DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Pflegepflichtversicherung Köln

Die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln

Bereits im Jahr 1995 wurde die Pflegepflichtversicherung als Zusatz zur Krankenversicherung in Deutschland eingeführt. Alle Menschen, die eine Krankenversicherung besitzen, müssen ab diesem Zeitpunkt auch eine Pflegeversicherung abschließen – das gilt auch für Beamte der Feuerwehr. In diesem Artikel haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln die wichtigsten Details zur Pflegepflichtversicherung zusammengefasst.

Hintergrund und Sinn der Pflegepflichtversicherung

Aufgabe und Zweck der Pflegepflichtversicherung ist es, pflegebedürftigen Menschen im Alter die für ihren normalen Alltag notwendige Unterstützung zu bieten. Durch die Abgrenzung zur Krankenversicherung bildet die Pflegeversicherung die notwendigen Rücklagen, um im Alter die benötigten Leistungen ausschütten zu können. Die Krankenversicherungen selbst könnten die zusätzliche Belastung nicht tragen. Beamte der Feuerwehr haben daher keinerlei Möglichkeit, die Pflegeversicherung zu umgehen. 

Falls Sie sich fragen, ab welchem Punkt überhaupt eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch eine eindeutige Definition niedergeschrieben. Sie lautet: „Pflegebedürftig sind „Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen… Personen […], die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.“ 

Durch die anspruchsvollen Tätigkeiten, die Sie als Beamter der Feuerwehr Tag für Tag verrichten, haben Sie ein erhöhtes Risiko, im Alter pflegebedürftig zu werden. Daher ist es für Sie insbesondere wichtig, sich im Hinblick auf die Pflegepflichtversicherung fachkundig und umfassend beraten zu lassen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln sind hierfür der richtige Ansprechpartner!

Private und gesetzliche Pflegeversicherung: die wichtigsten Unterschiede

Grundsätzlich gilt für Beamte der Feuerwehr wie für alle anderen Berufstätigen, dass die Pflegepflichtversicherung immer von der Krankenversicherung abhängig ist. Sind Sie also Mitglied in einer privaten Krankenversicherung, gehören Sie auch der privaten Pflegeversicherung an. Sind Sie hingegen gesetzlich versichert, fließen auch Ihre Beiträge in die gesetzliche Pflegekasse. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln bringen Ihnen die Unterschiede etwas näher. 

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Sind Sie als Beamter der Feuerwehr freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, wird ein Teil Ihrer monatlichen Beiträge automatisch in die Pflegeversicherung eingezahlt. Dabei ist die gesetzliche Pflegekasse ebenfalls ein sogenanntes Solidarsystem, die Höhe Ihrer Beiträge hängt also von Ihrem Einkommen ab. Zu beachten ist außerdem, dass Sie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung in voller Höhe selbst tragen müssen. Einen Arbeitgeber-Zuschuss gibt es für Beamte der Feuerwehr nicht. 

Darüber hinaus haben Sie keinen Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie sich gesetzlich versichern. Allerdings sind die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nahezu identisch mit denen des gesetzlichen Pendants. Der wichtigste Unterschied ist lediglich, dass die gesetzliche Pflegekasse nicht an die Bedürfnisse von Beamten angepasst ist – das betrifft vor allem die Beihilfe. Allerdings lohnt es sich trotzdem, beide Varianten miteinander zu vergleichen – die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln unterstützt Sie gerne dabei.

Private Pflegeversicherung

Zwar unterscheidet sich die private Pflegepflichtversicherung hinsichtlich der Höhe der Leistungen kaum von der gesetzlichen Kasse, es gibt aber dennoch zwei große Unterschiede: Die Art der Leistung im Pflegefall sowie die Berechnung der monatlichen Beiträge. Die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt im Falle einer Pflegebedürftigkeit vor allem Sachleistungen. In der privaten Pflegekasse hingegen reichen Sie die Rechnung des Dienstleisters ein und erhalten die Kosten erstattet (wie in der PKV auch). 

