Gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
Sie als Referendar und Lehrer wollen sich über die gesetzliche Krankenversicherung informieren? Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben Ihnen alles Wichtige für Ihre Berufsgruppe und den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung zusammengestellt.
Benötige ich unbedingt eine Krankenversicherung?
Bedenken Sie zunächst bei der Frage, dass es nahezu unmöglich ist alle Kosten, die Ihrer umfassenden Gesundheit dienen, selbst zu tragen. Für Arztrechnungen, Vor- und Nachbehandlungen, Medikamente und vieles mehr kommt eine nicht unbeträchtliche Summe zusammen und gerade im fortschreitenden Alter steigt das Preisniveau immer mehr an. Werden Sie bei einem Krankenhausaufenthalt behandelt, belaufen sich die Kosten schnell mal auf mehrere Tausend Euro, was ohne eine Versicherung nur mit einem Kredit gedeckt werden könnte. Daher hat der Gesetzgeber für Sie als Referendar und Lehrer und alle anderen in Deutschland lebenden Personen eine Pflichtversicherung eingeführt, welche meist in Form der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt.
Vorgeschriebene Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Grundfundament des Gesundheitssystems in Deutschland bilden die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Beide Versicherungsarten unterscheiden sich im Wesentlichen vom Versicherungsumfang, den Sie sich bei der PKV aus verschiedenen Bausteinen ganz individuell selbst zusammenstellen können. Die gesetzliche Krankenversicherung kann Ihnen als Referendar und Lehrer nur die Leistungen anbieten, welche der Gesetzgeber vorgibt. Diese fallen bei 90 % der Krankenkassen gleich aus. Oberste Priorität hat bei der gesetzlichen Krankenkasse das Solidaritätsprinzip. Damit sind alle Beiträge einheitlich und belaufen sich aktuell auf 15,5 % des monatlichen Einkommens. So ist es auch zu erklären, dass Menschen mit einem höheren Einkommen mehr Beitrag bezahlen müssen.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Informationen für Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung muss sich die Krankenkasse an die Regeln und Vorgaben des Gesetzgebers halten. Die Leistungen sind garantiert finanzierbar und bieten für jeden eine gewisse Attraktivität. So haben Sie als Referendar und Lehrer mit Familie ein Rundum-Sorglos-Paket, denn sowohl Ehepartner mit geringem oder gar keinem Einkommen als auch Kinder bis zu einem bestimmten Alter sind bei Ihnen in der Familienversicherung mitversichert und das beitragsfrei. Die Beiträge bleiben bei der gesetzlichen Krankenversicherung immer gleich und Sie können Ihre Ausgaben fest kalkulieren.
Es gibt bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch einige Nachteile. Derzeit liegt der Beitrag bei 15,5 % Ihres monatlichen Einkommens. Doch in den letzten Jahren sind die Beiträge stetig gestiegen und immer mehr Kosten müssen Versicherungsnehmer selbst übernehmen. Zeitgleich werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich reduziert, damit das Beitragsniveau stabil bleiben kann. So übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung, für Sie als Referendar und Lehrer und allen anderen Versicherten, nur noch die absolut notwendigen Behandlungen. Für alles was intensiver, länger oder aufwendiger behandelt werden muss, tragen Sie die Zusatzkosten. Das sorgt bei vielen Versicherungsnehmern einer gesetzlichen Krankenversicherung für Unmut. Eine Möglichkeit bietet der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, um den immer verminderten Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse zu ergänzen, sich für bessere Behandlungen abzusichern und frei von Zuzahlungen zu sein.
Kostenloser Check der gesetzlichen Krankenversicherung für Sie als Referendar und Lehrer
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen unterstützen Sie bei der Suche nach einer günstigen, gesetzlichen Krankenversicherung, welche sich mit guten Leistungen vom Markt abhebt. Wir benötigen lediglich einige Angaben zu Ihrer Person und schon können wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Übersicht der besten Anbieter und Tarife per E-Mail zukommen lassen.
