DBV Bremen fair Finanzpartner Feuerwehr Anwartschaftsversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Anwartschaftsversicherung Bremen

DBV Bremen fair Finanzpartner Feuerwehr Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Sie als Beamter der Feuerwehr sichern sich mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen heute schon die garantierte Aufnahme in eine private Krankenversicherung zu günstigen Beiträgen. Bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung wird Ihr aktueller Gesundheitszustand geprüft, festgehalten und für die spätere Beitragsbemessung herangezogen. Sollten sich bis zum Eintritt Krankheiten und Beeinträchtigungen ergeben, werden diese nicht berücksichtigt. Auch das Alter wird bei einer Anwartschaftsversicherung „konserviert“.

Mit einer Anwartschaftsversicherung erhalten Sie keine Leistungen im Sinne eines Versicherungsschutzes. Das ist erst nach Umwandlung in eine Krankenversicherung möglich.

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Warum eine Anwartschaftsversicherung?

Sie als Beamter der Feuerwehr stehen in einem besonderen Dienstverhältnis. Sie haben damit den Anspruch auf Fürsorge gegenüber Ihrem Dienstherrn. Dieser kommt seiner Pflicht in Form der Heilfürsorge oder Beihilfe nach. Wer welche Form, wann bekommt, ist nicht bundeseinheitlich geregelt.

Generell lässt sich sagen, dass Sie als Beamter der Feuerwehr auf Widerruf, Probe und Lebenszeit Heilfürsorge gewährt bekommen und diese nach Ihrem aktiven Dienst in Beihilfe übergeht. Während die Krankheitskosten bei der Heilfürsorge zu 100 % erstattet werden, umfasst die Fürsorge in Form der Beihilfe nur 70 %. Die restlichen 30 % müssen Sie als Beamter der Feuerwehr mit einer privaten Restkostenversicherung abdecken. Beantragen Sie erst im Alter die Aufnahmen kann das immens teuer werden.

Freie Heilfürsorge für Beamte der Feuerwehr im Detail

In der Regel übernimmt der Dienstherr für Beamte der Feuerwehr, aufgrund des risikoreichen Berufs, alle Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen in Form von Heilfürsorge. Die Leistungen entsprechen den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Übernahme der Kosten benötigen Sie als Beamter der Feuerwehr mit Anspruch auf Heilfürsorge keine zusätzliche Krankenversicherung.

Beihilfe für Beamte der Feuerwehr im Detail

Den Anspruch auf Beihilfe haben Sie als Beamter der Feuerwehr spätestens mit Eintritt in den Ruhestand. Nun beteiligt sich der Dienstherr nur noch mit 70 % an den Kosten bei Krankheit. Die restlichen 30 % müssen Sie als Beamter der Feuerwehr mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, absichern.

Entscheiden Sie sich erst zu diesem Zeitpunkt für die Aufnahme, kann das mit hohen Risikozuschlägen oder nur der Aufnahme in den Basistarif verbunden sein, denn bevor Sie in eine private Krankenversicherung eintreten können, findet eine Überprüfung des Gesundheitszustands statt. Die Aufnahme ist damit von der Risikobewertung abhängig.

Weitere Details

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung greift das Äquivalenzprinzip: Die Beiträge werden auf Basis Ihres Gesundheitszustands, Ihres Alters und des gewählten Tarifs berechnet. Abdeckt sind damit die Leistungen, welche Sie aller Voraussicht nach benötigen. Sobald Sie eine Leistung in Anspruch nehmen, bekommen Sie dafür eine Rechnung und können Sie bei der Beihilfestelle einreichen. Damit werden Ihnen als Beamter der Feuerwehr 70 % der Kosten erstattet. Die Restkosten von 30 % sind mit der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abgesichert. Da es sich hierbei um keine Vollkostenversicherung handelt, fallen die Beiträge deutlich geringer aus.

Gesetzliche Krankenversicherung

Sie als Beamter der Feuerwehr haben die freie Wahl, ob Sie sich in einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen geben Ihnen jedoch zu bedenken, dass der Anspruch auf Beihilfe bei der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse entfällt und Sie die Beiträge aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Da die Versicherten in einer gesetzlichen Krankenversicherung eine pauschale Zahlung leisten, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung, zahlen Sie im Prinzip einen hohen Beitrag und erhalten lediglich die Regelversorgung.

