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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fabio Gönnecke in Bad Pyrmont & Hameln Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer Bad Pyrmont & Hameln

Die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fabio Gönnecke in Bad Pyrmont & Hameln

Anpassbar & sicher

Als Lehrerin oder Lehrer tragen Sie ab Ihrem ersten Arbeitstag eine Menge Verantwortung. Die Beaufsichtigung und Betreuung vieler Kinder ist mit vielen Dienstpflichten verbunden, welche Sie tagtäglich einhalten müssen. Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fabio Gönnecke in Bad Pyrmont & Hameln schützen Sie sich selbst und sichern sich ab, damit Sie Ihrem Beruf sorgenfrei nachgehen können.

Sinn & Zweck der Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer

Als verbeamtete Lehrerin oder verbeamteter Lehrer gilt für Sie in Deutschland die sogenannte Amtshaftung. Sie sorgt dafür, dass Schäden, die während Ihrer Tätigkeit als Lehrer entstehen, vom Staat übernommen werden. Doch hierbei gibt es einen Haken: Ihr Dienstherr übernimmt den Schaden vielleicht erst einmal, fordert die Schadenssumme jedoch dann von Ihnen zurück. Genau hier setzt die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer an.
 
Hierzu ein praktisches Beispiel: Sie sind Lehrerin an einer großen Schule und müssen die Kinder auf dem Pausenhof beaufsichtigen. Hierbei verlieren Sie eine Freundesgruppe aus dem Auge, welche sich dann minimal vom Schulgelände entfernt. Die kleinen Kinder beschädigen aus Unvorsichtigkeit ein geparktes Auto, der Schaden beträgt 5.000 Euro. Dieser Schaden fällt zunächst unter die Amtshaftung, der Gesetzgeber fordert jedoch die Schadenssumme zurück, da Sie fahrlässig gehandelt haben.
 
In der Diensthaftpflichtversicherung sind alle Sach-, Personen- und auch Vermögensschäden mitversichert, die während Ihrer Dienstzeit entstehen. Dadurch leistet die DBV beispielsweise auch bei Schadenersatzforderungen oder Folgekosten eines Unfalls, wie etwa Rehakosten. Bei der Dienst-HP handelt es sich um eine rein berufliche Versicherung. Sie können jedoch private und berufliche Haftpflichtversicherungen bei der DBV kombinieren, so profitieren Sie von attraktiven Beitragsrabatten.

Service von DBV

Leistungen & Vorteile der Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer

Wie die meisten Policen von AXA so ist auch die Diensthaftpflichtversicherung von der DBV modular aufgebaut. Sie entscheiden immer selbst, welche Leistungen & Vorteile Sie benötigen und haben so auch nie einen zu hohen monatlichen Beitrag.

  • In allen Tarifen verzichtet die DBV auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Auch ein Schaden, der durch Unvorsichtigkeit entstanden ist, ist so immer mit dem vollen Versicherungsschutz abgesichert
  • Die Vertragssumme legen Sie bei DBV immer selbst fest. Diese beschreibt, bis zu welcher Höhe ein einzelner Schaden versichert ist. Wir empfehlen hier eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro
  • Durch die Kombination von mehreren DBV-Policen profitieren Sie von attraktiven Beitragsrabatten und niedrigeren Monatssätzen
  • Die Beiträge für die DBV Diensthaftpflichtversicherung können Sie in voller Höhe im jeweiligen Jahr als Werbungskosten steuerlich absetzen
  • Versichert sind immer alle Vermögens-, Personen- und Sachschäden, die Sie im Rahmen der Tätigkeit als Lehrer verursachen

Kontaktieren Sie uns

Sie haben noch Fragen oder möchten sich gerne persönlich zur Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer informieren? Dann zögern Sie nicht und treten Sie noch heute mit uns in Kontakt. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fabio Gönnecke in Bad Pyrmont & Hameln steht Ihnen immer mit Rat und Tat zur Seite!

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DBV Bad Pyrmont Fabio Gönnecke |

Häufig gestellte Fragen

Welche Schäden sind mitversichert?

Alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden sind im Umfang der Diensthaftpflichtversicherung mitversichert. Der Schaden muss während der Tätigkeit als Lehrer entstehen.

Kann ich die Beiträge steuerlich geltend machen?

Wir raten Ihnen so früh wie möglich eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Warum? Lesen Sie weiter und überzeugen Sie sich von den Vorteilen:
 

Ist die Diensthaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, eine gesetzliche Pflicht für das Bestehen einer Diensthaftpflichtversicherung haben Sie als Lehrer nicht. Aufgrund des enormen Berufsrisikos empfehlen wir sie jedoch stark.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fabio Gönnecke
Schillerstraße 14
31812 Bad Pyrmont
Termin vereinbaren 0162 4371342
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