DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg Private Krankenversicherung für
Die private Krankenversicherung für
Referendare und Lehramtsanwärter der
DBV Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg
Referendare und Lehramtsanwärter haben, da sie bereits Beamtinnen oder Beamte sind, einen Anspruch auf Beihilfe. Die optimale Ergänzung ist die private Krankenversicherung (PKV) der Deutschen Beamtenversicherung. Sie bietet eine Absicherung, die exakt an den Bedarf von Beamten angepasst ist. Das Team der DBV Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg gibt einen ersten Überblick über Vorteile und Leistungen der PKV!
Die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV von Beamten
Beamtinnen und Beamte sind „versicherungsfrei“. Als Referendar oder Lehramtsanwärter entscheiden Sie daher selbst zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Auch wenn Sie hier die freie Auswahl haben, gilt die gesetzliche Versicherungspflicht. Es ist also nicht zulässig, keine Krankenversicherung abzuschließen. Neben Beamtinnen und Beamten sind auch Studierende und Selbstständige versicherungsfrei.
Referendare und Lehramtsanwärter erhalten Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt je nach Familienstand zwischen 50 und 70 Prozent der entstehenden Krankheitskosten. Maßgeblich sind dabei immer die vom Arzt abgerechneten Aufwendungen. Eine Rechnung erhalten Sie aber nur, wenn Sie privat krankenversichert sind, da in der gesetzlichen Kasse alle Kosten direkt über das Kärtchen abgerechnet werden.
Referendare, die sich freiwillig gesetzlich versichern, erhalten daher keine Beihilfe. Da es im Beamtensystem keinen Arbeitgeber-Anteil gibt, müssen sie den gesamten Beitrag für ihre Krankenkasse selbst aus dem Bruttogehalt zahlen. Die private Krankenversicherung ist daher in den meisten Fällen die bessere Wahl.
Wie hoch die Beihilfe ausfällt, bestimmt sich nach dem Beihilfesatz. Die Bemessungssätze sehen etwa wie folgt aus:
- Beamte mit weniger als zwei Kindern erhalten 50 Prozent
- Beamte mit zwei oder mehr Kindern erhalten 70 Prozent
- „Beamtenkinder“ erhalten 70 oder 80 Prozent Beihilfe
- Der Ehepartner eines Beamten bekommt ebenfalls 70 Prozent
Reichen Sie eine Rechnung über 1.000 Euro bei der Beihilfestelle ein, erstattet sie bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent 700 Euro. Für den verbleibenden Teil der Kosten brauchen Sie eine private Krankenversicherung, die daher auch als „Restkostenversicherung“ oder „beihilfekonforme KV“ bezeichnet wird.
Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter hat Vor- und Nachteile, die wir Ihnen kurz übersichtlich zusammenstellen:
Vorteile der privaten Krankenversicherung
Nachteile der privaten Krankenversicherung
Worauf es bei der privaten Krankenversicherung zu achten gilt
Da bei der privaten Krankenversicherung das Einkommen der versicherten Person keine Rolle spielt, kommt es auf Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand an. Daher sollten Sie Ihre private Krankenversicherung möglichst früh abschließen. Wissen Sie bereits heute, dass Sie später einmal eine PKV benötigen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer sogenannten Anwartschaft. Mit ihr „konservieren“ Sie Alter und Gesundheitszustand.
Erfahren Sie noch heute mehr über die private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen ersten Termin bei der DBV Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg. Wir freuen uns bereits auf Sie!
Häufig gestellte Fragen
GKV oder PKV bei Referendaren?
Da Sie als Referendarin oder Referendar einen Anspruch auf Beihilfe haben, ist die private Krankenversicherung fast immer die bessere Wahl. Denn nur hier lassen sich die Leistungen entsprechend anpassen.
Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?
Neben der Anpassung an die Beihilfe bietet die private Krankenversicherung ein besseres Absicherungsniveau. Sie erhalten unter anderem vollständige Erstattungen von Sehhilfen und Zahnleistungen, außerdem übernehmen wir Wahlleistungen im Krankenhaus, etwa das Einzelzimmer.
Kann ich den Beitrag für die PKV von der Steuer absetzen?
Ja, auch Referendare und Lehramtsanwärter können den Beitrag für ihre private Krankenversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Dennis Poelmeyer
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg nehmen uns gerne Zeit für Sie. Benötigen Sie eine Beratung rund um das Thema private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter, dann setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.
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