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DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund Private Krankenversicherung
für Lehrer Dortmund

Ihr idealer Schutz

Die flexible private Krankenversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund

In Deutschland haben Sie als verbeamteter Lehrer oder verbeamtete Lehrerin einen Anspruch auf Beihilfe. Sie können also Ihre Versicherung frei wählen und sich zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse entscheiden. Die PKV bietet hierbei hochwertigere Leistungen und ist individuell auf Sie als Beamten zugeschnitten. Wir informieren Sie in diesem Artikel über die umfangreichen Leistungen der privaten Krankenversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund.

Wichtig

Sie möchten sich auch gegen alle weiteren Risiken im Lehreralltag optimal absichern? Dann ist eventuell auch die private Haftpflichtversicherung für Lehrer interessant für Sie. Diese schützt Sie beispielsweise vor den Folgekosten von Schlüsselverlust während der Arbeit, bei welchem der Arbeitgeber die Schadenskosten im Nachhinein zurückfordern kann. Bei Abschluss mehrerer Policen von AXA profitieren Sie von attraktiven Beitragsrabatten und Sonderkonditionen. Informieren Sie sich gerne selbst!

Leistungen & Vorteile
der privaten Krankenversicherung für Lehrer

Die private Krankenversicherung für Lehrer unterscheidet sich in den meisten Punkten von der gesetzlichen Versicherung. Bei ihr können Sie sich unter anderem die Leistungen selbst aussuchen und individuelle Anpassungen vornehmen, die zu Ihrer Situation passen. Änderungen von Seiten des Versicherers, wie Sie bei der GKV normal sind, gibt es bei der PKV nicht. Der Beitrag wird zudem nicht anhand Ihres Einkommens bestimmt, sondern anhand Ihres aktuellen Berufs, des Alters und des Gesundheitszustandes.
 
Die PKV für Lehrer der DBV ist modular aufgebaut. Sie entscheiden sich zunächst für einen Grundtarif. Im Anschluss können Sie Ihre Police dann mit flexiblen Zusatzbausteinen ergänzen. Zu den umfangreichen Leistungen & Vorteilen gehören unter anderem die folgenden:

  • Umfangreiche Kostendeckung auch bei Wahlleistungen wie beispielsweise Chefarztbehandlung oder Behandlung im Einzelzimmer im Krankenhaus oder Krankentagegeld
  • Zahnleistungen werden immer komplett übernommen, einschließlich der Kosten für professionellen Zahnersatz und Zahnreinigungen
  • Auch alternative Heilmethoden werden direkt bezahlt, eine vorherige Überweisung durch den Hausarzt ist nicht nötig
  • Deckung der ärztlichen Honorare auch dann, wenn sie wegen eines besonderen Aufwandes die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte übersteigen
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer als kompetenter Ansprechpartner vor Ort bei allen Fragen
  • In allen Tarifen profitieren Sie von freier Arzt- und Krankenhauswahl, Sie entscheiden also, wo Sie sich behandeln lassen möchten

Die private Krankenversicherung ist wie Sie sehen deutlich flexibler als die gesetzliche Kasse. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Versicherer die Leistungen einseitig beschränken. In der privaten Versicherung ist das ausgeschlossen. Ihre Police können Sie sich bei uns anhand verschiedener Tarife individuell zusammenstellen und anpassen, ganz wie Sie sie brauchen. Bei Fragen steht Ihnen einer unserer kompetenten Ansprechpartner immer zur Verfügung.

Die Beihilfe

So werden Krankheitskosten anteilig vom
Dienstherrn bezahlt

Alle Beamtinnen und Beamten in Deutschland – und somit auch verbeamtete Lehrer – haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfe vom Arbeitgeber. Das heißt, dass im Krankheitsfall 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten vom Arbeitgeber übernommen werden. In diesem Fall ist dieser Arbeitgeber der Staat, der allerdings nur tatsächliche Kosten erstattet, Sie brauchen also unbedingt einen Beleg, beispielsweise die Rechnung von Ihrem Arzt. Diese bekommen Sie nur dann, wenn Sie privatversichert sind. Sind Sie also gesetzlich versichert, dann verlieren Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe zum größten Teil.
 
Anbei ein Beispiel zur Beihilfe durch den Dienstherrn:  Nach einer erfolgreichen Behandlung von Nackenschmerzen erhalten Sie von Ihrem Chiropraktiker eine Rechnung über 2.500 Euro. Durch den Beihilfesatz von 50 Prozent übernimmt der Arbeitgeber hiervon ganze 1.250 Euro.
 
Ihnen fällt vielleicht auf: Trotz der Beihilfe bleibt eine Deckungslücke von 20 bis zu 50 Prozent der Behandlungskosten. Hier kommt dann die private Krankenversicherung für Lehrer ins Spiel, da Sie die Kosten wegen der Krankenversicherungspflicht nicht als Eigenanteil selbst übernehmen dürfen. Diese Police übernimmt genau den Teil der Kosten, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist. Sie sind also immer zu 100 Prozent abgesichert.

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Sinn & Zweck der privaten Krankenversicherung
für Lehrer

Die private Krankenversicherung für Lehrer ist auch als ,,Restkostenversicherung“ bekannt. Sie soll Sie also, wie es der Name schon sagt, vor hohen Behandlungs-Restkosten absichern. Sollte sich der Beihilfesatz einmal ändern, etwa wenn Sie ein Kind bekommen oder dienstunfähig werden, dann können Sie auch die private Krankenversicherung jederzeit flexibel daran anpassen. So entstehen keine Deckungslücken.

Sie möchten mehr über die private Krankenversicherung für Lehrer erfahren? Sie hätten gerne ein individuelles Angebot, welches auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie noch heute das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung David Bauer in Dortmund. Wir freuen uns bereits auf Sie!

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Beihilfesatz?

Der persönliche Beihilfesatz bestimmt, zu welchem Prozentsatz die Krankheitskosten vom Arbeitgeber, in diesem Fall dem Staat, übernommen werden. Dieser liegt zwischen 50 und 80 Prozent. Ihren Kindern stehen sogar zwischen 70 und 80 Prozent Beihilfe zu. Der individuelle Beihilfesatz kann sich beispielsweise dadurch ändern, dass Sie ein Haus bauen oder Kinder bekommen.

Was ist eine Deckungslücke?

Die Deckungslücke ist die Höhe der Kosten, welche nicht vom Dienstherrn übernommen werden. Im Falle der Beihilfe ist es die Summe, die nicht vom Dienstherrn übernommen wird.

Kann ich meinen behandelnden Arzt frei wählen?

Ja, in der privaten Krankenversicherung der DBV können Sie Ihren Arzt und das Krankenhaus frei auswählen, hierbei geben wir Ihnen keine Vorgaben.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
David Bauer
Wismarer Str. 2-4
44143 Dortmund
Termin vereinbaren 0231 445071 0231 445072
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