Immer gut abgesichert
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund
Beamtinnen und Beamte sind bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich über den Dienstherrn abgesichert. Dies gilt allerdings nicht oder nur mit Einschränkungen, wenn Sie Beamtin oder Beamter auf Probe sind. Auch die Pension, die Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit zusteht, ist in der Regel zu niedrig. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund schließen Sie die vorhandenen Absicherungslücken!
Bedeutung und Zweck der
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Grundsätzlich haben Beamte die Pflicht, sich mit voller Hingabe ihrem Beruf zu widmen. Bei Krankheit und sonstigen gesundheitlich bedingten Einschränkungen gilt dies allerdings nicht. Bestehen derartige Einschränkungen dauerhaft und kann der Dienstherr davon ausgehen, dass die Dienstfähigkeit voraussichtlich nicht wiederhergestellt werden kann, stellt er eine sogenannte Dienstunfähigkeit fest. Hierzu beauftragt er beim Amtsarzt ein entsprechendes Gutachten.
Das Dienstunfähigkeits-Gutachten wird nun vom Dienstherrn geprüft. Regelmäßig kommt es nun zu einer Entlassung aus dem aktiven Dienst, der mitunter gravierende Folgen haben kann:
Wichtig
Beamten auf Lebenszeit steht eine Pension zu, soweit sie bislang erdient wurde. Als Untergrenze gilt dabei das sogenannte Mindestruhegehalt, das im bundesweiten Schnitt bei rund 1.900 Euro brutto pro Monat liegt. Auch hier geht also ein erheblicher Teil der bisherigen Dienstbezüge verloren. Allerdings weitaus weniger als bei Beamten auf Widerruf und Probe.
Gerade in den ersten Dienstjahren ist die Dienstunfähigkeit daher ein echtes Risiko, das es passgenau abzusichern gilt. Hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV ins Spiel. Denn wir zahlen Ihnen eine monatliche Rente aus, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Auf den konkreten Beamtenstatus kommt es dabei nicht an.
Bedeutung der DU-Klausel bei Dienstunfähigkeit von Beamten
Dem Grunde nach ist auch die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ihre Besonderheit besteht aber in der sogenannten DU-Klausel, die die Versicherung enthält.
Durch die echte DU-Klausel erkennen wir als Versicherer eine vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit an. Sie erhalten also auch dann alle versicherten Leistungen, wenn nach der originären Definition der Berufsunfähigkeit gar keine solche gegeben ist. Dabei führt die DBV keine weiteren Prüfungen mehr durch. Insbesondere kontrollieren wir das Gutachten des Amtsarztes nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Ohne DU-Klausel besteht immer das Risiko, dass zwar nach Einschätzung des Dienstherrn eine Dienstunfähigkeit vorliegt, der Versicherer aber keine Berufsunfähigkeit anerkennen kann. Im Ergebnis erhalten Sie keine Leistungen aus der BU-Versicherung, obwohl Sie Ihren Beamtenstatus und damit das Einkommen bereits verloren haben. Gehen Sie daher immer auf Nummer sicher und entscheiden Sie sich für die DU-Versicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund!
Leistungen und Vorteile der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV entscheiden Sie sich als Beamtin oder Beamter für eine ganzheitliche und zugleich passgenaue Form der Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Die DU-Versicherung überzeugt insbesondere mit diesen Leistungen und Vorteilen:
Möchten Sie mehr über die flexible Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte erfahren? Vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund!
FAQ
Ab wann gelte ich als dienstunfähig?
Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Amtsarzt aus medizinsicher Sicht davon ausgeht, dass die Dienstfähigkeit in absehbarer Zeit nicht wiederhergestellt werden kann.
Warum ist eine DU-Klausel so wichtig?
„Berufsunfähigkeit“ und „Dienstunfähigkeit“ sind unterschiedlich definiert. Nur mit einer DU-Klausel ist sichergestellt, dass die Versicherung auch tatsächlich leistet, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit festgestellt hat.
Kann ich meine Beiträge steuerlich geltend machen?
Ja, das ist möglich. Alle Beiträge sind als Sonderausgaben nach § 10 EStG steuerlich absetzbar.
David Bauer
Wismarer Str. 2-4
44143 Dortmund
08:30 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
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