Zollbeamte: Ausbildung, Aufgaben und Versicherungsbedarf

Der Zoll ist einer der größten Arbeitgeber des Bundes und dem Bereich der Finanzverwaltung zuzuordnen. Insgesamt sind mehr als 38.000 Zollbeamte im Bundesgebiet beschäftigt. Sie sorgen dafür, dass die Ein- und Ausfuhr von Waren ordnungsgemäß versteuert wird. In diesem Artikel bringen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen das Berufsbild des Zollbeamten etwas näher.

Ihre Aufgaben beim Zoll

Der Zoll ist die Finanzverwaltung des Bundes – vergleichbar mit einem „großen Finanzamt“ für das ganze Bundesgebiet, allerdings mit ganz anderen Aufgaben. Dementsprechend vielfältig sind Ihre Möglichkeiten beim Zoll, die grundsätzlich in den Innen- sowie den Außendienst unterschieden werden. Zu den häufigsten Tätigkeiten von Zollbeamten gehören:

  • Überwachung am Flughafen, welche Waren Passagiere ein- oder ausführen möchten. Hier gehören auch Personenkontrollen, die Ausstellung von Steuerbescheiden oder die Beschlagnahme von Gegenständen zur Tagesordnung.
  • Überprüfung des Warenverkehrs auf See, zum Beispiel als Zollfahnder beim Hamburger Hafen.
  • Kontrolle von Schwarzarbeit, Sozialbetrug und Steuerhinterziehung in großen Betrieben und auf dem Bau.
  • Grenzüberschreitende Kriminalität wie Drogenschmuggel, Geldwäsche sowie die Ein- und Ausfuhr von Fälschungen.
  • Sachbearbeitende Tätigkeiten im Innendienst, etwa für die Verwaltung der Kfz-Steuer oder die Auswertung der Erkenntnisse der Kollegen im Außendienst.

Die Einstellungsvoraussetzungen für Zollbeamte

Um als Zollbeamter in den mittleren, gehoben oder höheren Dienst eingestellt zu werden, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Diese werden in die grundlegenden Bedingungen und spezielle Vorgaben für die einzelnen Laufbahnen unterteilt. Zu den grundlegenden Voraussetzungen für eine Einstellung beim Zoll gehören diese Punkte:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Landes.
  • Sie sind bereit, für die freiheitliche und demokratische Grundordnung Deutschlands einzutreten.
  • Sie sind flexibel, insbesondere im Hinblick auf bundesweite Versetzungen.
  • Sie sind teamfähig, leistungsbereit und offen für wechselnde Aufgaben.
  • Sie haben einen einwandfreien Leumund (keinerlei Vorstrafen) vorzuweisen.
  • Sie sind körperlich und gesundheitlich für den Dienst beim Zoll und die Verbeamtung auf Lebenszeit geeignet.

Die genannten Voraussetzungen müssen alle Zollbeamten erfüllen. Hinzu kommen zusätzliche Bedingungen – je nachdem, ob Sie in den mittleren, gehobenen oder höheren Dienst einsteigen möchten. Diese sind:

  • Für den mittleren Dienst (zweite Qualifikationseben): Sie besitzen mindestens die mittlere Reife oder einen Hauptschulabschluss mit zusätzlicher, abgeschlossener Berufsausbildung.
  • Für den gehobenen Dienst: Sie besitzen mindestens die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss. Ein Direkteinstieg ist mit abgeschlossenem FH-Studium (FH-Diplom oder Bachelor) möglich.
  • Für den höheren Dienst: Sie haben ein abgeschlossenes BWL-, Jura- oder Medizinstudium oder einen vergleichbaren (Master-)Abschluss.

Haben Sie weitere Fragen zur Einstellung als Zollbeamter? Lassen Sie sich beraten! Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen kennt die einschlägigen Bestimmungen und weiß, worauf es bei angehenden Zollbeamten ankommt. Vereinbaren Sie am besten bereits vor Ihrer Einstellung einen unverbindlichen Termin bei uns.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Egal ob Sie im mittleren, gehobenen oder höheren Dienst einsteigen – als Zollbeamter müssen Sie immer eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren, die Sie auf Ihre konkreten Tätigkeiten vorbereitet. Diese Maßnahme dauert zwei oder drei Jahre und besteht aus wechselnden Theorie- und Praxisabschnitten. Die Theorie findet an einer Hochschule des Bundes, die Praxis an verschiedenen Dienststellen des Zolls statt.
 
