DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden
Die vorgeschriebenen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Das deutsche Gesundheitssystem setzt sich aus zwei Krankenversicherungssystemen zusammen: der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zwischen ihnen liegen große Unterschiede. Als Versicherungsnehmer in der PKV können Sie sich als Referendar oder Lehrer Ihren Versicherungsumfang aus diversen Bausteinen zusammenstellen. Dem gegenüber stehen die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu 90 % aller Krankenkassen gleich sind. Die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt dem Solidaritätsprinzip. Daher muss jedes Mitglied 15,5 % seines monatlichen Einkommens als Versicherungsbeitrag entrichten. Das hat zur Folge, dass Besserverdienende mehr bezahlen müssen als Geringverdiener.
Wie wichtig ist eine Krankenversicherung?
Es ist nahezu unmöglich, für alle anfallenden Kosten Ihres Gesundheitsschutzes allein aufzukommen. Arztrechnungen, Vor- und Nachbehandlungen, Medikamente, Therapien und weiteres summieren sich schnell zu einer horrenden Summe. Mit steigendem Lebensalter wird der Erhalt Ihrer Gesundheit deutlich teurer. Bedauerlicherweise ist zu erkennen, dass das Preisniveau weiter ansteigt. Das geschieht durch kostenintensivere Forschungen und weiterentwickelte Behandlungsmethoden. Ein Krankenhausaufenthalt mit einer Operation weist schnell Kosten in Höhe mehrerer Tausend Euro auf, die ohne adäquate Versicherung nicht möglich wäre. Schlimmstenfalls müssten Sie als Referendar oder Lehrer Ihren Krankenhausaufenthalt mit einem Kredit finanzieren. Aus diesen Gründen hat die Bundesregierung die Krankenversicherung als Pflichtversicherung deklariert, die größtenteils durch die gesetzliche Krankenversicherung umgesetzt wird.
Informationen für Referendare und Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt vordefinierten gesetzlichen Regelungen. Auf diese Weise beinhaltet sie garantiert finanzierbare Leistungen und ist für alle Bürger halbwegs attraktiv. Für Familien stellt die gesetzliche Krankenversicherung ein Rundum-Sorglos-Paket dar, denn sowohl geringverdienende Ehepartner als auch Kinder bis zu einem bestimmten Alter können ohne weitere Beiträge in der Familienversicherung mitversichert werden. Da die Versicherungsbeiträge immer 15,5 % Ihres Einkommens darstellen, sind die monatlichen Kosten fest kalkulierbar.
Die gesetzliche Krankenversicherung hält auch Nachteile für Sie als Referendar oder Lehrer bereit. Derzeit liegt der Beitrag bei 15,5 % Ihres Einkommens. Der Trend zeigt jedoch, dass die Beiträge stetig ansteigen. Auch in der Vergangenheit stiegen sie immerzu und inzwischen muss man für etliche medizinische Leistungen selbst aufkommen. Um das Preisniveau weitestgehend stabil halten zu können, werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mehr und mehr reduziert. Lediglich für unabdingbare Behandlungen kommt die gesetzlichen Krankenversicherung auf. Sollten Sie intensivere und länger andauernde Behandlungen benötigen, warten hohe Kosten auf Sie. Dieser Sachverhalt schürt Unzufriedenheit und der Gedanke, eine absolute Gesundheit finanzieren zu können, schwindet zunehmend. Mit dem Abschluss einer privaten Zusatzversicherung können Sie als Referendar oder Lehrer die durchschnittlichen Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung adäquat ergänzen. Bestimmte Behandlungen lassen sich absichern oder eine Befreiung von Zuzahlungen erwirken.
Weitere Details
Kostenloser Check Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung
Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden ist Ihnen gern bei der Suche nach einer günstigen gesetzlichen Krankenversicherung für Referendare und Lehrer behilflich. Hierfür benötigen wir einige Angaben zu Ihrer Person. Anschließend erhalten Sie von uns eine unverbindliche E-Mail mit einer Übersicht der passenden Anbieter und deren Tarife.
