Vermögenswirksame Leistungen (VL) / Arbeitnehmersparzulage

Alle Angestellten und Beamte im Öffentlichen Dienst haben An­spruch auf vermögenswirksame Leistungen - auch schon während der Ausbildungszeit. Die vermö­genswirksamen Leistungen betragen in der Regel 6,65 EUR pro Monat.
 
Wichtig ist, dass die vermögenswirksamen Leistungen in eine bestimmte Anlageform gesteckt werden. Da die Leistungen dem Aufbau von Vermögen dienen sollen, kann man sich diese nicht einfach auszahlen lassen. Man muss diesen Zuschuss beim Dienstherrn beantragen. Das ist aber eine reine Formsache. Wir helfen dabei gern.

So kann sich zum Beispiel mit der VL-Lebensversicherung der monatlicher Sparbeitrag zusammensetzen:
 

Auch wenn das Geldgeschenk vom Dienstherrn auf den ersten Blick nicht sehr hoch erscheint, spart man im Laufe der Beschäftigungszeit durch dieses Modell ein solides Kapital ansparen, z.B.

  • für einen kurzfristigen Vermögensaufbau
  • als Grundstein für die private Altersvorsorge

und viele Vorteile nutzen, wie

Auch zu weiteren Anlagemöglichkeiten, zum Beispiel in einem

  • Bausparvertrag
  • Aktiensparplan

beraten wir gern, denn diese können zusätzlich vom Staat gefördert werden.
 
Diese beträgt bei Aktienfonds 20 % auf die jährlichen Einzahlungen bis 400 Euro. Für die Anlage in Bausparverträgen beträgt die Förderung 9 Prozent bis 470 Euro jährlich.
 
Dabei darf das zu versteuernde Einkommen 40.000 Euro für Ledige bzw. 80.000 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete beziehungsweise Verpartnerte nicht überschreiten.

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Spezialist für den Öffentlichen Dienst

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in Versicherungslösungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes. Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden. Lassen Sie sich beraten.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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