Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Dietmar Kaiser in Bonn


Sichere dich gut ab!

Beamtinnen und Beamte sind im Vergleich zu Arbeitnehmern gut abgesichert. Allerdings greift ein Großteil des Schutzes erst, sobald du auf Lebenszeit verbeamtet wurdest. Davor bist du für die Absicherung vieler Risiken, insbesondere das der Dienstunfähigkeit, selbst verantwortlich. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Dietmar Kaiser in Bonn bist du von deinem ersten Tag an auf der sicheren Seite!

Absicherung bei Dienstunfähigkeit

Die Bedeutung der Dienstunfähigkeitsversicherung

Warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte so wichtig ist, wird besonders bei einem Blick auf die Absicherungssituation im jeweiligen Status deutlich. Dienstunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn du nach amtsärztlichem Gutachten voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage bist, deine dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen.
 
Je nachdem, ob du Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit bist, ergibt sich eine unterschiedlich stark ausgeprägte Absicherung:

  • Dienstunfähige Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und Probe werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt. Sie verlieren also alle Besoldungs- und Versorgungsansprüche.
  • Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit können nicht mehr entlassen werden. Bei ihnen erfolgt daher die Versetzung in den Ruhestand. Damit verbunden ist der Anspruch auf ein Ruhegehalt, für das es einen bestimmten Mindestbetrag gibt. In Bayern liegt diese „Mindestpension“ 2022 etwa bei 1.800 Euro monatlich (brutto).

Vor allem in deinen ersten Jahren im öffentlichen Dienst bist du de facto nicht vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt. Ausnahmen gelten nur bei Dienstunfällen, die aber die absolute Seltenheit sind. Alle anderen Fälle von Dienstunfähigkeit führen zur Entlassung und damit zum Verlust der Beamtenrechte.

Zusammengefasst

Daher ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte so wichtig. Denn sie zahlt dir eine monatliche Rente, die du selbst festlegen kannst. Im Optimalfall deckst du so genau die Lücke, die durch die Dienstunfähigkeit entsteht. Bei Beamtinnen und Beamten auf Widerruf und Probe ist dies das gesamte Einkommen. Später, wenn du einen Anspruch auf Mindestpension hast, kannst du die Rente der Dienstunfähigkeitsversicherung entsprechend reduzieren.

Die „echte“ DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich handelt es sich bei der Dienstunfähigkeitsversicherung „nur“ um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) enthält. Sie sorgt dafür, dass du als Beamtin oder Beamter mit deinen individuellen Risiken bei Dienstunfähigkeit ebenfalls gut abgesichert bist. Du solltest aber darauf achten, ob dein Vertrag eine „echte“ oder eine „unechte“ DU-Klausel enthält:

  • Echte DU-Klausel: Mit ihr erkennen wir das Gutachten deines Dienstherrn ohne weitere Prüfung an. Bist du dienstunfähig, giltst du automatisch auch als berufsunfähig und erhältst die versicherten Leistungen.
  • Unechte DU-Klausel: Bei ihr wird die Dienstunfähigkeit nicht direkt anerkannt, sondern der Versicherer nimmt weitere Prüfungen vor. Nur wenn du auch im Sinne der Vertragsbedingungen berufsunfähig bist, bekommst du die Rente.

Der Nachteil liegt auf der Hand. Denn nicht immer bist du gleichzeitig dienst- und berufsunfähig, da jeweils unterschiedliche Definitionen gelten. Daher verzichtet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Dietmar Kaiser in Bonn bei allen Tarifen auf „unechte“ DU-Klauseln und erkennt das Votum des Dienstherrn sofort als Berufsunfähigkeit an.

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Leistungen der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV bist du bestens vor den teuren Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt. Du profitierst unter anderem von folgenden Leistungen:

  • Sofortige Zahlung der Rente, auch rückwirkend
  • Anerkennung der vom Dienstherrn festgestellten Dienstunfähigkeit ohne weitere Prüfung (echte DU-Klausel)
  • Frei wählbare Rente mit Erhöhungsoptionen
  • Nachversicherungsgarantien ohne Gesundheitsprüfung, etwa bei Geburt eines Kindes
  • Grundlegender Verzicht auf die abstrakte Verweisung an einen anderen Beruf
Dienstunfähigkeitsversicherung | DBV Bonn Dietmar Kaiser

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Dienstunfähigkeit und wer stellt sie fest?

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn du als Beamtin oder Beamter aus gesundheitlichen Gründen und voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage bist, deine Dienstpflichten zu erfüllen. Sie wird vom Amtsarzt auf Antrag des Beamten oder des Dienstherrn festgestellt.

Wodurch unterscheiden sich Berufs- und Dienstunfähigkeit?

Für die Berufsunfähigkeit ist in der Regel bereits ein Zeitraum von sechs Monaten ausreichend. Allerdings kommt es auf den konkreten Beruf an. Dienstunfähigkeit liegt hingegen bereits vor, wenn innerhalb von sechs Monaten drei Monate kein Dienst geleistet wurde und keine Aussicht auf Besserung besteht.

Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Besonders Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und Probe, die bei Dienstunfähigkeit keine staatlichen Leistungen erhalten, sind auf die Dienstunfähigkeitsversicherung angewiesen.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung Dietmar Kaiser

Möchtest du mehr über die Themen Dienstunfähigkeit und Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte erfahren? Zögere nicht und vereinbare noch heute deinen ersten Termin bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Dietmar Kaiser in Bonn. Wir freuen uns bereits auf dich!

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