Nutzen Sie Ihre Ansprüche: Beihilfe für Lehrer, Referendare und Studenten
Der Dienstherr beteiligt sich bei Ihnen als Lehrer, Referendare und Student an den Kosten, die Ihnen im Krankheitsfall entstehen, in Form der sogenannten Beihilfe. Die Restkosten müssen Sie hingegen mit einer privaten Krankenversicherung selbst abdecken.
Bei uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christina Hübschmann in Gera erwartet Sie die maßgeschneiderte, beihilfekonforme private Krankenversicherung, die sinnvoll die Lücke zur Beihilfe schließt und Ihnen einen Komplettschutz garantiert. So können Sie Ihre Ansprüche geltend machen und von den attraktiven Leistungen eines Privatpatienten profitieren.
Wer erhält Beihilfe?
Auf Beihilfe haben Sie als Beamter auf Lebenszeit, Widerruf oder Probe Anspruch. Bei einem entsprechenden Versicherungsumfang erhalten auch Sie als Referendar die Versorgungsleistungen des Dienstherrn. Eine Ausnahme stellen hier nur angestellte Lehrer dar, die keine Beihilfe erhalten, außer es besteht noch ein alter Vertrag. Unter Einbehalt bestimmter Voraussetzungen haben auch Ehepartner und Kinder die Möglichkeit von der Beihilfe zu profitieren und die Kostenübernahme in Anspruch zu nehmen. Hierbei gilt, dass das Einkommen des Ehepartners unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze liegt und ferner keine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Gehen Sie in den Ruhestand, haben Sie unter gewissen Bedingungen ebenso Anspruch auf Beihilfe.
Was muss man bei der Beihilfe beachten?
Sobald Sie aus einer Behandlung kommen oder Medikamente gekauft haben, erhalten Sie eine Rechnung. Diese begleichen Sie zunächst selbst. Danach füllen Sie das Formular aus und übersenden es mit den entsprechenden Belegen an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, die ihren Sitz in Berlin hat. Auch wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christina Hübschmann in Gera benötigen im Rahmen der privaten Krankenversicherung Ihre Rechnungen, um die Teilkosten zu übernehmen. Sie sollten dabei stets die Fristen der Beihilfe im Auge behalten. Kosten können Sie bis zu einem Jahr nach Rechnungsstellung einreichen. Der Mindestbetrag liegt bei 200 €. Das bedeutet, dass Sie zunächst alle Rechnungen über das Jahr hinweg sammeln und am Ende zusammen einreichen. Sollte der Betrag nach 10 Monaten unter 200 € liegen, bekommen Sie immerhin 15 € zurück.
Wir sind gerne für Sie da
Sie möchten sich gerne über die Beihilfe informieren, haben Fragen oder möchten sich beraten lassen? Gerne helfen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christina Hübschmann in Gera Ihnen unverbindlich weiter.
Anfrage sendenChristina Hübschmann
Marienstr. 13
07546 Gera
Nach Vereinbarung
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