DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden Dienstunfähigkeitsversicherung
Studenten Baden-Baden

Grundwissen Studenten & Referendare erklärt von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden

Krankheit oder Unfall kommen immer ungelegen und sind belastend. Wenn diese dann noch zu Dienstunfähigkeit führen, kann auch die finanzielle Zukunft ins Ungewisse gleiten. Daher sollte man frühzeitig, somit idealerweise bereits zu Refendariatszeiten eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Denn diese kann im Ernstfalles Ihre finanzielle Existenz absichern.
 
Zwar ist Fürsorge sowie Schutz durch den Dienstherrn eines Referendars recht umfangreich, weist allerdings gerade in frühen Dienstjahren Lücken auf, die es zu schließen gilt. Für Beamte auf Lebenszeit besteht eine fünfjährige Wartezeit, ehe diese Fürsorge-Anspruch bei Dienstunfähigkeit erreichen. Referendaren steht sogar eine Entlassung bei Dienstunfähigkeit bevor.
 
Da Referendare stets im Zwang stehen, sowohl Schülern, Eltern sowie Schulleitung gerecht zu werden, stehen diese unter enormem Druck. Bereits während der Refendariatszeit wird ihnen besonders viel abverlangt, da Referendare dann schon selbständig Unterricht durchführen müssen. Ebenso müssen Sie Schüler vollständig beaufsichtigen und oft Zusatzaufgaben übernehmen, wie beispielsweise Krankheitsvertretung von Kollegen.
 
Dieser Druck sowie dadurch auftretende dauernde Überforderung sind oftmals Auslöser psychischer Erkrankungen, wie Depressionen oder Burn-Out bei Referendaren. Dabei sind sowohl Dienstanfänger als auch langjährig erfahrene Lehrer gleichermaßen betroffen. Doch nicht nur psychische Krankheiten können zu Dienstunfähigkeit führen, sondern auch körperliche Erkrankungen, sowie Unfälle.

Wann tritt Dienstunfähigkeit bei Studenten oder Referendaren ein?

Dienstunfähigkeitserklärung kann vom Dienstherren dann erfolgen, wenn während eines Zeitraums von 6 Monaten eine Dienstausübung weniger als 3 Monaten möglich war.
 
Die Versetzung in den Ruhestand ist bei Beamten erst möglich, wenn eine 5-jährige Wartezeit erfüllt wurde. Eine Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber ihrem Dienstherren dagegen ist bei Referendaren nicht möglich. Da diese bei Dienstunfall und damit verbundener und nicht selbstverschuldeter Dienstunfähigkeit lediglich mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden, sollten Referendare frühzeitig vorbeugen und sich entsprechend selbst absichern.

Welche Folgen hat Dienstunfähigkeit für Studenten oder Referendare?

Normalerweise kann man mit seinem festen monatlichen Referendars-Gehalt zurechtkommen und entsprechend planen. Doch wenn Unvorhergesehenes, wie Dienstunfähigkeit eintritt, kommt man leicht in finanzielle Schieflage. Anstatt eines guten sicheren Arbeitsplatzes mit entsprechender lebenslanger Alimentation, kann es vorkommen, dass man plötzlich entlassen wird und auf Zahlungen des Arbeitsamtes o.ä. angewiesen ist. Um solch gravierenden finanziellen Einbußen vorzubeugen, sollten Sie das Dienstunfähigkeitsrisiko von Anfang an kompetent absichern. Leider sind sich immer noch viele – gerade jüngere – Menschen der stets bestehenden Risiken und Gefahren, welche durch unverhoffte Krankheiten und damit verbundener Dienstunfähigkeit einhergehen, immer noch nicht recht bewusst.
 
Bei Dienstunfähigkeit und dadurch bedingter Entlassung werden Referendare durch ihren Dienstherrn für deren geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Es besteht die Möglichkeit eine Erwerbminderungsrente zu erhalten, falls in den letzten 5 Jahren vor Dienstunfähigkeit zumindest 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt ab von:

  • Höhe des Nettoeinkommens
  • Art bzw. Höhe der Erwerbsunfähigkeit (also, ob voll oder teilweise)
  • Anzahl der Beitragsjahre in der Rentenversicherung
  • Höhe der gesammelten/erreichten Entgeltpunkte

Selbst wenn Sie aufgrund erfüllter Wartezeiten in den Ruhestand versetzt werden können, ist der anfängliche Anspruch auf Ruhegehalt recht niedrig, da lediglich mit ungefähr 35 % der zuletzt erhaltenen Bezüge bzw. einer Mindestversorgung von ca. 1.400,00 € zu rechnen ist.
 
Die Ruhegehaltshöhe hängt ab von den abgeleisteten Dienstjahren. Denn durch jedes geleistete Dienstjahr steigt der Ruhegehaltsanspruch, jedoch bis höchstens 71,75% der zuletzt erhaltenen Bezüge.

Adäquater Existenzschutz bei eintretender Dienstunfähigkeit für Studenten oder Referendare

Eine Dienstunfähigkeit – egal in welchem Alter – reduziert den finanziellen Spielraum. Daher bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden eine adäquate Dienstunfähigkeitsversicherung, die nicht nur für Dienstanfänger und Referendare geeignet ist, sondern auch für Lehrer, die bereits einige Jahre im Schuldienst tätig sind. Diese bietet die perfekte Lösung zur finanziellen Existenz-Absicherung, falls der Ernstfall eintritt. So können Sie auch zukünftig den Lebensstandard erhalten.