Die Beitragsberechnung
der gesetzlichen Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Der allgemeine Beitragssatz orientiert sich an Ihrem Einkommen. Durch das Solidaritätsprinzip erhält jeder dieselben Gesundheitsleistungen. Besserverdienende zahlen mehr als Geringverdiener. Im ersten Moment mag das unfair sein, aber das Solidaritätsprinzip stellt eine große Stärke des deutschen Gesundheitssystems dar. Nach dem Motto: Die Stärkeren helfen den Schwächeren.
Wenn jeder Besserverdiener plötzlich in die private Krankenversicherung wechseln würde, um von den umfangreicheren Leistungen zu profitieren, wäre das fatal. Um dem entgegenzuwirken, unterliegen Angestellte bis zu einer bestimmten Jahresarbeitsentgeltgrenze der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2014 lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 53.550 Euro, 2017 bei 57.600 Euro. Sobald Sie als angestellter Referendar oder Lehrer diese Grenze erreichen oder überschreiten, ist Ihnen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Um große Ungerechtigkeiten zwischen niedrigen und hohen Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden, wurde die Beitragsbemessungsgrenze eingeführt. Sie dient der Berechnungsgrundlage der Höchstbeiträge, obwohl das monatliche Einkommen höher liegt.
Im Jahr 2014 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 48.600 Euro, im Jahr 2017 bei 52.200 Euro. Der von der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegte Beitragssatz von 15,5 % darf weder unter- noch überboten werden. Nimmt man nun die Beitragsbemessungsgrenze als Grundlage, belief sich der maximale jährliche Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung auf 8.091 Euro. Monatlich sind das 674,25 Euro.
Für verbeamtete Lehrer kann das von großer Bedeutung sein, denn genau diesen Höchstbetrag haben sie an die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen. Als Beamter steht Ihnen die Beihilfe Ihres Dienstherrn zu, auf die Sie sicher nicht verzichten wollen. Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen jedoch keine Beihilfe zu. Ergo müssten Sie für Ihre Monatsbeiträge selbst aufkommen. Rechnerisch kommt man bei einem monatlichen sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro auf einen Versicherungsbeitrag von genau 465 Euro.
Abhängig von der aktuellen Finanzlage der Krankenkassen, können von den Mitgliedern Zusatzbeiträge oder Zahlungen für geringe Zusatzleistungen verlangt werden. Sie als angestellter Referendar oder Lehrer können Ihre monatliche Beitragslast reduzieren, indem Sie einen Tarif mit einer Selbstbeteiligung wählen. Nutzen Sie hierfür gern unseren Vergleichsrechner. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden stellen Ihnen diesen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung, damit Sie Ihren persönlichen Monatsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnen können.
Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen Ihnen unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Sehr gern bringen wir Ihnen Ihre Versicherungsmöglichkeiten auch in einem persönlichen Gespräch in unseren Geschäftsräumen vor Ort näher.
Wir beraten Sie gern
Die gesetzliche Krankenversicherung enthält Vor- und Nachteile. Der Großteil der Menschen hat keine Wahlmöglichkeit, denn sie unterliegen der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenso müssen sich angestellte Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, deren Einkommen die entsprechende Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet. Sollten Sie als Referendar oder Lehrer nicht auf gewisse Zusatzleistungen verzichten wollen, ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung empfehlenswert. Es ist Ihrer Entscheidung, ob Sie eine medizinische Versorgung beanspruchen möchten, die über die gesetzlichen Krankenversicherungsleistungen hinausgeht. Die gesetzliche Krankenversicherung weist einen großen Vorteil in der Familienversicherung auf. Ihre gesamte Familie, inklusive Ihres Ehepartners, können dort zu günstigen Konditionen abgesichert werden. Das Rundum-Sorglos-Paket für kleine und große Familien.
FAQ zur gesetzlichen Krankenversicherung
Wer berät mich als Referendar oder Lehrer über Versicherungen?
