Krankenversicherung für Polizei, Justiz und Zoll
In den Bereichen des Öffentlichen Dienstes, die dem Schutz des Staates und seiner Bevölkerung dienen, wird die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Form der Heilfürsorge oder Beihilfe erfüllt.
Ob Sie während Ihrer Ausbildung und später als Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, ist abhängig von Ihrem jeweiligen Dienstherrn (Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht) und der Art Ihrer Tätigkeit.
Auf jeden Fall ist es immer ratsam, auf den Krankheits- und Pflegefall gut vorbereitet zu sein und sich mit einer Krankenversicherung für Beamte abzusichern.
Broschüre Beamtenversorgung
Weitere Informationen zu den aktuellen Neuregelungen der Beamtenversorgung (218 Seiten) - einfach PDF durchblättern oder herunterladen.
Spezialist für den Öffentlichen Dienst
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes - Überzeugen Sie sich selbst!
Daniel Siegmund
Weilerstr. 106
73529 Schwäbisch Gmünd
Nach Vereinbarung