Für die private Pflegepflichtversicherung benötigen Beamte der Feuerwehr einen gesonderten Vertrag, der an den Beihilfeanspruch angepasst ist. Denn: Die Beihilfe deckt bereits einen Teil der möglicherweise anfallenden Pflegekosten ab, wodurch Sie sich nur für den verbleibenden Betrag versichern müssen. Diese Ersparnis schlägt sich auch auf Ihren monatlichen Beitrag nieder – so zahlen Sie automatisch weniger, obwohl Sie wertmäßig dieselben Leistungen erhalten. 

Generell ist die private Krankenversicherung in den meisten Fällen der bessere Weg für Beamte der Feuerwehr, sofern Sie nicht bereits durch die freie Heilfürsorge versorgt werden. Da die Beihilfe mindestens 50 Prozent aller Krankheitskosten übernimmt, müssen Sie sich maximal für die Hälfte der Aufwendungen absichern. Im Vergleich zu einer „vollständigen“ privaten Kranken- und Pflegeversicherung sparen Sie durch dieses System mindestens 50 Prozent der Beiträge. 

Haben Sie weitere Fragen zu den Vorteilen, die die private Pflegepflichtversicherung gegenüber der gesetzlichen hat? Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln steht Ihnen bei offenen Fragen und anderen Anliegen gerne mit Rat und Tat zur Seite. 

Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Pflegepflichtversicherung – und umgekehrt

Möglicherweise sind Sie vor Ihrem Dienst als Beamter der Feuerwehr in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung – zum Beispiel im Rahmen der Familienversicherung – versichert. In den nächsten Absätzen erfahren Sie, unter welchen Bedingungen es möglich ist, in die private Pflegeversicherung zu wechseln. Außerdem schauen wir uns an, wann und wie Sie von der privaten wieder in die gesetzliche Pflegeversicherung zurückwechseln können.

Von gesetzlich zu privat: fast immer ohne Probleme

Durch Ihren beruflichen Status als Beamter der Feuerwehr haben Sie bei Eintritt in den Dienst automatisch die Wahl, zwischen beiden Kranken- und Pflegepflichtversicherungen zu wählen. Darüber hinaus sind die Aufnahmebedingungen der privaten Pflegekasse nahezu identisch mit denen der gesetzlichen – Ausnahmen bestehen im Wesentlichen nur bei besonders schweren Vorerkrankungen, aufgrund derer auch die private Krankenversicherung die Aufnahme ablehnt. 

Auch für Arbeitnehmer ist es möglich, von der gesetzlichen in die private Pflegeversicherung zu wechseln. Hierzu muss allerdings Ihr Jahreseinkommen über der Entgeltgrenze von rund 60.000 Euro liegen – Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrages. Beamte der Feuerwehr müssen sich ohnehin nur maximal zur Hälfte versichern, da die Beihilfe den anderen Teil der Kosten trägt.

Von privat zu gesetzlich: verschiedenste Voraussetzungen

Sobald Sie als Beamter einmal in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind, ist ein Wechsel zurück in das gesetzliche System an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Mit ihnen möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Sie als junger Beamter der Feuerwehr von den niedrigen Beiträgen des privaten Systems profitieren und mit steigendem Alter zurück in das gesetzliche Solidarsystem wechseln. 

Diese Möglichkeiten gibt es für Beamte der Feuerwehr, von der privaten in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zu wechseln:

  • Sie werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen und werden in einem Unternehmen als Angestellter beschäftigt. Sofern Ihr Jahreseinkommen unter der Entgeltgrenze liegt, müssen Sie sich gesetzlich versichern. Liegt es über dieser Grenze, bleibt Ihre private Kranken- und Pflegeversicherung bestehen – der Vertrag wird lediglich umgestellt.
  • Sie treten in die Familienversicherung Ihres Ehegatten ein.
  • Sie werden arbeitslos, wodurch der Staat alle Beiträge zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen übernimmt. 

Allerdings ist es mit der richtigen Beratung nicht notwendig, die Pflegepflichtversicherung mehr als einmal im Leben zu wechseln. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln verfügen über langjährige Erfahrung und ein umfangreiches Fachwissen.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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