[axaordbv] [ort] [name] | Private oder gesetzliche Krankenversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Gesetzliche oder private Krankenversicherung

[axaordbv] [ort] [name] | Private oder gesetzliche Krankenversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen über die gesetzliche oder private Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Der Vergleich: Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Generell lässt sich sagen, dass ein direkter Vergleich zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung schwierig ist, denn beide arbeiten nach einem anderen System. Dennoch gibt es besonders für Beamte der Feuerwehr einige Vor- und Nachteile bei den unterschiedlichen Versicherungsmodellen der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung, welche wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen samt einem Überblick nachfolgend vorstellen möchten.

akkordeon-modul-faq.JPG

Welche Voraussetzungen gelten bei den Krankenversicherungen?

Gesetzliche Krankenversicherung

Alle Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 62.550 € im Jahr liegt, haben die Pflicht sich innerhalb einer gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern. Sobald diese Grenze überschritten wird, ist der Eintritt in eine private Krankenversicherung möglich. Beamte der Feuerwehr können aufgrund Ihres besonderen Dienstverhältnisses hingegen frei wählen, ob Sie einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung beitreten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss jeder Antragsteller aufgenommen werden.

Private Krankenversicherung

Sie als Beamter der Feuerwehr haben gegenüber Ihrem Dienstherrn den Anspruch auf Krankenversorgung. Dieser gewährt Ihnen innerhalb seiner Pflicht Beihilfe oder Heilfürsorge. Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr Beihilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie die Restkosten mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, absichern. Die Aufnahmen in eine private Krankenversicherung gestaltet sich umfangreicher, als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Zunächst wird bei Ihnen als Antragsteller der Gesundheitszustand geprüft und das Alter erfasst. Eventuell kann das zu einer Ablehnung führen oder die Beträge werden mit immensen Risikozuschläge erfasst. Mit der sogenannten Öffnungsaktion bieten Ihnen als Beamter auf Widerruf, Beamtenanfänger und ihren Angehörigen einige private Krankenversicherungen, wie auch von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, einen leichteren Zugang zu einer privaten Absicherung. Vor allem dann, wenn bereits Vorerkrankungen vorliegen, kann sich das lohnen.

Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr einen Antrag stellen möchten, muss das innerhalb der ersten sechs Monate der Beihilfeberechtigung erfolgen. Andere Fristen gelten nur für freiwillige Versicherte in einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Vorteile der Öffnungsaktion, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen:

  • Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt
  • Keine Leistungsausschlüsse
  • Maximale Höhe von Risikozuschlägen, die 30 % des tariflichen Beitrags betragen

Wie gestalten sich die Beiträge?

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge nach Ihrem Einkommen. Sie als Arbeitnehmer erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss von 50 % auf die monatlichen Beiträge. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen geben Ihnen als Beamter der Feuerwehr zu bedenken, dass Sie keinen Anspruch auf Beihilfe haben, wenn Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Der Dienstherr beteiligt sich nicht wie der klassische Arbeitgeber an den Kosten, sondern Sie kommen alleine für die Aufwendungen auf.

Für die Betragsberechnung einer gesetzlichen Krankenversicherung werden folgende Einkünfte herangezogen:

  • Gehalt
  • gesetzliche Rente oder Versorgungsbezüge
  • zusätzliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bei Rentnern
  • Kapitaleinkünften
  • Vermietung und Verpachtung

Jederzeit können Zusatzbeiträge von der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung basieren die Beiträge auf Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss sowie auf den vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei Ihnen als Beamter der Feuerwehr werden nur die Kosten abgesichert, welche von der Beihilfe nicht erstattet werden. Sie selbst können entscheiden, um welche es sich dabei handeln soll. 10 % der Beiträge der privaten Krankenversicherung werden für Altersrückstellungen erhoben, welche Ihnen später stabile Beiträge sichern.

