Die Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
Was ist eine Pflegepflichtversicherung?
Sie als Beamter der Feuerwehr sind, sowie alle gesetzlich und privat Krankenversicherten, verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Seit 1995 soll mit dieser zusätzlichen Sozialversicherung ein Teil der Kosten, welche entstehen, wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, abgedeckt werden. Das Risiko, jetzt oder später, pflegebedürftig zu werden, besteht für jeden. Wann gilt eine Person als pflegebedürftig? Dazu ein Auszug aus §14 SGB XI: „Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen… Personen […], die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.“
Pflegebedürftige verlieren im Alltag oft ihre Selbstständigkeit und sind so auf Hilfe bei alltäglichen Dingen im unterschiedlichen Ausmaß angewiesen. Die Gründe einer Pflegebedürftigkeit können verschiedenen sein: Schlaganfall, Allgemeinerkrankungen, Unfälle aber auch schwere Operationen sind häufige Ursachen.
Die Belastung für den Pflegebedürftigen selbst, als auch für die Angehörigen sind physisch, psychisch und finanziell immens hoch. Oft geht die Pflegebedürftigkeit mit hohen Kosten für Umbaumaßnahmen, Unterstützung durch Pflegepersonal oder stationäre Pflege einher. Aus eigenen Mitteln ist das für die meisten Pflegebedürftigen kaum machbar. Da unsere Lebenserwartung immer mehr ansteigt, erhöht sich auch gleichzeitig die Zahl von älteren Menschen, die pflegebedürftig werden. Daher hat der Gesetzgeber die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen möchten Ihnen nachfolgend einen Überblick über die Unterschiede von der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung geben.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Sobald Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden Sie automatisch bei der sozialen Pflegepflichtversicherung erfasst. Sie brauchen sich daher um diese nicht weiter zu kümmern. Der Arbeitgeber beteiligt sich, wie auch bei der Krankenversicherung, an den Beiträgen der Pflegepflichtversicherung und führt den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil direkt an die Pflegekasse ab. Um dies auszugleichen wurde dem Arbeitnehmer ein Feiertag gestrichen. Sind Sie selbständig, dann tragen Sie die Kosten selbst.
Wie auch bei den Beiträgen zur Krankenversicherung richten sich die monatlichen Beiträge zur Pflegepflichtversicherung nach der Höhe Ihres Einkommens. Die Leistungen werden zudem ebenfalls in Sachleistungen gewährt. Weil es jedoch immer mehr pflegebedürftige Menschen gibt, können die Kosten heute schon kaum mehr gedeckt werden.
Die private Pflegepflichtversicherung
Wenn Sie privat krankenversichert sind, benötigen Sie wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen eine separate Pflegepflichtversicherung. Hier greift das Prinzip der Kostenerstattung. Sie erhalten von dem Leistungserbringer eine Rechnung und bezahlen diese zunächst selbst. Die Rechnung reichen Sie dann bei der Pflegepflichtversicherung ein und erhalten die vertraglich festgelegten Kosten erstattet. Eine Kostenerstattung erfolgt nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip. Die Beiträge dienen nicht nur den Kosten der Pflegepflichtversicherung. Gleichzeitig wird ein gewisser Anteil dazu verwendet Altersrückstellungen zu bilden, welche nach und nach aufgelöst werden, um die Zunahme an Leistungsansprüchen im Alter abzufedern. Sie als Beamter der Feuerwehr müssen nur einen geringen, beihilfekonformen Beitrag abführen. Der andere Teil wird durch die Beihilfe abgedeckt. Anders als bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bemessen sich die Prämien nach Alter und Gesundheitszustand. Vor allem ist die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für Sie Beamter der Feuerwehr ein tragbares System. Mit den Altersrückstellungen sind Sie selbst bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit optimal abgesichert.
Ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Pflegepflichtversicherung möglich?
Sobald das Einkommen von Ihnen als Arbeitnehmer über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, ist ein Wechsel in die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ohne Probleme möglich. Bei den Aufnahmebedingungen gibt es zwischen gesetzlicher Pflegepflichtversicherung und privater Pflegepflichtversicherung kaum Unterschiede.
Nur andersherum gestaltet es sich schwierig, denn:
- Die Versicherungsbeiträge der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen werden auf Basis Ihres Gesundheitszustandes anhand einer ärztlichen Untersuchung festgestellt. Das bringt es mit sich, dass Beiträge chronisch kranker oder älterer Versicherungsnehmer deutlich höher liegen als Beiträge gesunder und junger Privatversicherter.
