Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
der DBV Deutsche Beamtenversicherung Carsten Klotz in Regensburg
Als Beamtin oder Beamter haben Sie – gerade in Ihren ersten Jahren im Dienst – kaum eine Absicherung gegen die Folgen der Dienstunfähigkeit. Im schlimmsten Fall müssen Sie dann mit Ihrer Entlassung rechnen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Carsten Klotz in Regensburg sorgt hier für den richtigen Schutz. Erfahren Sie noch heute mehr über die sinnvolle Zusatzpolice!
Sinn und Zweck der Absicherung gegen Dienstunfähigkeit
Eine Dienstunfähigkeit liegt dem Grunde nach immer dann vor, wenn Sie als Beamtin oder Beamter dauerhaft nicht mehr dienstfähig sind. Wichtig ist, dass die Dienstunfähigkeit nach einer Prognose des Amtsarztes tatsächlich dauerhaft besteht und gesundheitliche oder unfallbedingte Gründe hat. Regelungen finden sich unter anderem in den §§ 44 ff. Bundesbeamtengesetz (BBG) sowie den entsprechenden Vorschriften der Länder.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit hat für Beamte teils gravierende Folgen. Denn je nachdem, welchen Status Sie bereits erreicht haben, werden Sie entlassen oder in den Ruhestand versetzt:
- Bei Beamten auf Widerruf und Probe erfolgt die Entlassung aus dem Dienst. Damit verbunden ist der Verlust von Ansprüchen auf Besoldung, Beihilfe und Versorgung
- Beamte auf Lebenszeit werden nicht entlassen, sondern in den Ruhestand versetzt und erhalten Pension. Der Dienstherr gewährt die Beihilfe weiter, allerdings liegt die Pension deutlich unter den früheren Dienstbezügen
Als Beamtin oder Beamter müssen Sie also in jedem Fall mit erheblichen Einbußen beim Verdienst rechnen, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt. Die Mindestpension, also das Ruhegehalt, dass Sie unabhängig vom Zeitpunkt der Versetzung mindestens erhalten, liegt im bundesweiten Schnitt bei rund 1.800 Euro. Haben Sie vorher 3.000 Euro verdient, gehen von heute auf morgen 1.200 Euro verloren.
Die Folgen für Beamte auf Wiederruf
Bei Beamten auf Widerruf und Probe ist die Situation nochmal schlimmer. Denn hier fehlt tatsächlich das gesamte Einkommen, was gerade in höheren Besoldungsgruppen im finanziellen Ruin enden kann.
Gehen Sie daher kein Risiko ein und sorgen Sie vor – mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte von DBV!
Unterschiede zwischen echter und unechter DU-Klausel
Relevant bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist vor allem die sogenannte DU-Klausel. Denn eigentlich handelt es sich auch bei dieser Police „nur“ um eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wird aber mit der entsprechenden Klausel an den besonderen Bedarf von Beamtinnen und Beamten angepasst. Achten Sie auf die wichtigen Unterschiede:
- Mit einer echten DU-Klausel erkennt der Versicherer die Feststellung des Amtsarztes ohne weitere Prüfung an
- Bei einer unechten Klausel prüft der Versicherer nochmal selbst, ob Sie wirklich dienstunfähig sind. Im Zweifel bekommen Sie dann keine Leistungen, auch wenn der Dienstherr zu einem anderen Ergebnis kam
Alle Tarife der Dienstunfähigkeitsversicherung von DBV erhalten die echte DU-Klausel. So sind Sie immer auf der sicheren Seite!
Leistungen der DU-Versicherung für Beamte
Mit der DU-Versicherung profitieren Beamtinnen und Beamte unter anderem von folgenden Leistungen:
- Wir zahlen die vereinbarte DU-Rente, deren Höhe Sie selbst bestimmen, sofort nach Feststellung der Dienstunfähigkeit aus
- Durch die echte DU-Klausel erkennen wir das Gutachten Ihres Dienstherrn an, ohne es selbst noch einmal nachzuprüfen
- Im Rahmen von Nachversicherungsgarantien können Sie Ihre Rente auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen
- Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung und können Sie daher nicht an andere Berufe, denen Sie theoretisch noch nachgehen können, verweisen
- Während Sie Leistungen erhalten, müssen Sie keine Beiträge mehr für Ihre DU-Versicherung zahlen
Wir beraten Sie gern
Häufig gestellte Fragen
Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?
Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als Beamtin oder Beamter dauerhaft nicht mehr dienstfähig sind. Dabei zählt die Prognose des Amtsarztes, der auf Antrag des Beamten oder des Dienstherrn tätig wird.
Wer braucht eine DU-Versicherung?
Besonders wichtig ist die DU-Versicherung für Beamte auf Widerruf und Probe. Denn als solcher werden Sie bei Dienstunfähigkeit aus dem Staatsdienst entlassen und verlieren alle vorhandenen Ansprüche.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja, Beiträge für die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung sind Sonderausgaben und als solche steuerlich absetzbar.
Carsten Klotz
Sonnenstr. 21 a
93059 Regensburg
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 12:30
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