Damit ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen keine Vollkostenversicherung und Sie als Beamter der Feuerwehr profitieren von geringen Beiträgen. Auch Ihre Kinder und Ihr Ehepartner mit Beihilfeberechtigung profitieren von unseren speziellen Beamtentarifen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung im Überblick

Allgemeine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber alle Zügel in der Hand und gibt Regelungen und Bestimmungen vor. Damit haben die Versicherten keinerlei Mitspracherecht bei der Auswahl der Leistungen. Alle Versicherten in einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten genau festgelegte, einheitliche Leistungen, unabhängig von den Beträgen oder den Leistungen, die tatsächlich in Anspruch genommen werden. Diese können auch nicht garantiert werden, denn sobald das festgelegte Budget aufgebraucht ist, können Leistungen gekürzt und Versorgungen verweigert werden. Weiterhin besteht nur der Anspruch auf die günstigsten Leistungen und nur die Behandlung bei Kassenärzten. Wünschen Sie sich mehr Leistungen, besteht nur die Möglichkeit private Krankenzusatzversicherungen abschließen.

Versicherungsbedarf Zahnarzt

Sie wissen es selbst oder haben es zumindest schon einmal gelesen: Zahnersatz ist teuer. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt 50 % der Regelversorgung. Alles, was über diese Regelversorgung hinausgeht, muss aus eigener Tasche gezahlt werden.

Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr in einer privaten Krankenkasse versichert sind, profitieren Sie vom Individualprinzip. Der Leistungsumgang bei einer privaten Krankenversicherung wird in einem Vertrag festgehalten und individuell geregelt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen als starker Partner des öffentlichen Dienstes, bieten Ihnen mit der privaten Krankenversicherung Vision B einen speziellen Beamtentarif, bei dem Sie sich ganz nach dem persönlichen Bedarf zwischen drei Varianten entscheiden können.

Thema Altersversorgung

Heute ist das Thema Altersvorsorge wichtiger denn je. Immer weniger Menschen zahlen bereits jetzt, bedingt durch den demografischen Wandel, in die Kassen ein und gleichzeitig steigt die Zahl der Personen die Leistungen beziehen. Vor allem die steigende Zahl der älteren Bevölkerung ist eine gewaltige Herausforderung, da diese oft intensivere und häufigere ärztliche Behandlungen benötigen. Das bei der gesetzlichen Krankenversicherung das Solidaritätsprinzip greift, müssen mit den Beiträgen aller Versicherten die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. Damit ist es unvermeidbar, dass Beiträge steigen oder Leistungen gekürzt werden. Im Alter kommen bei der privaten Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, die Altersrückstellungen zum Tragen. Diese bilden Sie als Beamter der Feuerwehr während der Laufzeit automatisch mit Ihren Beiträgen. Im Ruhestand werden diese nun nach und nach aufgelöst und sorgen damit für stabile Beiträge und unveränderte Leistungen.

Tarif Vision B von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für Beamte der Feuerwehr

Die Leistungen aller Tarife von Vision B im Überblick:

  • Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
  • Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)

Bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen rechnen Sie als Beamter der Feuerwehr alle in Anspruch genommenen Leistungen mit Ihrem Arzt ab. Sie erhalten eine Rechnung, welche Sie im Anschluss bei Ihrer Beihilfestelle und der Krankenkasse einreichen können. Damit erhalten Sie die Kosten nach Vereinbarung erstattet.
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung rechnet der Arzt die Kosten der Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab.
 
Sie als Beamter der Feuerwehr und Versicherter in der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben Anspruch auf die Versorgung, die der Arzt für angemessen und notwendig erachtet. Sie haben freien Zugang zu den geeignetsten Therapien und den besten Medikamenten. Ärzte und Krankenhäuser können selbst gewählt werden.
Zudem profitieren Sie als Privatpatient von geringen Wartezeiten in der Arztpraxis und einer bevorzugten Terminvergabe.

Wir beraten Sie gern

Gerne beraten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Sie über Ihre Möglichkeiten der Absicherung in einer privaten Krankenversicherung als Beamter der Feuerwehr.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
Termin vereinbaren 0421 2788930 0421 2788999 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
Dienstag:
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
Mittwoch:
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
Donnerstag:
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
Freitag:
08:00 bis 14:00
sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen