DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der DBV
Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg
Vor allem in den ersten Dienstjahren sind die Folgen einer Dienstunfähigkeit für Polizeibeamte schwerwiegend. Denn Sie verlieren ihre gesamten Besoldungs- und Versorgungsansprüche. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten sind Sie auf der sicheren Seite. Die Deutsche Beamtenversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Erfahren Sie bei der DBV Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg noch heute mehr!
Bedeutung der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte
Beamtinnen und Beamte der Polizei sind dienstunfähig (dienstuntauglich), wenn der Amts- oder Polizeiarzt feststellt, dass ein weiterer Einsatz im Polizeidienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr infrage kommt. Wichtig ist dabei, dass die Prognose „dauerhaft“ besteht und dass tatsächlich solche Einschränkungen vorliegen, die dazu führen, dass Sie Ihre Aufgaben schlicht nicht erfüllen können.
Die Dienstunfähigkeit hat zur Folge, dass Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf und Probe aus dem Staatsdienst entlassen werden. Damit verbunden ist der Verlust sämtlicher Ansprüche. Polizeibeamte auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt, müssen aber – verglichen mit den früheren Bezügen – ebenfalls erhebliche Verluste in Kauf nehmen.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der DBV ermöglicht Ihnen, diese Versorgungslücke zu schließen. Von uns erhalten Sie eine monatliche Rente, deren Höhe Sie selbst bestimmen können, wenn Sie dienstunfähig sind.
Echte und unechte DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung
Bei der „Dienstunfähigkeitsversicherung“ handelt es sich im Grunde genommen um eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung. Der wesentliche Unterschied besteht aber darin, dass die Police eine sogenannte DU-Klausel enthält. Nur mit dieser Zusatzvereinbarung profitieren Polizistinnen und Polizisten tatsächlich von den Leistungen, die sie im Fall der Fälle benötigen. Die Unterschiede im kurzen Überblick:
- Echte DU-Klausel: Der Versicherer erkennt das Gutachten des Amtsarztes, also die Feststellung der Dienstunfähigkeit, ohne weitere Prüfung an. Sie gelten also automatisch als berufsunfähig, wenn eine DU festgestellt wurde
- Unechte DU-Klausel: Der Versicherer prüft nochmal selbst, ob Sie wirklich dienstunfähig sind. Kommt er dabei zu einem anderen Ergebnis als der Dienstherr, erhalten Sie unter Umständen keine Leistung, auch wenn Sie Ihren Job bereits verloren haben
Alle Tarife der DBV enthalten daher eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. So sind Sie als Polizistin oder Polizist immer auf der sicheren Seite.
Gefahren im Polizeidienst
Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich gilt, dass Beamtinnen und Beamte der Polizei bei Dienstunfällen eine gute Absicherung über den Dienstherrn genießen. Allerdings basieren die wenigsten Dienstunfähigkeiten tatsächlich auf einem Dienstunfall; meist sind es Krankheiten aller Art, die am Ende zur DU führen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der DBV profitieren Sie unter anderem von diesen Leistungen & Vorteilen:
Sie möchten mehr über Umfang, Leistungen und Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten erfahren? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei der DBV Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg. Wir freuen uns bereits auf Sie!
Häufig gestellte Fragen
Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?
Eine Dienstunfähigkeit ist gegeben, wenn Polizistinnen und Polizisten voraussichtlich dauerhaft und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Polizeidienst einsetzbar sind.
Wann leistet die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten nicht?
Wir leisten grundsätzlich bei allen Ursachen, die eine Dienstunfähigkeit haben kann. Keine Leistung erhalten Sie lediglich dann, wenn die Dienstunfähigkeit durch aktive Teilnahme an kriegerischen Ereignissen, durch Atomunfälle oder vorsätzlich verursacht wurde.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja, Beiträge für die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten sind Sonderausgaben und als solche steuerlich absetzbar.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Dennis Poelmeyer
Bei weiteren Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung stehen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf.
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