Referendare und Lehrer können sich auf viele Wege informieren, wie sie ihren erhöhten Versicherungsbedarf abdecken können. Bei Beratern in Versicherungsagenturen oder auch in Banken können Sie sich beraten lassen. Jedoch sollte bedacht werden, dass die Berater oft gewillt sind, ihre hausinternen Produkte zu verkaufen und das Angebot demnach etwas schmal ausfallen kann. Um von einem weitgefächerten Versicherungsangebot zu profitieren, können Sie sich an unabhängige Finanz- oder Versicherungsmakler wenden. Diese bieten Ihnen grundsätzlich mehr Produkte an, die attraktive Tarife aufweisen. Des Weiteren sind Vergleichsportale im Internet eine Möglichkeit, wie Sie schnell an benötigte Informationen gelangen. Darüber hinaus können Sie so verschiedene Versicherungen miteinander vergleichen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort] möchte Sie auf der Suche nach dem optimalen Versicherungsschutz für Referendare und Lehrer unterstützen und Ihnen mit dem Inhalt dieser Seite einen umfangreichen Überblick verschaffen.
Was sollten Sie bei Versicherungen für Referendare und Lehrer beachten?
Bei der Wahl eines Tarifes stellt der auf den Beruf ausgerichteter Versicherungsumfang einen wesentlichen Aspekt dar. Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollten Sie als Referendar oder Lehrer unbedingt auf den Einschluss einer Diensthaftpflicht und dem Verlustrisiko des Schulschlüssels achten.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie als Referendar oder Lehrer auf den Einschluss einer erweiterten Variante in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung bestehen. So können Sie Ihr Einkommen nachhaltig schützen.
Bei der Auswahl der richtigen Krankenversicherung müssen, neben einem soliden Versicherungsschutz, auch die Beihilfezahlungen Ihres Dienstherrn miteinbezogen werden. Auf diese Weise nutzen Sie alle Vorteile optimal. Beobachten Sie kontinuierlich die unterschiedlichsten Tarife, werden Sie sicher bald ein passendes und günstiges Angebot für sich finden.
Wie geht ein Versicherungswechsel als Referendar oder Lehrer vonstatten?
Von Zeit zu Zeit kommt es vor, dass Versicherungsnehmer darüber nachdenken, ob sie ihre Versicherung noch benötigen oder diese als zu teuer empfinden. Oft kommen diese Gedanken, wenn man erst kürzlich ein gutes Angebot entdeckte und folglich die bestehende Versicherung kündigen möchte. Auch Sie als Referendar oder Lehrer müssen sich an die angegebenen Kündigungsfristen halten. Eine Haftpflichtversicherung beispielsweise, hat feste Laufzeiten und kann erst drei Monate vorm Ende dieser gekündigt werden. Genauso verhält es sich mit der privaten Krankenversicherung. Auch diese lässt sich drei Monate vor Beendigung des Versicherungsjahres kündigen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sieht es etwas anders aus. Nach einer bestimmten Vertragslaufzeit lässt sich die Mitgliedschaft zum Ende des übernächsten Monats beenden. Streben Sie als Referendar oder Lehrer einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung an, müssen Sie zunächst die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreichen oder überschreiten.
Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung lässt sich jederzeit kündigen, jedoch sollten Sie sich frühzeitig um ebenbürtigen Ersatz gekümmert haben, damit Sie nicht ohne Versicherungsschutz auskommen müssen.
Wie teuer ist die gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?
Diese Frage lässt sich klar beantworten: Festgelegte 15,5 % Ihres monatlichen Einkommens müssen Sie für Ihren Versicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung abführen. Auch Sie als Referendar oder Lehrer unterliegen diesem Beitragssatz, wenn Sie sich über die gesetzliche Krankenversicherung absichern möchten. Die Berechnungsgrundlage stellt Ihr monatlichen Einkommen dar. Aus diesem Grund zahlen Besserverdienende höhere Beiträge als Geringverdiener.