Sinn und Zweck einer Anwartschaftsversicherung

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen legen Ihnen nahe bereits zu Beginn Ihrer Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr an Ihren Ruhestand zu denken, um einen optimalen Versicherungsschutz zu genießen. Mit einer frühzeitig abgeschossenen Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich als Beamter der Feuerwehr rechtzeitig die Aufnahme in eine private Krankenversicherung zu günstigen Konditionen. Bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung wird Ihr aktueller Gesundheitszustand und das Alter „konserviert“ und für die spätere Beitragsberechnung wieder aktiviert. Sollte sich bis zum Eintritt in die private Krankenversicherung Ihr Gesundheitszustand verschlechtert haben, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Sie werden ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten aufgenommen und können von den starken Leistungen zu günstigen Konditionen profitieren, genauso wie Ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen.

UNSER TIPP

Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihrer Ausbildung eine Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abschließen, verzichten wir ganz auf eine Gesundheitsprüfung.

Die unterschiedlichen Anwartschaften

Egal für welche Variante Sie sich als Beamter der Feuerwehr bei der Anwartschaftsversicherung entscheiden, generell gilt:

  • Der festgehaltene Gesundheitszustand gilt ein Leben lang.
  • Sie haben keine Wartezeiten bei der Aktivierung der Krankenversicherung.
  • Während der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch.
  • Jeder muss eine eigene Versicherung abschließen.

Kleine Anwartschaftsversicherung

Bei Abschluss einer kleinen Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort] wird Ihr Gesundheitszustand erfasst und zum Vertragsabschluss eingefroren. Bei Eintritt in die private Krankenversicherung wird dieser wieder aktiviert und zur Beitragsbemessung herangezogen. Allerdings spielt hierbei noch das Alter eine Rolle. Daher ist das „kleine Modell“ einer Anwartschaftsversicherung für Sie als Beamter der Feuerwehr nur dann sinnvoll, wenn Sie einen kurzen Zeitraum überbrücken müssen, bei dem das Alter sich nicht wesentlich auswirkt. Sie profitieren zwar von den geringen Beiträgen, mit denen nur die Verwaltungskosten abgedeckt werden, bilden aber mit der kleinen Anwartschaftsversicherung keine Altersrückstellungen. Wird die kleine Anwartschaftsversicherung erst zu spät oder gar nicht in eine große Anwartschaftsversicherung umgewandelt, kann sich das im Alter mit immens steigenden Kosten auswirken.

Große Anwartschaftsversicherung

Neben dem Gesundheitszustand wird zudem bei der großen Anwartschaftsversicherung Ihr Alter erfasst und festgehalten. Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung bilden Sie als Beamter der Feuerwehr Altersrückstellungen, welche im Ruhestand nach und nach aufgelöst werden und so für stabile Beiträge trotz intensiverer Behandlungen sorgen. Da Sie als Beamter der Feuerwehr meist erst zu Beginn Ihres Ruhestands eine private Krankenversicherung benötigen, empfehlen wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort] den Abschluss einer großen Anwartschaftsversicherung. Die Beiträge zur großen Anwartschaftsversicherung können Sie steuerlich absetzen. Überlegen Sie sich am besten schon zu Ausbildungsbeginn, ob Sie als Beamter der Feuerwehr nicht direkt eine Anwartschaftsversicherung abschließen.

Nachteile, wenn Sie später erneut eine Anwartschaftsversicherung abschließen möchten:

  • Wegen des höheren Eintrittsalters sind die Beiträge höher als bei der früheren Versicherung
  • Bei einem neuen Vertrag fangen Sie wieder bei „Null“ an - was sich ungünstig auf die Beitragshöhe auswirkt.
  • Bei der Antragstellung findet wieder eine Gesundheitsprüfung statt, inzwischen aufgetretene Erkrankungen wirken sich negativ auf den Beitrag aus.
  • Bei einer erneuten Versicherung gelten wieder Wartezeiten, nach deren Ablauf erst der Versicherungsschutz greift.

Wir beraten Sie gern

Gern finden wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen mit Ihnen zusammen eine passende Versicherungslösung und beraten Sie zu Ihren Fragen rund um die Anwartschaftsversicherung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
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