Die Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
Sie als Beamter der Feuerwehr sichern sich mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen heute schon die garantierte Aufnahme in eine private Krankenversicherung zu günstigen Beiträgen. Bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung wird Ihr aktueller Gesundheitszustand geprüft, festgehalten und für die spätere Beitragsbemessung herangezogen. Sollten sich bis zum Eintritt Krankheiten und Beeinträchtigungen ergeben, werden diese nicht berücksichtigt. Auch das Alter wird bei einer Anwartschaftsversicherung „konserviert“.
Mit einer Anwartschaftsversicherung erhalten Sie keine Leistungen im Sinne eines Versicherungsschutzes. Das ist erst nach Umwandlung in eine Krankenversicherung möglich.
Warum eine Anwartschaftsversicherung?
Sie als Beamter der Feuerwehr stehen in einem besonderen Dienstverhältnis. Sie haben damit den Anspruch auf Fürsorge gegenüber Ihrem Dienstherrn. Dieser kommt seiner Pflicht in Form der Heilfürsorge oder Beihilfe nach. Wer welche Form, wann bekommt, ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
Generell lässt sich sagen, dass Sie als Beamter der Feuerwehr auf Widerruf, Probe und Lebenszeit Heilfürsorge gewährt bekommen und diese nach Ihrem aktiven Dienst in Beihilfe übergeht. Während die Krankheitskosten bei der Heilfürsorge zu 100 % erstattet werden, umfasst die Fürsorge in Form der Beihilfe nur 70 %. Die restlichen 30 % müssen Sie als Beamter der Feuerwehr mit einer privaten Restkostenversicherung abdecken. Beantragen Sie erst im Alter die Aufnahmen kann das immens teuer werden.
Freie Heilfürsorge für Beamte der Feuerwehr im Detail
In der Regel übernimmt der Dienstherr für Beamte der Feuerwehr, aufgrund des risikoreichen Berufs, alle Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen in Form von Heilfürsorge. Die Leistungen entsprechen den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Übernahme der Kosten benötigen Sie als Beamter der Feuerwehr mit Anspruch auf Heilfürsorge keine zusätzliche Krankenversicherung.
Beihilfe für Beamte der Feuerwehr im Detail
Den Anspruch auf Beihilfe haben Sie als Beamter der Feuerwehr spätestens mit Eintritt in den Ruhestand. Nun beteiligt sich der Dienstherr nur noch mit 70 % an den Kosten bei Krankheit. Die restlichen 30 % müssen Sie als Beamter der Feuerwehr mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, absichern.
Entscheiden Sie sich erst zu diesem Zeitpunkt für die Aufnahme, kann das mit hohen Risikozuschlägen oder nur der Aufnahme in den Basistarif verbunden sein, denn bevor Sie in eine private Krankenversicherung eintreten können, findet eine Überprüfung des Gesundheitszustands statt. Die Aufnahme ist damit von der Risikobewertung abhängig.
Weitere Details
Private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung greift das Äquivalenzprinzip: Die Beiträge werden auf Basis Ihres Gesundheitszustands, Ihres Alters und des gewählten Tarifs berechnet. Abdeckt sind damit die Leistungen, welche Sie aller Voraussicht nach benötigen. Sobald Sie eine Leistung in Anspruch nehmen, bekommen Sie dafür eine Rechnung und können Sie bei der Beihilfestelle einreichen. Damit werden Ihnen als Beamter der Feuerwehr 70 % der Kosten erstattet. Die Restkosten von 30 % sind mit der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abgesichert. Da es sich hierbei um keine Vollkostenversicherung handelt, fallen die Beiträge deutlich geringer aus.
Gesetzliche Krankenversicherung
Sie als Beamter der Feuerwehr haben die freie Wahl, ob Sie sich in einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen geben Ihnen jedoch zu bedenken, dass der Anspruch auf Beihilfe bei der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse entfällt und Sie die Beiträge aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Da die Versicherten in einer gesetzlichen Krankenversicherung eine pauschale Zahlung leisten, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung, zahlen Sie im Prinzip einen hohen Beitrag und erhalten lediglich die Regelversorgung.
Sinn und Zweck einer Anwartschaftsversicherung
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen legen Ihnen nahe bereits zu Beginn Ihrer Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr an Ihren Ruhestand zu denken, um einen optimalen Versicherungsschutz zu genießen. Mit einer frühzeitig abgeschossenen Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich als Beamter der Feuerwehr rechtzeitig die Aufnahme in eine private Krankenversicherung zu günstigen Konditionen. Bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung wird Ihr aktueller Gesundheitszustand und das Alter „konserviert“ und für die spätere Beitragsberechnung wieder aktiviert. Sollte sich bis zum Eintritt in die private Krankenversicherung Ihr Gesundheitszustand verschlechtert haben, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Sie werden ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten aufgenommen und können von den starken Leistungen zu günstigen Konditionen profitieren, genauso wie Ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen.
UNSER TIPP
Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihrer Ausbildung eine Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abschließen, verzichten wir ganz auf eine Gesundheitsprüfung.
Die unterschiedlichen Anwartschaften
Egal für welche Variante Sie sich als Beamter der Feuerwehr bei der Anwartschaftsversicherung entscheiden, generell gilt:
- Der festgehaltene Gesundheitszustand gilt ein Leben lang.
- Sie haben keine Wartezeiten bei der Aktivierung der Krankenversicherung.
- Während der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch.
- Jeder muss eine eigene Versicherung abschließen.
Wir beraten Sie gern
Gern finden wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen mit Ihnen zusammen eine passende Versicherungslösung und beraten Sie zu Ihren Fragen rund um die Anwartschaftsversicherung.
fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
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