Die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich der Beitrag bei Ihnen als Referendar und Lehrer am monatlichen Einkommen. Der sogenannte solidarische Beitragssatz macht es so möglich, dass Menschen mit einem höheren Einkommen einen höheren Beitrag für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung begleichen müssen. So erhalten alle denselben Versicherungsschutz. Das mag im ersten Moment für jemanden, der mehr verdient unfair klingen, dennoch ist das eine der größten Stärken des deutschen Sozialversicherungssystems. So helfen die Stärkeren den Schwächeren.
So könnten Menschen mit einem höheren Einkommen natürlich sagen, sie wechseln einfach in die private Krankenversicherung und erhalten damit deutlich bessere Leistungen. Das wäre für die GKV natürlich fatal. Daher können Angestellte, wie Sie als Referendar und Lehrer, erst ab einer gewissen Jahresarbeitsentgeltgrenze in die private Krankenversicherung wechseln. Diese lag zum Beispiel im Jahr 2014 bei 53.550 Euro und 2017 bei 57.600 Euro. Sollten Sie diese Grenze erreichen oder gar überschreiten, so können Sie auch im angestellten Verhältnis in die PKV wechseln. Durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze werden auch Ungerechtigkeiten der niedrigsten und höchsten Beiträge vermieden. Als Grundlage zur Berechnung der Höchstbeiträge wird diese herangezogen, auch wenn das monatliche Gehalt höher liegt. Im Jahr 2014 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 48.600 Euro und 2017 bei 52.200 Euro. So verlangt die gesetzliche Krankenversicherung stets 15,5 % von den Mitgliedern, die nie über- oder unterschritten werden, darf. So belief sich der maximale jährliche Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung 2017 auf 8.091 €, was 15,5 % von 52.200 Euro oder anders gerechnet einen monatlichen Beitrag von 674,25 Euro entspricht.
Sollten Sie als Referendar und Lehrer verbeamtet sein, kann dieser maximale Beitrag von großer Bedeutung sein, denn genau diesen müssen Sie an die GKV entrichten. Doch bedenken Sie, dass Ihnen als Beamter Beihilfe zusteht. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung bekommen Sie diese nicht und müssten so den monatlichen Beitrag aus eigener Tasche bezahlen. Als angestellter Referendar und Lehrer fallen die 15,5 % auf Ihr Einkommen immer an. Bei einem Einkommen von 3.000 € brutto komme so 465 € Beitrag zusammen.
Die Krankenkassen können ebenso Zusatzbeiträge abhängig von der aktuellen Finanzlage verlangen oder weitere Zahlungen für geringe Zusatzleistungen erheben. Sie haben nur die Option Ihre Beiträge zu senken, indem Sie einen Tarif mit einer Selbstbeteiligung wählen, der zu einer Minderung der monatlichen Beiträge führt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben Ihnen einen Vergleichsrechner zur Verfügung gestellt, den Sie kostenlos nutzen können, um Ihren persönlichen Monatsbeitrag in der GKV zu kalkulieren.
Zusammenfassung
FAQ zur GKV
Es gibt einige Fragen, welche Sie sich als Referendar und Lehrer bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung stellen? Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben im Folgenden einige der häufigsten Fragen für Sie samt der Antwort zusammengefasst.
Wer berät mich als Referendar und Lehrer über Versicherungen?
Was muss bei Versicherungen für Referendare und Lehrer beachtet werden?
Der Fokus sollte bei der Auswahl eines Tarifs für Sie als Referendar und Lehrer auf dem Leistungsumfang liegen, welcher sich an Ihrer Berufsgruppe orientiert. So ist es sinnvoll, dass eine Haftpflichtversicherung den Einschluss einer Diensthaftpflicht sowie das Verlustrisiko des Schulschlüssels beinhaltet.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte in jedem Fall eine Dienstunfähigkeitsversicherung enthalten sein, welche im Ernstfall Ihr Einkommen absichert.
Beziehen Sie bei der Auswahl einer Krankenversicherung die eventuellen Beihilfezahlungen des Dienstherrn mit ein, auf welche Sie als Beamter einen Anspruch haben. So können Sie optimal von den Vorteilen profitieren.
Wie läuft das als Referendar und Lehrer mit dem Wechsel einer Versicherung?