- Möchten Sie Familienmitglieder kostenfrei mitversichern, ist das in der privaten Pflegepflichtversicherung nicht möglich. Hier benötigt jedes Familienmitglied einen separaten Vertrag.
Der Ort der Pflege
Personen, die pflegebedürftig werden, können ambulant von ehrenamtlichen Personen, meistens Familienangehörige, häuslich betreut werden. Für die Leistungen erhalten die „Pfleger“ ein steuerfreies Pflegegeld. Wenn ein Pflegedienst die professionelle Pflege übernimmt, werden Pflegegeld und die Erstattung für Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag getragen. Sobald die Kosten diesen jedoch übersteigen, müssen Sie die Kosten aus eigener Tasche aufwenden.
Tages- oder Nachtpflege
Es besteht die Möglichkeit die professionelle Pflege des Pflegebedürftigen zu Hause stundenweise zu nutzen. Wird der Pflegebedürftige in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung betreut, gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Familie. Auch Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst sind möglich.
Stationär
Hier werden die Pflegekosten bis zur Höhe des gesetzlichen Pflegesatzes erstattet.
Was sind die Vorteile der Pflegepflichtversicherung?
- Jeder Mensch der versicherungspflichtig ist, hat Anspruch auf die Aufnahme, sowohl in die private als auch in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung.
- Selbst wenn eine Vorerkrankungen oder eine bestehende Beeinträchtigung vorliegt, darf die Aufnahme nicht verwehrt werden.
- Innerhalb der Versicherungspflicht darf die Krankenversicherung keine Kündigung aussprechen.
- In der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung können Angehörige ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen beitragsfrei mitversichert werden.
Die Pflegepflichtversicherung wird in der Regel gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen. Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr gesetzlich krankenversichert sein sollten, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie die Pflegepflichtversicherung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abschließen müssen. Es besteht die Möglichkeit, wenn Ihr Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, sich für eine private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zu entscheiden.
Die Pflegepflichtversicherung im Detail
Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades
Man kann sagen, dass sich die Leistungen in der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung kaum voneinander unterscheiden. Um Leistungen zu beziehen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monaten bestehen.
- Sie benötigen Hilfe etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung.
- Der Pflegebedarf umfasst mindestens 90 Minuten Unterstützung am Tag.
- Davon werden 45 Minuten für die Grundversorgung aufgewendet.
- Die Pflege erfolgt ambulant, teilstationär oder stationär.
In welchem Umfang Sie Pflegeleistungen erhalten, richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Für die Feststellung werden sechs Lebensbereiche des Antragstellers geprüft. Von wem und in welcher Form die Pflege stattfinden soll, kann der Bedürftige selbst entscheiden. Die Bedürftigkeit wird seit 2017 in Pflegegrade 1 bis Pflegegrad 5 eingeteilt. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu.
Den Antrag auf Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung wird an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere anerkannte Prüfdienste gestellt. Der Gutachter gibt eine Empfehlung, in welcher der Versicherte in eine der fünf Pflegegrade eingestuft wird. Danach kann die Pflegekasse selbst entscheiden.
Bei der privaten Pflegepflichtversicherung übernimmt die MEDICPROOF GmbH die Einstufung mittels Gutachter. Auch hier entscheidet letztlich die Pflegekasse.
Unsere Empfehlung für Sie als Beamter der Feuerwehr: Die Pflegezusatzversicherung
Sie als Beamter der Feuerwehr können zu Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Um die Restkosten müssen Sie sich selbst kümmern. Um diesem Risiko zu entgehen, ist eine Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen die perfekte Lösung.
Dabei bieten wir Ihnen als Beamter der Feuerwehr drei Möglichkeiten:
- Pflegetagegeldversicherung
Als besondere Form der Lebensversicherung erhalten Sie aus den monatlichen Beiträgen später eine lebenslange steuerfreie Rente, wenn Sie pflegebedürftig werden. - Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskatalogs der Pflegepflichtversicherung. - Pflegekostenversicherung
Bei dieser Lösung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen erhalten Pflegebedürftige einen frei verwendbaren Tagessatz in der vertraglich vereinbarten Höhe.
Wir beraten Sie gern
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind jederzeit für Sie da und beraten Sie gerne über unsere private Pflegepflichtversicherung, unsere Pflegezusatzversicherung und über die Möglichkeit der staatlichen Förderung „Pflege-Bahr“. Nehmen Sie jetzt direkt Kontakt mit uns auf.
fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
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