Die große Anwartschaftsversicherung: Beamte der Polizei von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Als Beamter der Polizei profitieren Sie in vielen Bundesländern sowie beim Bund von der sogenannten freien Heilfürsorge. Allerdings endet dieser Anspruch spätestens mit der Versetzung in den Ruhestand – ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie eine Krankenversicherung. Mit der großen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben Sie hier einen kompetenten Partner an Ihrer Seite.

Das bedeutet „freie Heilfürsorge“

Viele Beamte der Polizei profitieren zwar von der freien Heilfürsorge, wissen zu Beginn ihres Dienstes aber gar nicht, was sich hinter dem Begriff eigentlich verbirgt. Grundsätzlich bedeutet Heilfürsorge, dass Ihr Dienstherr sich um Ihre Gesundheit kümmert. „Frei“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie für diese Leistungen nichts bezahlen müssen. Daher benötigen Sie auch keine zusätzliche Krankenversicherung und sparen damit Kosten.
 
Es gibt zwei Formen der freien Heilfürsorge, wobei sich beide in einem Punkt gleichen: Sie müssen, solange Sie Anspruch auf Übernahme aller Behandlungskosten haben, keine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Für Beamte der Polizei kommen diese Varianten der freien Heilfürsorge in Betracht:

  • Freie Heilfürsorge bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit. Alle Arztkosten, die im Laufe Ihrer Ausbildung und der daran anschließenden Probezeit anfallen, werden übernommen. Sobald Sie Beamter auf Lebenszeit sind, benötigen Sie eine Krankenversicherung und haben Anspruch auf Beihilfe.
  • Freie Heilfürsorge bis zur Versetzung in den Ruhestand. Während des gesamten aktiven Dienstes benötigen Sie keine zusätzliche Absicherung, da der Dienstherr alle Kosten übernimmt. Die freie Heilfürsorge fällt erst mit der Pensionierung weg – ab diesem Zeitpunkt müssen Sie sich ebenfalls krankenversichern.

Die große Anwartschaftsversicherung sorgt dafür, dass Sie nach Ablauf der freien Heilfürsorge garantiert in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen informieren Sie in den nächsten Abschnitten näher darüber.

Die Rolle der großen Anwartschaftsversicherung

Grundsätzlich ist es so: Erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge von Beamten der Polizei, müssen sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Das bedeutet, dass Sie einige Monate vor dem Ende der Heilfürsorge eine entsprechende Versicherung abschließen müssen. Den monatlichen Beiträgen wird dabei der Gesundheitszustand zu Grunde gelegt, den Sie bei Abschluss der Versicherung haben.
 
Mit der großen Anwartschaftsversicherung der DBV ist das nicht so. Hier werden Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft praktisch „konserviert“ und später zur Berechnung Ihrer Beiträge herangezogen. Dadurch profitieren Sie von deutlich niedrigeren Monatsbeiträgen. Das gilt insbesondere, wenn Sie bis zur Pensionierung Anspruch auf freie Heilfürsorge haben.
 
Zum besseren Verständnis ein kurzes Beispiel: Sie schließen mit 19 Jahren zeitgleich mit der Einstellung bei der Polizei eine große Anwartschaftsversicherung ab. Hierbei findet eine Gesundheitsprüfung statt. Nun erhalten Sie bis zur Pensionierung mit 60 Jahren freie Heilfürsorge und benötigen im Anschluss eine private Krankenversicherung. Die Anwartschaft sorgt dafür, dass Sie mit 60 Jahren die Beiträge zahlen, die Sie als 19-Jähriger bereits erhalten hätten.

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Der Unterschied: Kleine und große Anwartschaftsversicherung

In diesem Artikel behandeln wir zwar hauptsächlich die große Anwartschaftsversicherung. Dennoch gibt es für Beamte der Polizei auch die Möglichkeit, eine kleine Anwartschaft abzuschließen. Beide eignen sich jeweils für unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse – sie sind insbesondere auf die Laufzeit der freien Heilfürsorge abgestimmt.

