DBV Dirk Buechel in Düren Beihilfeergänzung

Beihilfeergänzung

Seit dem 1. Januar 2009 sind alle in Deutschland lebenden Personen verpflichtet, über eine Krankenversicherung zu verfügen – auch Beamte. Sie erhalten jedoch keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung wie andere Arbeitnehmer, ihnen wird ein Teil der Kosten für die Behandlung vom Dienstherrn zurückerstattet. Daher müssen Beamte auch nur die Differenzkosten versichern – dafür gibt es spezielle „Beihilfetarife“ bei privaten Krankenversicherern.

Die Heilfürsorge entspricht – von den Leistungen und vom Umfang her – in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie stellt somit eine Grundversorgung unter anderem in den folgenden Bereichen dar:

  • vorbeugende Gesundheitsfürsorge
  • ärztliche Behandlung im Krankheitsfall einschließlich Psychotherapie
  • Betreuung durch einen Arzt, Hebamme oder Entbindungspfleger bei Schwangerschaft und Entbindung
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
  • Heil- und Hilfsmittel (Brillen, Hörgeräte etc.)
  • ärztliche Behandlung im Ausland

Generell ist somit auch Heilfürsorge-Empfängern anzuraten, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, da – genau wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung – trotz Heilfürsorgeanspruch zum Beispiel bei Zahnersatz oder Behandlungen durch Heilpraktiker hohe Zuzahlungen oder Eigenanteile anfallen können.

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Dirk Buechel

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