Justizvollzugsbeamte: Berufsbild und Versicherungsschutz
Justizvollzugsbeamte verrichten ihren Dienst in Räumen, die der Öffentlichkeit meist verborgen bleiben: den Justizvollzugsanstalten. Die dortige Tätigkeit ist mit viel Verantwortung verbunden, bietet aber hervorragende und abwechslungsreiche Karrieremöglichkeiten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen stellen Ihnen Beruf und Versicherungsbedarf von Justizvollzugsbeamten in diesem Artikel etwas näher vor.
Die Aufgaben im Justizdienst
Justizvollzugsbeamte sind mit zahlreichen Aufgaben betraut, die vor allem die grundlegende Sicherheit und die Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalt betreffen. Darüber hinaus gehören diese Tätigkeiten zum Alltag eines Justizvollzugsbeamten:
- Sie betreuen und begleiten Häftlinge in die Zellen, auf den Hof oder zur Arbeit.
- Sie dienen als Ansprechpartner bei Problemen und Auseinandersetzungen.
- Sie überwachen die Aktivitäten der Häftlinge, etwa während der Arbeit und der Freizeit.
- Sie verteilen Mahlzeiten und Kleidung zu den entsprechenden Zeiten.
- Im Sanitätsdienst sind Sie für die Gesundheit der Häftlinge verantwortlich – als Arzt üben Sie Ihre gewohnte Tätigkeit im Gefängnis aus.
- In der Verwaltung sind Sie für Angelegenheiten des Haushalts, Personalsachen und allgemeine Aktenverwaltung verantwortlich. Sie kümmern sich darum, dass in der JVA alles wie vorgesehen läuft.
Die Voraussetzungen für die Einstellung als Justizvollzugsbeamter
Um als Justizvollzugsbeamter eingestellt zu werden, müssen Bewerber einige Voraussetzungen erfüllen. Diese sind noch einmal in persönliche und fachliche Voraussetzungen unterteilt. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen stellt Ihnen die Bedingungen etwas genauer vor.
Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der EU.
- Körperliche Fitness.
- Gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung auf Lebenszeit.
- Keine Tätowierungen an gut sichtbaren Stellen oder mit politischer Bedeutung.
- Bekenntnis zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung der BRD.
- Einwandfreier Leumund (leeres Führungszeugnis).
Die fachlichen Voraussetzungen richten sich für Justizvollzugsbeamte nach der jeweiligen Laufbahn, in der sie einsteigen möchten. Das bedeutet:
- Im einfachen Dienst: Mindestens Hauptschulabschluss.
- Im mittleren Dienst: Mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Schulabschluss (etwa Hauptschule mit abgeschlossener Ausbildung).
- Im gehobenen Dienst: Mindestens die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss (zum Beispiel die Meisterprüfung).
- Im höheren Dienst: Abgeschlossenes Master-Studium oder einen vergleichbaren Abschluss (Jura oder Medizin mit beiden Staatsexamen).
Wie Sie sehen, gibt es für den beruflichen Start als Justizvollzugsbeamter zahlreiche Voraussetzungen. Aus diesem Grund beraten wir Sie gerne persönlich, welcher Weg der richtige für Sie ist. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen!
Notwendige und sinnvolle Versicherungen für Justizvollzugsbeamte
Durch die große Verantwortung, die Sie als Justizvollzugsbeamter Tag für Tag tragen, benötigen Sie bestimmte Versicherungen, die auf Ihren Beruf angepasst sind. Zwar genießen Sie als Beamter einen der sichersten Berufe in Deutschland – vor Unfällen und Krankheiten bleiben jedoch auch Sie nicht vollständig verschont. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen stellen Ihnen daher vier sinnvolle Versicherungen etwas genauer vor.
Private Krankenversicherung und Anwartschaftsversicherung
Als Beamter haben Sie den großen Vorteil, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen zu können. Dieses Privileg sollten Sie nutzen, um den für Sie besten Weg einzuschlagen. Aufgrund der Beihilfe des Dienstherrn ist es für die meisten Justizvollzugsbeamten allerdings am sinnvollsten, in die private Krankenversicherung einzutreten.