Eine besondere Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendare und Studenten

Eine traditionelle Berufsunfähigkeitsversicherung ist gerade für Studenten und Referendare eher ungeeignet, da diese – trotz Dienstunfähigkeitsfeststellung durch den Dienstherrn – durch interne Gutachter und interne Anforderungen das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit beurteilt. Meist zu Gunsten der Versicherung. Daher bietet diese keinen ausreichenden Schutz.
 
Anspruch auf BU-Rente besteht bei einigen Berufsunfähigkeitsversicherungen erst dann, wenn Sie in den Ruhestand versetzt werden, da diese teilweise unvollständige Dienstunfähigkeitsklauseln enthalten. Bei Entlassung erhalten Referendare und Dienstanfänger kein Geld von der Versicherung
 
Um adäquat abgesichert zu sein, benötigen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Diese ist nichts anderes, als eine mit Dienstunfähigkeitsklausel versehene Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn nur so ist gewährleistet, dass Sie bei Dienstunfähigkeit und daraus resultierender Entlassung ohne Prüfung auch Ihnen zustehende Leistungen erhalten.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung hat Vorteile für Studenten und Referendare

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden bietet Referendaren und Dienstanfängern eine ideale Dienstunfähigkeitsversicherung; und das zu günstigen Konditionen. Die Dienstanfänger-Police sowie Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine ideale Kombination zur Altersvorsorge, bei der Sie von finanzieller Sicherheit im Falle von Dienstunfähigkeit profitieren und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge perfekt aufbauen.
 
Vorteil der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden:

  • Vertraglich vereinbarte monatliche Rente ist garantiert
  • Bei Hochzeit oder Hauserwerb Anpassung im Absicherungsbedarf ohne Probleme
  • Ausgleich der Inflationsverluste durch Dynamikoption
  • Möglichkeit der Teil- und Nachversicherung
  • Vereinbarung von Besoldungsgruppe und persönlichem Bedarf abhängiger hoher Absicherungen
  • Günstige und spezielle Konditionen für Referendare

Eine Dienstunfähigkeit des Dienstherrn wird durch DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden anerkannt und entsprechend – ohne zusätzliche Prüfung – Dienstunfähigkeitsrente geleistet. Dies gilt auch, wenn Sie dienstunfähig, jedoch nicht berufsunfähig sind.

Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch

Wenden Sie sich an die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden. Diese beraten Sie ausführlich hierzu und helfen Ihnen, den für Sie besten Versicherungsschutz zu erlangen. Damit sind Sie im Falle eines Falles auf der sicheren Seite.

Dienstunfähigkeitsversicherung FAQ

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare notwendig?

Sollte der Ernstfall eintreten, kann für Referendare eine Dienstunfähigkeitsversicherung existenzsichernd sein. Dies deshalb, da sowohl Dienstanfänger als auch Referendare gegenüber ihrem Dienstherrn noch keinerlei Ansprüche auf Versorgung besitzen. Eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand ist erst möglich, wenn diese zu Beamten auf Lebenszeit ernannt wurden und eine 5-jährige Wartezeit vorliegt. Dagegen werden Referendare und Dienstanfänger ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen, wenn Dienstunfähigkeit eintritt. Einzige Ausnahme besteht, wenn die Dienstunfähigkeit Folge eines Dienstunfalls ist. Dann können Ansprüche erhoben werden.

Ist eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendare und Studenten ausreichend?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht miteinander vergleichbar. Eine Versetzung in den Ruhestand ist unabdingbare Voraussetzung für Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung, was bedeutet, dass Referendare keine Zahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten können, da diese Voraussetzung bei ihnen normalerweise nicht möglich ist.
 
Durch Dienstunfähigkeitsversicherung ist sichergestellt, dass eine Anerkennung der vom Dienstherrn ausgesprochenen Dienstunfähigkeit – selbst bei folgender Entlassung – auch von der Versicherung ohne zusätzliche Prüfung anerkannt wird. Grund hierfür ist, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit „echter Beamten- bzw. Dienstunfähigkeitsklausel“ darstellt.

Wieviel kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare?

Der Beitrag wird durch verschiedene Faktoren bestimmt:

  • Alter bei Vertragsabschluss
  • vorherige Erkrankungen
  • Laufzeit der Versicherung
  • Angestrebte Höhe der Rente
  • Berufsgruppe

Die Dienstanfänger-Police der DBV ist eine ideale und preiswerte Alternative für Referendare und Dienstanfänger, da damit gleichzeitig die Altersvorsorge aufgebaut wird.

Ist die Absicherungshöhe für Referendare und Studenten flexibel?

Um eine bestmögliche und individuell angepasste Absicherung zu bieten, ist die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort] jederzeit veränderbar. Damit können Sie auf persönliche Veränderungen, wie Hochzeit, Geburt oder Hausbau reagieren und Ihre monatlichen Beiträge anpassen.

Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch

Sollten Fragen hierzu bestehen, beraten Sie die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden sehr gerne ausführlich. Auch für weitere Fragen rund um das Thema Absicherung für Studenten oder Referendare stehen wir jederzeit zur Verfügung.

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