Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
der DBV Deutsche BeamtenversicherungCarsten Klotz in Regensburg
Das Risiko der Dienstunfähigkeit ist eine echte Bedrohung für Sie als Lehrerin oder Lehrer. Denn gerade in Ihren ersten Dienstjahren haben Sie keine staatliche Absicherung vor den finanziellen Folgen des Jobverlusts. Die DU-Versicherung der DBV Deutsche BeamtenversicherungCarsten Klotz in Regensburg schafft hier die richtige Abhilfe. Denn wir zahlen Ihnen eine monatliche Rente aus, wenn Sie Ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können!
Bedeutung und Zweck der DU-Versicherung für Lehrer
Klar: Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet bei Bestehen einer Dienstunfähigkeit. Doch wann liegt eine solche vor? Jeder Dienstherr kann hier eigene Bestimmungen erlassen, wobei die Regelung in den meisten Fällen so aussieht: „Der Beamte ist dienstunfähig, wenn er seine dienstlichen Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr voll erfüllen kann“.
Eine Dienstunfähigkeit liegt damit beispielsweise vor, wenn Sie sich beim Sport so schwer verletzen, dass Sie nicht mehr als Lehrer arbeiten kannst. Auch psychische Erkrankungen stellen immer öfter die Ursache einer Dienstunfähigkeit dar.
Je nachdem, welchen Beamtenstatus Sie als Lehrerin oder Lehrer bereits erreicht haben, hat die Dienstunfähigkeit unterschiedlich schwere Folgen:
- Beamte auf Widerruf und Probe werden entlassen, da ihnen die gesundheitliche Eignung fehlt. Ebenfalls verloren gehen Besoldung, Beihilfe und Versorgung
- Bei Beamten auf Lebenszeit erfolgt keine Entlassung. Sie versetzt der Dienstherr in den Ruhestand und zahlt ein Ruhegehalt. Auch dieses liegt aber deutlich unter den früheren Dienstbezügen
Infolge der Dienstunfähigkeit entsteht also eine mehr oder weniger große Einkommenslücke. Aufgabe der Dienstunfähigkeitsversicherung ist, diese zu schließen. Dazu bekommen Sie von der Versicherung eine monatliche Rente (DU-Rente), deren Höhe Sie selbst bestimmen.
Die DU-Klausel in der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung
Auch bei der DU-Versicherung handelt es sich im Grundsatz „nur“ um eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Um sie an den besonderen Bedarf von Beamtinnen und Beamten anzupassen, enthält sie aber eine sogenannte DU-Klausel. Unterscheiden Sie hier unbedingt zwischen echter und unechter Klausel:
- Mit der echten DU-Klausel erkennt der Versicherer eine vom Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit ohne weitere Prüfung als Berufsunfähigkeit an
- Bei einer unechten DU-Klausel wird die Dienstunfähigkeit nicht ohne weitere Prüfung anerkannt. Kommt der Versicherer zu einem anderen Ergebnis als der Dienstherr, erhalten Sie mitunter keine Leistungen, obwohl Sie bereits aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurden
Alle Tarife von DBV enthalten eine echte DU-Klausel. So erkennen wir die Feststellung deines Dienstherrn unverzüglich und ohne weitere Prüfschritte an.
Die Leistungen der DU-Versicherung für Lehrer
Mit dem Abschluss der DBV DU-Versicherung für Lehrer profitieren Sie unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:
- Wir zahlen die vereinbarte DU-Rente unverzüglich nach Feststellung der Dienstunfähigkeit aus
- Sie bestimmen selbst über die Höhe der Rente und können diese auch jederzeit anpassen, im Rahmen der Nachversicherungsgarantie sogar ohne erneute Gesundheitsfragen
- Durch die echte DU-Klausel erkennen wir die vom Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit sofort als Berufsunfähigkeit an
- Während Sie Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten, müssen Sie keine weiteren Beiträge mehr zahlen
- Die Prämien für die DU-Versicherung für Lehrer lassen sich in voller Höhe von der Steuer absetzen
Wir beraten Sie gern
Möchten Sie mehr über die DU-Versicherung für Lehrer erfahren? Wünschen Sie sich eine erste Beratung oder ein persönliches, unverbindliches Angebot? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei der DBV Deutsche BeamtenversicherungCarsten Klotz in Regensburg! Wir freuen uns auf Sie!
Häufig gestellte Fragen
Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?
Eine Dienstunfähigkeit ist gegeben, wenn Sie nach der Prognose des Amtsarztes voraussichtlich dauerhaft nicht mehr für einen Einsatz im Staatsdienst geeignet sind.
Welche Leistungen erhalte ich von der DU-Versicherung für Lehrer?
Die DU-Versicherung für Lehrer zahlt eine monatliche Rente aus. Die Höhe dieser Rente bestimmen Sie selbst, wobei Experten empfehlen, rund 70 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens abzusichern.
Kann ich die Beiträge steuerlich geltend machen?
Ja, Beiträge für eine Dienstunfähigkeitsversicherung sind Sonderausgaben und lassen sich als solche von der Steuer absetzen.
Carsten Klotz
Sonnenstr. 21 a
93059 Regensburg
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 12:30
09:00 bis 12:30
09:00 bis 12:30
15:00 bis 18:00
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
