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DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg Dienstunfähigkeitsversicherung
Oldenburg

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der DBV
Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg

Egal ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit: Für Beamtinnen und Beamte kann eine Dienstunfähigkeit schwerwiegende Folgen haben. Denn das gesamte oder ein Großteil des Einkommens geht von heute auf morgen verloren. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg sichern Sie sich passgenau ab. Denn die Deutsche Beamtenversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können.

Die Bedeutung der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Werden Sie als Beamtin oder Beamter dienstunfähig, kommt es für das weitere Verfahren vor allem auf Ihren Status an. Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie – nach Feststellung des Amtsarztes – voraussichtlich dauerhaft und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Dienstleistung imstande sind. In der Regel beantragt der Dienstherr die Erstellung des Gutachtens, Sie können dies aber auch selbst tun.
 
Die Unterschiede je nach Beamtenstatus sind:

  • Beamte auf Widerruf und Probe werden aus dem Dienst entlassen, da es an der gesundheitlichen Eignung fehlt. Sie verlieren alle Ansprüche auf Besoldung, Beihilfe und Versorgung
  • Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit können nicht entlassen werden. Daher versetzt Sie der Dienstherr in den Ruhestand und zahlt ein Ruhegehalt. Es liegt – immer abhängig vom Dienstherrn – bei mindestens 1.800 Euro brutto pro Monat

Sind Sie aktuell Beamtin auf Lebenszeit, verdienen 2.600 Euro netto und werden dienstunfähig, fehlen Ihnen über 800 Euro pro Monat. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf oder Probe würde das gesamte Einkommen verloren gehen; die Versorgungslücke läge dann bei 2.600 Euro.
 
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV sorgen Sie dafür, dass Ihnen das nicht passieren kann. Denn wir zahlen Ihnen bei amtsärztlich festgestellter Dienstunfähigkeit eine monatliche DU-Rente. Sie selbst bestimmen über deren Höhe, können also genau die drohende Versorgungslücke schließen. Sobald Sie Pensionsansprüche haben, reduzieren Sie die versicherte monatliche Leistung einfach wieder.

Warum eine echte DU-Klausel für Beamte so wichtig ist

Im Grunde handelt es sich bei der Dienstunfähigkeitsversicherung „nur“ um eine modifizierte Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn sie enthält die sogenannte DU-Klausel, wobei Sie hier zwischen echter und unechter Klausel unterscheiden müssen:

  • Mit der echten DU-Klausel erkennt der Versicherer die Feststellung des Amtsarztes ohne weitere Prüfung an. Sind Sie dienstunfähig, gelten Sie automatisch auch als berufsunfähig und erhalten die versicherte Leistung
  • Bei einer unechten DU-Klausel würde der Versicherer noch einmal selbst prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit gegeben sind. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie keine Leistung, auch wenn Sie Ihren Job beim Staat möglicherweise bereits verloren haben

Alle Dienstunfähigkeitstarife der DBV enthalten daher eine echte DU-Klausel. So gehen Sie hier keinerlei Risiken ein.

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Leistungen & Vorteile
der DU-Versicherung der DBV

Die DU-Versicherung der DBV bietet Ihnen ein maßgeschneidertes Paket aus zahlreichen Leistungen und Vorteilen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte:

  • Sie entscheiden selbst über die Höhe der Rente und können diese auch später noch ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen (Nachversicherungsgarantie)
  • Wir erkennen die Feststellung Ihres Dienstherrn ohne weitere Prüfung an und zahlen die vereinbarte Rente unverzüglich aus
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit und für alle denkbaren Ursachen einer Dienstunfähigkeit, insbesondere auch im privaten Bereich
  • Die DBV verzichtet in allen Tarifen auf die abstrakte Verweisung, auch die echte DU-Klausel finden Sie in allen Policen
  • Während Sie die DU-Rente erhalten, müssen Sie keine weiteren Beiträge mehr für die Versicherung zahlen
  • Beiträge für eine DU-Versicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar

Möchten Sie mehr erfahren? Vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei der DBV Regionalvertretung Dennis Poelmeyer in Oldenburg!

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Häufig gestellte Fragen

Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?

Eine Dienstunfähigkeit ist gegeben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr zur Dienstleistung imstande sind. Sie wird vom Amtsarzt – entweder auf Ihren oder auf Antrag des Dienstherrn – festgestellt.

Warum reicht eine normale BU-Versicherung nicht aus?

Eine „normale“ BU-Versicherung ohne DU-Klausel leistet nicht automatisch, wenn Sie der Dienstherr für dienstunfähig erklärt. Sie erhalten dadurch unter Umständen keine Leistung, auch wenn Sie bereits aus dem Staatsdienst entlassen wurden.

Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Grundsätzlich ist eine DU-Versicherung für alle Beamtinnen und Beamten zu empfehlen. Besonders wichtig ist sie aber in den ersten Dienstjahren, da Sie hier keinerlei Leistungen vom Dienstherrn erhalten, wenn Sie dienstunfähig sind.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Dennis Poelmeyer

Bei weiteren Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung stehen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf.

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