DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
DBV Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg
Lehrerinnen und Lehrer haben durch den Beamtenstatus zwar eine gute Absicherung, diese greift aber erst nach mehreren Jahren im Dienst. Auch dann reichen die Leistungen des Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit aber kaum für ein würdevolles Leben aus. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg sichern Sie sich passgenau ab und bleiben dabei flexibel. Erfahren Sie noch heute mehr!
Das Thema Dienstunfähigkeit bei Lehrerinnen und Lehrern
Als verbeamtete Lehrkraft können Sie sich nicht berufs-, sondern nur dienstunfähig werden. Stellt der Dienstherr durch ein Gutachten des Amtsarztes fest, dass Sie Ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen wahrscheinlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst, bescheinigt er die Dienstunfähigkeit. Es reicht also bereits eine „negative Zukunftsprognose“ aus.
Je nachdem, welchen Status Sie als Beamtin oder Beamter haben, führt die Feststellung der Dienstunfähigkeit zu unterschiedlichen Verfahren:
- Befinden Sie sich im Beamtenverhältnis auf Widerruf, erfolgt die Entlassung aus dem Staatsdienst. Besoldung, Beihilfe und Ruhegehaltsansprüche gehen verloren
- Auch Beamte auf Probe werden entlassen, was zum Verlust aller laufenden und zukünftigen Ansprüche gegen den Dienstherrn führt
- Sind Sie Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit, versetzt Sie der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand. Damit verbunden ist die Zahlung einer monatlichen Pension (Ruhegehalt), die im Durchschnitt bei mindestens 1.800 Euro brutto monatlich liegt
Beispiel: Sie sind aktuell in der Probezeit und verdienen 3.200 Euro netto. Werden Sie nun dienstunfähig, geht ihr gesamtes Einkommen verloren. Die Versorgungslücke beträgt also 3.200 Euro – pro Monat! Auch als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit würden Ihnen jeden Monat 1.400 Euro fehlen, da dir nur die sogenannte Mindestpension zusteht.
Hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung der Deutschen Beamtenversicherung ins Spiel. Denn sie zahlt Ihnen eine monatliche DU-Rente, deren Höhe Sie selbst bestimmen können. Nachdem Sie also Ihre individuelle Versorgungslücke ausgerechnet haben, wählen Sie Ihre monatliche Rente einfach entsprechend aus. Durch Anpassungsklauseln haben Sie auch nach dem Abschluss der Versicherung jederzeit die Möglichkeit, die Leistungen zu erhöhen oder zu reduzieren.
Echte und unechte DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine angepasste Berufsunfähigkeitsversicherung. Konkret enthält sie eine sogenannte DU-Klausel, mit der wir die Police an den Bedarf von Beamtinnen und Beamten anpassen. Ohne die Zusatzklausel sind Sie nur unzureichend abgesichert, da die Begriffe „Berufs- und Dienstunfähigkeit“ unterschiedlich definiert sind.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Vertrag eine echte DU-Klausel enthält. Denn mit ihr erkennt die Versicherung das Gutachten des Amtsarztes sofort an. Stellt der Dienstherr also fest, dass Sie dienstunfähig sind, gilten Sie automatisch als berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen. Bei einer unechten DU-Klausel wäre dies nicht der Fall; der Versicherer würde hier erneute Untersuchungen veranlassen und gegebenenfalls die Leistung verweigern.
Ihr Vorteil: Alle Tarife der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV enthalten eine echte DU-Klausel. Hier gehen Sie also kein Risiko ein.
Leistungen der DBV DU-Versicherung für Lehrer
Mit der DBV DU-Versicherung profitieren Sie als Lehrerin oder Lehrer unter anderem von diesen Leistungen und starken Vorteilen:
Möchtest du mehr über die DU-Versicherung für Lehrer erfahren? Vereinbare noch heute deinen ersten Termin bei der DBV Regionalvertretung Dennis Poelmeyer in Oldenburg!
Häufig gestellte Fragen
Wer stellt die Dienstunfähigkeit fest?
Die Dienstunfähigkeit wird vom Amtsarzt entweder auf Antrag des Beamten oder des Dienstherrn festgestellt.
Wann bin ich als Lehrerin oder Lehrer dienstunfähig?
Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr imstande sind, Ihre dienstlichen Aufgaben zu erledigen.
Was ist eine echte DU-Klausel?
Mit der echten DU-Klausel erkennt der Versicherer die Feststellung des Amtsarztes an. Es erfolgt also keine weitere Prüfung, ob Sie wirklich dienstunfähig sind.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Dennis Poelmeyer
Bei weiteren Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung stehen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf.
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