Dienstanfänger-Police für Lehrer der DBV
Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg
Gerade in den ersten Jahren sind Sie als Lehrerin oder Lehrer nicht vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt. Außerdem wird auch für Beamte eine private Absicherung des Ruhestands immer wichtiger, da die Pension nur 60 bis 70 Prozent des früheren Einkommens beträgt. Mit der Dienstanfänger-Police für Lehrer der DBV Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg entscheiden Sie sich hier für passgenauen Schutz!
Sinn und Zweck der Dienstanfänger-Police für Lehrer
Grundsätzlich erhalten Beamtinnen und Beamte Leistungen ihres Dienstherrn, wenn sie dienstunfähig werden. Die Dienstunfähigkeit stellt der Amtsarzt entweder auf Antrag des Beamten oder des Dienstherrn fest. Für die konkreten Folgen, die eine solche Feststellung hat, kommt es aber maßgeblich auf den konkreten Beamtenstatus an:
- Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen, sie verlieren also alle Ansprüche auf Besoldung, Beihilfe und Versorgung
- Bei Beamten auf Probe erfolgt ebenfalls die Entlassung, die Folgen sind insoweit identisch mit denen der Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf
- Nur wenn Sie Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit sind, erhalten Sie ein Ruhegehalt. Denn der Dienstherr verfügt bei Feststellung der Dienstunfähigkeit die Versetzung in den Ruhestand
Ausnahmen gelten nur, wenn Sie wegen eines Dienstunfalls dienstunfähig werden. Hier erhalten Sie auch als Lehrerin oder Lehrer im Beamtenverhältnis auf Widerruf und Probe Leistungen – das sogenannte Unfallruhegehalt.
Dienstunfälle sind bei den Auslösern einer Dienstunfähigkeit allerdings in der Minderzahl. In allen anderen Fällen stehen Sie schnell vor dem Ruin, da Ihr gesamtes Einkommen verloren geht. Da Sie auch als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit nur eine niedrige Pension erhalten, entsteht zwingend eine Versorgungslücke. Sie schließen Sie mit der Dienstanfänger-Police der Deutschen Beamtenversicherung.
Mit der Dienstanfänger-Police für Lehrer profitieren Sie von verschiedenen Leistungen und Vorteilen. Dazu gehören unter anderem:
Neben der Absicherung der Dienstunfähigkeit enthält die Dienstanfänger-Police eine private Altersvorsorge. Während wir einen Teil Ihrer Beiträge für die Versicherung nutzen, investieren wir den anderen Teil unmittelbar in Ihre Zukunft.
Die zwei Phasen der Dienstanfänger-Police
Wie Sie bereits wissen, besteht das Beamtenverhältnis im Hinblick auf die Absicherung der Dienstunfähigkeit aus zwei Phasen. Die erste liegt vor der Verbeamtung auf Lebenszeit, die zweite danach. Um Sie möglichst passgenau abzusichern, ist auch die Dienstanfänger-Police der DBV entsprechend aufgebaut:
- Phase eins: Hier sind Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf und Probe. Durch die großen Versorgungslücken bei Dienstunfähigkeit investieren wir den größten Teil Ihrer Beiträge in die entsprechende Absicherung
- Phase zwei: Hier sind Sie bereits Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit und erhalten im Fall der Dienstunfähigkeit Leistungen vom Dienstherrn. Daher stecken wir nun den größten Teil der Beiträge in die private Altersvorsorge, da Sie einen gesetzlichen Mindestanspruch auf Pension erworben haben
Sie möchten mehr über Ihre Möglichkeiten und die Vorteile der Dienstanfänger-Police erfahren? Holen Sie sich noch heute ein erstes Angebot ein oder lassen Sie sich persönlich beraten. Das Team der DBV Regionalvertretung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg freut sich bereits auf Sie!
Häufig gestellte Fragen
Was leistet die Dienstanfänger-Police der DBV?
Die Dienstanfänger-Police kombiniert Absicherung der Dienstunfähigkeit mit der privaten Altersvorsorge. Dabei besteht sie aus zwei Phasen, die an die ebenfalls zwei großen Schritte im Beamtenverhältnis angepasst ist.
Was bedeutet eine „echte“ DU-Klausel?
Mit der echten DU-Klausel erhalten Sie von der Dienstanfänger-Police für Lehrer der DBV Leistungen, wenn der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt. Wir prüfen also nicht noch einmal selbst, ob Sie wirklich dienstunfähig sind, sondern erkennen die Feststellung des Amtsarztes an.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja, alle Beiträge für die Dienstanfänger-Police der DBV können Lehrerinnen und Lehrer von der Steuer absetzen (Sonderausgaben).
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Dennis Poelmeyer
Bei weiteren Fragen zur Dienstanfänger-Police stehen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf.
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Poelmeyer & Kollegen GmbH
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