Während der theoretischen Abschnitte lernen Sie unter anderem die Grundlagen dieser Bereiche:

  • Steuerrecht und Finanzwirtschaft
  • Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre
  • Sozialwissenschaften
  • Öffentliches und privates Recht
  • Allgemeines, öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht)

Im Anschluss an den Unterricht schreiben Sie am Ende jedes Blocks mehrstündige Klausuren in den einzelnen Fächer. Danach kommt ein praktischer Abschnitt beim Zollamt oder einer anderen Dienststelle. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen informieren Sie im persönlichen Gespräch gerne über den genauen Ablauf der Ausbildung.

Versicherungen: Als Zollbeamter stets gut abgesichert

Zollbeamte genießen durch den staatlichen Arbeitgeber und den Beamtenstatus einen lebenslangen und krisensicheren Arbeitsplatz. Hinzu kommt die freie Heilfürsorge während der gesamten Dienstzeit. Dennoch sollten Sie sich gegen bestimmte Risiken absichern – daher stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen drei essenzielle Versicherungen vor.

Anwartschafts- und private Krankenversicherung

Durch die freie Heilfürsorge haben Sie den Vorteil, dass Sie als Zollbeamter bis zur Versetzung in den Ruhestand keine Krankenversicherung abschließen müssen und sich die Kosten sparen. Im Anschluss haben Sie jedoch lediglich den Anspruch auf Beihilfe, den Sie mit einer Krankenversicherung ergänzen müssen.
 
Hier bieten sich die gesetzliche sowie die private Krankenversicherung an, wobei letztere meist der bessere Weg ist. Denn: Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich den Beitritt in die PKV, niedrige Beiträge und garantierte Leistungen. Darüber hinaus ist die beihilfekonforme Krankenversicherung an die Ansprüche ehemaliger Zollbeamter angepasst.
 
Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen schließen Sie bereits bei Dienstbeginn ab. Sobald Sie beim Zoll eingestellt werden, wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Ihr Alter und der Gesundheitszustand werden festgehalten und später bei Versetzung in den Ruhestand der Berechnung Ihrer Beiträge zu Grunde gelegt. Sie werden also so gestellt, als wären Sie zum Beispiel erst 20 Jahre alt.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Durch die hohe körperliche und oft auch psychische Belastung ist es statistisch gesehen recht wahrscheinlich, dass Zollbeamte vorzeitig dienstunfähig werden. Rein rechtlich liegt eine Dienstunfähigkeit dann vor, wenn Sie nicht mehr als Zollbeamter eingesetzt werden können. Auch wenn Sie noch andere Berufe ausüben könnten, werden Sie in den vorzeitigen Ruhestand versetzt oder (Beamte auf Widerruf und Probe) aus dem Dienst entlassen.
 
In diesem Fall greift die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen. Bei Abschluss der Police vereinbaren Sie eine monatliche Rente, die im Falle der Dienstunfähigkeit sofort ausgezahlt wird. Dank ihr können Sie Ihren Lebensstandard aufrechterhalten, laufende Kosten decken und sich um weitere Verpflichtungen kümmern. Im besten Fall sollte die Rente so hoch ausfallen, dass Sie zusammen mit der Frühpension mindestens auf Ihr früheres Nettogehalt kommen.

Die Diensthaftpflichtversicherung

Als Zollbeamter tragen Sie jede Menge Verantwortung. Bei Durchsuchungen sind Sie zum Beispiel dafür verantwortlich, Gegenstände von Passagieren nicht zu beschädigen und keine Verletzungen zu verursachen. Ist das dennoch der Fall, können Sie auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verklagt werden. Das gilt im Rahmen der Amtshaftung auch innerhalb des Zolls, etwa wenn Sie den Schlüssel für Ihre Dienststelle verlieren.
 
Mit der Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen sichern sich Zollbeamte gegen solche Forderungen ab. Sie übernimmt alle Schäden, die Sie einem Dritten in Ausübung Ihres Dienstes zufügen. Im Folgenden ein kurzes Beispiel aus der Praxis.
 
Sie verlieren den Schlüssel zu Ihrer Dienststelle – er ist auch nach längerer Suche nicht mehr auffindbar. Die Folge ist, dass Ihr Dienstherr die komplette Schließanlage und alle Schlüssel des Gebäudes austauschen muss. Die hohen Kosten fordert er im Rahmen der Amtshaftung als Regress von Ihnen zurück. Die Diensthaftpflicht übernimmt den Schaden und eventuelle Zusatzkosten, zum Beispiel für Anwälte und das Gericht.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Als Zollbeamter sind Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen bestens aufgehoben. Neben der fachkundigen und kompetenten Beratung profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Versicherung von angehenden und fertigen Beamten. Vereinbaren Sie am besten noch heute Ihren ersten Beratungstermin bei uns!

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