art und Umfang der versicherten Leistungen. Mit verschiedensten Zusatzbausteinen passen Sie den Versicherungsschutz genau an Ihren individuellen Bedarf an. Änderungen sind in der Regel auch später noch ohne Probleme möglich.
Wir helfen Ihnen gerne
Möchten Sie mehr über die Beihilfe für Beamte oder unsere Versicherungslösungen erfahren? Dann zögern Sie nicht lange! Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Rübsam in Kenzingen freut sich auf Sie. Vereinbaren Sie Ihren ersten Termin!
Andreas Rübsam
Hauptstr. 5
79341 Kenzingen
09:00 bis 12:30
14:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
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Geschlossen
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