Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Polizei von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
Werden Sie als Beamter der Polizei dienstunfähig, stehen Sie in jedem Fall mit einem deutlich geringeren Budget da. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sichern Sie sich gegen dieses Risiko ab. Lesen Sie weiter, um mehr über die aus unserer Sicht essenzielle Police zu erfahren. Sollten Sie weitere Fragen haben, vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin bei uns oder rufen Sie uns an!
Dienstunfähigkeit:
Was ist das eigentlich?
Der Gesetzgeber hat im Bundesbeamtengesetz (BBG) eine eindeutige Definition entwickelt, wann bei Bundesbeamten eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Die hier niedergelegten Grundsätze sind auf die landesrechtlichen Bestimmungen für Beamte der Polizei übertragbar. Die Definition lautet:
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Auch wenn die Vorschrift sich nur auf Beamte auf Lebenszeit bezieht, gilt sie für Beamte der Polizei auf Widerruf und Probe ebenfalls. Im Unterschied zu Beamten auf Lebenszeit werden Anwärter und Beamte in der Probezeit allerdings nicht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, sondern komplett aus dem Dienst entlassen. Der Dienstherr versichert Sie in diesem Fall nachträglich in der gesetzlichen Rentenversicherung – hier haben Sie jedoch erst nach fünf Jahren Beitragszahlung einen Anspruch auf Leistungen.
Für Beamte auf Widerruf und Probe ist die Dienstunfähigkeitsversicherung daher besonders wichtig, da sie bei einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit meist keinerlei Anspruch auf Leistungen haben. Wichtig ist daher die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel, die sich auch in einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung findet. Sie besagt sinngemäß, dass bei Beamten eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand als Berufsunfähigkeit gilt.
Beamte der Polizei auf Widerruf und Probe:
Spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung
Dadurch, dass Sie als Beamter auf Widerruf und Probe keinen Leistungsanspruch gegen Ihren Dienstherrn haben, wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden, ist die Dienstunfähigkeitsversicherung hier besonders wichtig. Ausnahmen bestehen nur, wenn Sie aufgrund eines Unfalls im Dienst nicht mehr imstande sind, diesen weiterhin auszuüben. Ist das der Fall, ist der Dienstherr ebenfalls verpflichtet, Ihnen die sogenannte Mindestpension zu zahlen.
Diese Mindestpension wird in vielen Bundesländern auch als Unfallruhegehalt bezeichnet und richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die der Anwärter nach Abschluss der Ausbildung voraussichtlich eingestellt worden wäre. Im Bundesbeamtenrecht ist das zum Beispiel die Endstufe der Besoldungsgruppe A4, und hiervon mindestens 70 Prozent.
Die Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit
Werden Sie als Beamter der Polizei auf Lebenszeit dienstunfähig, erhalten Sie deutlich höhere Leistungen, als es bei Beamten auf Widerruf und Probe der Fall ist. Denn: Statt entlassen zu werden, versetzt Sie Ihr Dienstherr in den vorzeitigen Ruhestand und zahlt eine Früh- oder Mindestpension. Sie richtet sich im Regelfall ebenfalls nach der Endstufe der Besoldungsgruppe A4, erhöht sich aber für jedes geleistete Dienstjahr um rund 1,7 Prozent Ihrer letzten Bezüge vor der Dienstunfähigkeit.
Sie sind als Beamter auf Lebenszeit also deutlich besser abgesichert. Dennoch kommt die Mindestpension nicht an Ihr vorheriges Nettogehalt bei der Polizei heran, weshalb Sie eine zusätzliche Absicherung benötigen. Hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ins Spiel, die Ihnen bei Eintritt der Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente auszahlt und so die Lücke schließt.
Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV entscheiden Sie sich für eine lebenslange und zuverlässige Absicherung für den Fall, dass Sie vor der eigentlichen Versetzung in den Ruhestand dienstunfähig werden. Beamte der Polizei erhalten bei einer Dienstunfähigkeit unter anderem diese Leistungen:
- Ihnen wird jeden Monat die vertraglich vereinbarte und garantierte Rente überwiesen. Maßgeblich für den Beginn der Zahlungen ist die Urkunde Ihres Dienstherrn, mit der Sie in den Ruhestand versetzt wurden.
- Die Dienstunfähigkeitsversicherung übernimmt darüber hinaus die Beiträge zu etwaigen Lebensversicherungen.
- Anpassungen der Versicherungssumme sind jederzeit möglich, zum Beispiel wenn Sie eine Familie gründen, ein neues Auto anschaffen oder ein Haus bauen.
- Die Rente kann über die sogenannte Dynamik vor Verlusten durch Inflation geschützt werden.
- Als Beamter der Polizei profitieren Sie von der Einteilung in Berufs- und Risikoklassen. Damit zahlen Sie nur den Beitrag, der für Ihr berufliches Risiko im Durchschnitt anfällt – nicht mehr und nicht weniger.
- Spezielle Klauseln für Beamte auf Widerruf und Probe möglich.
- Möglichkeiten, die Dienstunfähigkeitsversicherung mit der Relax Rente, der Klassik Rente oder der Fonds Rente zu kombinieren.
Wichtig ist auch: Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zahlt die monatliche Rente immer, wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Können Sie außerhalb der Polizei weiterhin eine andere Tätigkeit ausüben, erhalten Sie trotzdem die vereinbarte monatliche Rente in voller Höhe. Kürzungen der vereinbarten Leistungen sind nicht möglich.
Die Ermittlung der optimalen monatlichen Rente
Wie hoch Sie Ihre Rente bemessen, hängt auf der einen Seite von Ihrem beruflichen Status, auf der anderen Seite von Ihrer persönlichen Situation ab. Sind Sie etwa bereits auf Lebenszeit bei der Polizei verbeamtet, erhalten Sie für jedes Dienstjahr eine höhere Pension von Ihrem Dienstherrn. Entsprechend dieser Steigerung kann die Dienstunfähigkeitsrente sinken, ohne dass Sie Verluste in Kauf nehmen müssen.
Als Richtwert gilt allerdings, dass die Rente der Dienstunfähigkeitsversicherung ungefähr 75 Prozent Ihres letzten Nettogehaltes betragen sollte. Mit dieser Summe sind Sie bei einer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Darüber hinaus sollten Sie die Versicherung möglichst früh abschließen, am besten bereits vor der Einstellung bei der Polizei. Durch das geringere Risiko junger Menschen profitieren Sie so von besonders niedrigen Beiträgen.
Beachten Sie darüber hinaus, dass Sie alle Fragen beim Abschluss des Vertrages nach bestem Wissen und Gewissen beantworten. Falsche Angaben können später dazu führen, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung die Auszahlung der Rente verweigert oder Kürzungen der Leistungen vornimmt. Ziehen Sie in jedem Fall den Rat Ihres Arztes dazu, wenn Sie sich bei bestimmten Fragen nicht sicher sind.
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie weitere Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung oder interessieren Sie sich generell für den benötigten Versicherungsschutz von Beamten der Polizei? Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist in diesem Bereich der richtige Ansprechpartner. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie am besten noch heute ein erstes, kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch bei uns. Wir freuen uns schon auf Sie!
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