Sicher kann es einmal vorkommen, dass Sie als Versicherungsnehmer für gewisse Leistungen keinen Bedarf mehr haben oder Ihnen ein Tarif einfach zu teuer wird. Eventuell haben Sie als Referendar und Lehrer sogar ein deutlich besseres Angebot entdeckt und möchten nun Ihre alte Versicherung kündigen. Das ist unter Einbehalt der Kündigungsfristen auch möglich. Diese gilt es jedoch zu beachten. Eine Haftpflichtversicherung mit festen Laufzeiten muss drei Monate vor dem Ablauf gekündigt werden, sonst verlängert sich diese um ein weiteres Jahr. Gleiches gilt für eine private Krankenversicherung. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie die Kündigung immer zum Ende des übernächsten Monats veranlassen.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung lässt sich hingegen jederzeit kündigen, doch Sie sollten in jedem Fall für einen lückenlosen Versicherungsschutz sorgen.
Wenn Sie als angestellter Referendar und Lehrer von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchten, ist das nur möglich, wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreichen oder überschreiten.
Für Sie als Referendar und Lehrer kann es einige nennenswerte Vorteile haben über einen Wechsel der Versicherung nachzudenken. Dies haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen einmal in dem Artikel „Vorteile für Lehrer bei einem Versicherungswechsel“ zusammengefasst.
Wie teuer ist eine gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?
Egal für welche Berufsgruppe, bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Grundlage für eine Diskussion der Beiträge. Es gibt einen gesetzlichen Allgemeinbeitrag von derzeit 15,5 % des Einkommens, der auch für Sie als Referendar und Lehrer wirksam ist. Dabei dient Ihr monatliches Einkommen als Berechnungsgrundlage. Dadurch kommt es zu der Situation, dass Menschen mit einem höheren Einkommen einen höheren Beitrag leisten müssen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Ihre Familie jedoch in der Familienversicherung mitversichern, ohne dass sich der Beitrag ändert. Das gilt für Ihren Ehepartner mit einem geringeren oder gar keinem Einkommen sowie für Ihre Kinder bis zu einem gewissen Alter. Aufgrund der aktuellen Finanzlage der Krankenkassen werden immer öfters Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung verlangt oder für einige Arzneimittel eine Selbstbehalt fällig. Das sollten Sie bei der Wahl des Versicherungsschutzes bedenken, denn hierdurch steigen die Beiträge wieder.
Beamte in Lehrberufen zahlen in der Regel in einer gesetzlichen Krankenversicherung immer den Höchstsatz.
Sind Referendare und Lehrer automatisch krankenversichert?
Ja und nein. Sie als Referendar und Lehrer haben bereits vom Berufsstart an einen Versicherungsschutz. Dieser ändert sich nicht, solange Sie Ihren Vertrag einfach weiterlaufen lassen. Wenn Sie als Lehrkraft aufgrund der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Krankenversicherungspflicht nicht der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung unterstehen, so können Sie selbst über die Bedingungen Ihrer Mitgliedschaft entscheiden.
Wie finde ich die kostengünstigste Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?
Diese Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Auf dem Markt gibt es zahlreiche Anbieter, welche mit Tarifen und Angeboten um die Gunst der Versicherungsnehmer buhlen. Daher ist es schwer möglich eine Aussage über den Beitrag einer privaten Krankenkasse zu treffen, da Sie den Tarif durch Ihren persönlichen Leistungskatalog selbst bestimmen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand einen großen Einfluss auf die Beiträge haben werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen geben Ihnen den Tipp interessante Anbieter genauestens miteinander zu vergleichen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung stellt sich die Frage nicht. Der einheitliche Beitragssatz von 15,5 % ist fest und lässt keinen Spielraum zu. Der beste Weg, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, ist es die PKV und GKV in den verschiedenen Möglichkeiten miteinander zu vergleichen und mit Ihrer aktuellen Situation abzuwägen. Gerne sind wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen als kompetenter Partner an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Versicherung. Kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unsere Filiale im Herzen Bremens.
Was muss ich als Referendar und Lehrer im Krankheitsfall tun?
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Haben Sie Fragen zu unserer Agentur oder einem unserer Produkte? Dann kontaktieren Sie uns. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind gerne für Sie da.
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