Die Familienversicherung der GKV hat den Vorteil, dass gering oder nicht verdienende Ehepartner und die Kinder automatisch mitversichert sind. Ihre Versicherungsbeiträge bleiben dennoch konstant. Es bestehen auch Tarife mit integrierter Selbstbeteiligung, die folglich Beitragssenkungen nach sich ziehen.
Wegen der aktuellen Finanzlage veranschlagen manche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Dieser Sachverhalt spielt bei der Wahl einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung eine große Rolle, denn hierdurch steigt der Beitrag für den Versicherungsschutz an. Möglicherweise sind diese Berechnungen für Sie als angestellter Referendar oder Lehrer interessant, aber Ihre verbeamteten Kollegen zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung immer den Höchstbeitrag.
Sind Referendare und Lehrer automatisch krankenversichert?
Ja und nein. Bereits vor Ihrem Berufsstart als Referendar oder Lehrer verfügten Sie über einen Krankenversicherungsschutz. Haben Sie diesen Vertrag nie geändert, läuft er weiter. Unter bestimmten Voraussetzungen obliegt Ihnen die Entscheidung zwischen einer Mitgliedschaft in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Sie als Referendar oder Lehrer aufgrund der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Versicherungspflichtgrenze nicht der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.
Sind Sie verbeamteter Lehrer, können Sie frei zwischen der PKV und der GKV entscheiden. Wie bereits angemerkt, müssen Sie als Referendar oder Lehrer im Angestelltenverhältnis die Versicherungspflichtgrenze erreichen, um frei zwischen beiden Möglichkeiten entscheiden zu dürfen.
Wie lässt sich die günstigste Krankenversicherung für Referendare und Lehrer finden?
Auf diese Frage lässt sich keine allgemeingültige Antwort finden. Da es unzählige Anbieter auf dem Markt gibt, gibt es ebenso unzählige Angebote und Tarife. Dadurch bedingt, dass Sie sich Ihren persönlichen Leistungskatalog individuell zusammenstellen, gestalten sich auch die Beiträge individuell. Das Eintrittsalter und der aktuelle Gesundheitszustand sind maßgeblich für die Beitragsberechnung einer privaten Krankenversicherung. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort] empfehlen Ihnen, die für Sie interessanten Angebote eingehend miteinander zu vergleichen.
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % Ihres monatlichen Einkommens scheint im ersten Moment keinen Spielraum zuzulassen. Es ist jedoch möglich, durch Selbstbeteiligungen und fehlende Zusatzbeiträge, geringere Monatsbeiträge zu zahlen. Beschäftigen Sie sich intensiv mit der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung und vergleichen Sie beide Varianten miteinander. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort] ist Ihnen gern bei Ihrer Suche nach der bestmöglichen Krankenversicherung behilflich. Wir heißen Sie auch in unseren Geschäftsräumen vor Ort herzlich willkommen. Dort können wir Sie detailliert und fachkundig über Ihre Versicherungsmöglichkeiten beraten.
Was ist im Krankheitsfall zu tun?
Wie jeder andere Mensch auch, müssen Sie als Referendar oder Lehrer zunächst zu einem Arzt. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die GKV und die PKV nicht voneinander. In der PKV erhalten Sie in der Regel schneller einen Termin. Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung geschieht die Abrechnung zwischen Arzt und Krankenkasse ohne Ihre Mithilfe. Als Privatpatient hingegen müssen Sie zunächst die Rechnung Ihres Arztes selbst begleichen. Sie erhalten Ihre Auslagen zurück, sobald Sie die Rechnungen an Ihre private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle schickten. Für letzteres müssen Sie beihilfeberechtigt sein und ein entsprechendes Antragsformular für die Kostenerstattung ausfüllen.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung? Dann kontaktieren Sie uns. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Christoph Kohler in Baden-Baden berät Sie gerne in allen Ihren Fragen.
Christoph Kohler
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