DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung für Polizisten der DBV
Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg
Beamtinnen und Beamte der Polizei erhalten als Absicherung der Krankheitskosten vom Dienstherrn die sogenannte Beihilfe. Diese sollte für optimalen Schutz mit einer privaten Krankenversicherung für Polizisten ergänzt werden. Mit den Lösungen der Deutschen Beamtenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Erfahren Sie noch heute mehr über die PKV der DBV Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg!
Beihilfe und Heilfürsorge bei Polizistinnen und Polizisten
Als Beamtin oder Beamter der Polizei erhalten Sie entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge, wobei der Dienstherr bestimmt, wie er für Sie vorsorgt. Bei vielen Dienstherren ist es daher üblich, dass Sie für einen Teil der Dienstzeit Heilfürsorge und für einen anderen Teil Beihilfe erhalten. In Bayern wird die freie Heilfürsorge etwa nur während der Ausbildung gewährt, bei der Bundespolizei steht sie Beamten während des gesamten aktiven Dienstes zu.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei der Heilfürsorge die gesamten und im Rahmen der Beihilfe nur ein Teil der Krankheitskosten übernommen werden. Erhalten Sie Beihilfe, brauchen Sie zwingend eine private Krankenversicherung, während dies bei der Heilfürsorge nicht notwendig ist.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Beihilfesatz, den der Dienstherr wiederum nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder feststeht:
- Beamte mit weniger als zwei Kindern erhalten 50 Prozent Beihilfe
- Ab dem zweiten Kind gewährt der Dienstherr 70 Prozent Beihilfe
- Ehepartner von Beamten erhalten ebenfalls 70 Prozent Beihilfe
- Im Ruhestand steht Beamtinnen und Beamten eine 70-prozentige Erstattung zu
Beispiel: Sie erhalten 70 Prozent Beihilfe, weil Sie zwei Kinder haben. Bei einer Rechnung über 2.000 Euro übernimmt der Dienstherr 1.400 Euro. Den verbleibenden Teil der Kosten deckt die private Krankenversicherung für Polizisten (Restkostenversicherung) ab.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Beamte der Polizei der DBV
Die private Krankenversicherung für die Polizei der DBV ist eine vollwertige PKV. Sie profitieren also von allen Leistungen und Vorteilen, die Sie auch als „normaler“ Privatpatient erhalten würden. Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte:
Mit flexiblen Zusatzbausteinen stellen Sie sich Ihren individuellen Schutz selbst zusammen. Auch später haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Module in den Vertrag aufzunehmen oder zu entfernen. Lassen Sie sich gerne beraten!
Kostenfaktoren bei der privaten Krankenversicherung für die Polizei
Anders als in der gesetzlichen Kasse, richtet sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Polizisten nicht nach Ihrem Einkommen. Stattdessen kommt es auf Faktoren wie Ihr Alter, den Gesundheitszustand, Ihren Beruf und die gewählten Leistungen an. Pauschale Aussagen zur Höhe des Beitrags sind also nicht möglich. Allerdings ist er tendenziell niedriger, je jünger und damit gesünder Sie sind!
Erfahren Sie noch heute mehr über die private Krankenversicherung, lassen Sie sich beraten oder ein unverbindliches Angebot erstellen. Das erfahrene Team der DBV Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg freut sich bereits auf Sie!
Häufig gestellte Fragen
Ist die freie Heilfürsorge auch eine private Krankenversicherung?
Nein, der Dienstherr übernimmt lediglich alle Behandlungs- und Krankheitskosten. Es handelt sich bei der freien Heilfürsorge aber nicht um eine Krankenversicherung; Beamte der Polizei mit Anspruch auf Heilfürsorge brauchen außerdem eine private Pflegeversicherung.
Was kostet eine private Krankenversicherung für Beamte der Polizei?
Die Höhe des Beitrags hängt von verschiedenen Faktoren, unter anderem Alter, Beruf und Gesundheitszustand ab. Daher sind – wie bei anderen privaten Versicherungen auch – pauschale Aussagen nicht möglich.
Können Polizisten den KV-Beitrag von der Steuer absetzen?
Ja, auch Beiträge für eine private Krankenversicherung eines Polizisten sind Sonderausgaben. Sie lassen sich nach § 10 EStG steuerlich geltend machen.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Dennis Poelmeyer
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg nehmen uns gerne Zeit für Sie. Benötigen Sie eine Beratung rund um das Thema private Krankenversicherung für Polizei, Justiz und Zoll, dann setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.
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