Beihilfe bedeutet, dass Ihr Dienstherr einen Prozentsatz (50 oder 70 Prozent) aller Krankheitskosten, für die Sie eine Rechnung einreichen, übernimmt. Da Sie Rechnungen jedoch nur als Privatpatient erhalten, profitieren Sie auch nur dann von der Beihilfe. Nutzen Sie diese Möglichkeit, müssen Sie sich auch nur für die verbleibenden 50 oder 30 Prozent absichern. Das bedeutet: Ihre Krankenversicherung wird günstiger – bei der gesetzlichen Kasse gibt es nur die 100-prozentige Absicherung.
Die GKV ist ein Solidarsystem, in das Sie einen prozentualen Anteil Ihres Einkommens einzahlen. Dafür erhält jeder Versicherte dieselben Leistungen. In der PKV hingegen bemisst sich Ihr Beitrag nach Alter und Gesundheitszustand, weshalb die Anwartschaftsversicherung eine gute Ergänzung ist. Diese benötigen Sie allerdings nur, wenn Sie als Justizvollzugsbeamter während des gesamten aktiven Dienstes oder bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit von freier Heilfürsorge profitieren.
Mit der Anwartschaft bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen „konservieren“ Sie Ihren aktuellen Zustand und werden garantiert in die PKV aufgenommen. Schließen Sie die Anwartschaft zum Beispiel bei Eintritt ins Beamtenverhältnis ab, profitieren Sie bei der Pensionierung von den Beiträgen, die Sie eigentlich nur mit 20 Jahren erhalten hätten. Der Sinn der Anwartschaft ist damit, den Umstieg von Heilfürsorge auf Krankenversicherung zu erleichtern.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Durch die hohe körperliche Belastung ist das Risiko als Justizvollzugsbeamter groß, aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu werden. Das passiert immer dann, wenn Sie für eine weitere dienstliche Tätigkeit nicht in Betracht kommen und daher als Beamter nicht mehr eingesetzt werden können. Ist das der Fall, zahlt Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen eine monatliche Rente aus. Mit ihr können Sie Ihre Kosten weiterhin decken und so den Lebensstandard aufrechterhalten.
Wichtig ist hierbei, dass die Rente zusammen mit der Frühpension mindestens das frühere Nettogehalt ergeben sollte. Darüber hinaus sollten junge Justizvollzugsbeamte beachten, dass bei einer Dienstunfähigkeit in der Zeit auf Widerruf und Probe sofort eine Entlassung erfolgt. Einen Anspruch auf Frühpension oder andere Leistungen haben Sie in diesem Fall nicht, dieser entsteht erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Wissenschaft für sich, da hier viele Fallstricke möglich sind – unter anderem bei der sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen wissen jedoch, worauf es hier ankommt. Vereinbaren Sie daher am besten noch heute einen persönlichen Termin bei uns!
Die dienstliche Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, die andere aufgrund von Ihnen verursachter Schäden gegen Sie haben. Fahren Sie zum Beispiel mit Ihrem Pkw ein anderes Fahrzeug an, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflicht den entstandenen Schaden. Durch dieses System sollen Dritte vor Schäden geschützt werden, die andere an ihrem Eigentum verursachen.
Dieses Prinzip ist auf die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner übertragbar. Das bedeutet: Wir leisten bei Forderungen, die Dritte aufgrund eines dienstlichen Fehlers gegen Sie geltend machen – etwa Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Wichtig ist, dass die Diensthaftpflicht für Justizvollzugsbeamte nur bei dienstlichen Angelegenheiten greift. Für private Streitigkeiten benötigen Sie zusätzlich eine Privathaftpflicht, die Sie aber mit der dienstlichen Haftpflicht zusammen abschließen können.
Ein großes Thema ist der Verlust der dienstlichen Schlüssel. Geraten diese in die falschen Hände, kann das fatale Folgen haben. Verlieren Sie als Justizvollzugsbeamter daher den Schlüssel, muss fast immer die komplette Schließanlage ausgetauscht werden. Diese Kosten würde die Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen übernehmen. Ihr Dienstherr wiederum würde versuchen, das Geld im Rahmen der Amtshaftung als Regress von Ihnen zu fordern.
Vereinbaren Sie einen Termin!
Das Thema Versicherungen ist auch bei Justizvollzugsbeamten durchaus relevant. Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben Sie hier jedoch einen kompetenten, erfahrenen und fachkundigen Partner an Ihrer Seite. Wir unterstützen Justizvollzugsbeamte bei allen beruflichen und privaten Angelegenheiten – rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin!
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