  • Kleine Anwartschaft: Bei ihr wird nur das Alter bei Abschluss der Anwartschaft fixiert, der Gesundheitszustand hingegen nicht. Das bedeutet für Sie: Schließen Sie einige Jahre später die private Krankenversicherung ab, erhalten Sie die Konditionen, die Sie mit Ihrem damaligen Alter erhalten hätten. Als gesundheitlicher Zustand wird jedoch der herangezogen, den Sie beim Abschluss der PKV haben.
  • Große Anwartschaft: Hier werden sowohl Alter als auch Gesundheitszustand fixiert, sodass Sie bei Ablauf der freien Heilfürsorge von den bestmöglichen Konditionen profitieren. Die kleine Anwartschaft eignet sich damit vor allem für Beamte der Polizei, die direkt nach der Ausbildung eine private Krankenversicherung benötigen. Die große Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen ist hingegen prädestiniert, wenn Sie erst bei Versetzung in den Ruhestand den Anspruch auf freie Heilfürsorge verlieren.

Beamte der Polizei und der Anspruch auf Beihilfe

Nur weil Sie den Anspruch auf freie Heilfürsorge früher oder später verlieren, bedeutet das nicht, dass Sie als Beamter der Polizei im Anschluss keine Leistungen mehr von Ihrem Dienstherrn erhalten. An die Stelle der kostenfreien Leistungen tritt die sogenannte Beihilfe. Sie erstattet – anders als die freie Heilfürsorge – nicht alle, sondern nur einen Teil der anfallenden Behandlungskosten.
 
Welcher Teil der Kosten erstattet wird, bestimmt sich durch Ihren individuellen Beihilfesatz. Er gibt an, zu welchem Teil Sie Ihre Aufwendungen erstattet bekommen. Die Differenz zu 100 Prozent entspricht automatisch dem Anteil, für den Sie sich zusätzlich krankenversichern müssen. Die Beihilfesätze betragen (bundesweit gleich):

  • Für ledige Beamte ohne Kinder: 50 Prozent
  • Für Beamte mit mindestens zwei Kindern: 70 Prozent
  • Für Kinder des Beamten: jeweils 80 Prozent
  • Für den Ehegatten (sofern ebenfalls in der PKV): 70 Prozent
  • Für Beamte im Ruhestand: 70 Prozent

Mit der großen Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich das Recht, bei Ablauf der Heilfürsorge (gleichzeitig der Beginn der Beihilfe) in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Durch die Beihilfe haben Sie als Beamter der Polizei jedoch den Vorteil, dass Sie sich nur für den nach der Beihilfe verbleibenden Teil versichern müssen.

Hierzu einige Beispiele:

  • Polizist, 25 Jahre, keine Kinder: Beihilfesatz von 50 Prozent. Sie benötigen eine Krankenversicherung für die übrigen 50 Prozent.
  • Beamter der Polizei, 35 Jahre, verheiratet, zwei Kinder: Für sich benötigen Sie eine Krankenversicherung für 30 Prozent, für die Kinder jeweils eine Police, die 20 Prozent abdeckt. Ihr Ehegatte ist auch privat versichert? Dann muss hier nur eine beihilfekonforme Krankenversicherung für 30 Prozent abgeschlossen werden.

Große Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Wie Sie sicherlich bereits wissen, können Sie als Beamter der Polizei frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Während sich Ihre Beiträge bei der PKV jedoch vor allem nach Ihrer Gesundheit richten, ist die GKV ein sogenanntes Solidarsystem. Hier zahlt jeder einen prozentual gleich hohen Anteil seines Einkommens ein (rund 16 Prozent).
 
In der privaten Krankenversicherung gilt daher: Je älter Sie sind und je mehr Vorerkrankungen Sie haben, desto höher ist Ihr Beitrag. In der gesetzlichen Kasse hingegen gilt: Sie zahlen unabhängig von Ihrem gesundheitlichen Zustand immer denselben Beitrag, sofern Ihr Einkommen nicht steigt. Eine große Anwartschaftsversicherung ist hier nicht verfügbar und auch nicht nötig, da keine Gesundheitsprüfung stattfindet.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin!

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist Ihr Ansprechpartner als Beamter bei der Polizei. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und wissen, worauf es in Ihrer Situation ankommt. Gerne vergleichen wir mit Ihnen zusammen alle verfügbaren Möglichkeiten und schauen, ob sich die große Anwartschaftsversicherung für Sie lohnt. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen persönlichen Beratungstermin.

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