Private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
Sie als Referendar und Lehrer können sich unter bestimmten Voraussetzungen bei einer privaten Krankenversicherung versichern lassen. Im Vorfeld gibt es jedoch einige wichtige Dinge zu beachten und die Tarife genau unter die Lupe zu nehmen. Wir von DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben Ihnen das Wichtigste rund um die private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer einmal zusammengefasst.
Vorteile private Krankenversicherung für Referendar und Lehrer
In Deutschland stützt sich das Gesundheitssystem auf zwei Versicherungsarten: Der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge auf Basis der individuell ausgewählten Leistungen, dem Gesundheitszustand und dem Lebensalter berechnet. Das macht den Beitrag fair und der Umfang der Leistungen kann ganz individuell erstellt werden.
Die richtige Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Es gibt für jeden Bürger die allgemeine Versicherungspflicht, welche oft durch die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung sichergestellt wird. Als Beamter können Sie sich frei zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entscheiden. Diese Möglichkeit haben Sie als angestellter Referendar und Lehrer nicht, sondern unterliegen der gesetzlichen Versicherungspflicht, so lange Sie nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht oder überschreiten. Wir von DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen empfehlen Ihnen die private Krankenversicherung, da diese faire Beiträge und umfassende Leistungen bietet.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Die Leistungen können Sie sich bei der privaten Krankenversicherung ganz individuell selbst zusammenstellen und das nach Ihren Bedürfnissen.
- Krankenhausbett
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt haben Sie Anspruch auf ein bequemes 1-2 Bettzimmer. So können Sie in aller Ruhe fit zu werden. - Rückerstattungen
Es sind bis zu fünf Monatsbeiträge rückerstattungsfähig, wenn Sie Leistungen nicht in Anspruch genommen haben. Bei der GKV ist das nicht möglich. - Zusatzleistungen
Zahnersatzleistungen werden gemäß Ihrer Auswahl bis zu 100 % ohne weitere Zuzahlungen übernommen.
- Behandlungen
Für Sie als Versicherter in der privaten Krankenversicherung ist eine Chefarztbehandlung jederzeit möglich und Sie können den Arzt selbst wählen. - Arzneimittelzuzahlungen
Sie erhalten Medikamente ohne Zusatzkosten. - Terminvergabe
Lange Wartezeiten sind bei der privaten Krankenversicherung kein Thema. Sie werden bei der Terminvergabe bevorzugt. - Altersrückstellungen
Sie brauchen keine weiteren Rücklagen bilden, denn die private Krankenversicherung baut selbst Altersrückstellungen auf. - Leistungsumfang
Sie erhalten von der privaten Krankenversicherung eine Garantie für die Bewahrung des kompletten, selbst gewählten Leistungsumfangs.
Die Beihilfe durch den Dienstherrn
Sind Sie als Lehrer verbeamtet, trägt der Dienstherr die Hälfte der Krankenkassenbeiträge. Für die restlichen Kosten ist eine Ersatzversicherung sinnvoll. Die sogenannten „Restkosten-Tarife“ der privaten Krankenversicherungen stellen solche Dienste für Sie bereit. Eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist für Sie als Beamter sinnlos.
Tarifvergleich bei der privaten Krankenversicherung
Wir von DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen suchen Ihnen gerne ein optimales Angebot und lassen Ihnen passende Tarife auf Basis einiger Informationen zu Ihrer Person per E-Mail zukommen. Natürlich kostenlos und unverbindlich.
Wir sind kompetent und unabhängig, verfügen über 20 Jahre Erfahrung im Finanzbereich. Als Partner des Öffentlichen Dienstes mit über 140 Jahren Erfahrung hat sich die Marke DBV als unabhängige Beratung etabliert. Wir von DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen vergleichen alle Angebote und finden aus über 900 Tarifen die beste Lösung für Sie.
Gesetzliche Krankenversicherung vs. private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Um eine Entscheidung treffen zu können, sollten Sie als Referendar und Lehrer die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung kennen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Private Krankenversicherung (PKV)
Leistungen
Die Versorgungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt und werden nur von Vertragsärzten durchgeführt. Gemäß § 12 SGB lautet diese: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“
Sie können selbst entscheiden zu welchem Arzt Sie gehen und bekommen alle Leistungen übernommen, welcher der Arzt bei der Behandlung für nötig hält. Innovative und teils teure Medikament sind in der privaten Krankenversicherung kein Problem und selbst Heilpraktiker-Leistungen und alternative Heilmethoden werden erstattet.
Beiträge
Ihre Beiträge als Referendar und Lehrer werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung anhand Ihres Einkommens bemessen. So ist die Sicherheit im Rentenalter garantiert. Leider ist in den Folgejahren mit allgemein steigenden Gesundheitskosten, Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen zu rechnen.
Sie bezahlen die Beiträge selbst, bekommen bei der privaten Krankenversicherung allerdings erheblich bessere Leistungen und das garantiert. Dabei sind alle medizinischen Neuheiten eingeschlossen. Sie als Beamter haben sogar noch die Möglichkeit attraktive Beihilfetarife zu wählen
Beantragung
Nicht relevant ist Ihr aktueller Gesundheitszustand als Referendar und Lehrer, um in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten zu können.
Im Vorfeld findet eine Gesundheitsprüfung statt, welche eventuelle Vorerkrankungen erkennt. So kann es zu Risikozuschlägen oder Ablehnungen kommen. Das ist bei der privaten Krankenversicherung so, aber für Beamte, Referendare und Lehrer über der Beitragsbemessungsgrenze gibt es sogenannte Öffnungsaktionen.
Beitragsrückerstattung
Sie erhalten keine Beitragsrückerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Sie Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
Mehrere Monatsbeiträge können Sie problemlos zurückbekommen, wenn Sie über einen längeren Zeitraum keine Rechnungen eingereicht haben.
Lohnt sich eine private Krankenversicherung für Beamter, Referendare und Lehrer?
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen raten Ihnen, sich privat abzusichern zu lassen und so die umfassenden Leistungen zu nutzen. Sie als Beamter profitieren von der Beihilfe Ihres Dienstherrn, der 50 % der monatlichen Beiträge übernimmt. Dennoch sollten Sie alle Optionen genauestens für sich prüfen.
Berechnung der monatlichen Kosten einer privaten Krankenversicherung
Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie sich über die monatlichen Kosten informieren möchten, welche bei einer privaten Krankenversicherung auf Sie zukommen würden. Gerne können Sie dazu einen kostenfreien und unverbindlichen Termin in unserer Geschäftsstelle in Bremen vereinbaren und wir beraten Sie zu Ihren Fragen rund um das Thema Gesundheit.
FAQ zur privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Interessieren Sie sich als Referendar und Lehrer für eine private Krankenversicherung, können im Vorfeld einige Fragen entstehen, welche wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen im Folgenden zusammengestellt und beantwortet haben.
Was sind Rückstellungen bei der privaten Krankenversicherung?
Sind Sie in einer privaten Krankenversicherung aufgenommen, werden die sogenannten Rückstellungen angelegt. Damit sind Sie vor enormen Preissteigerungen geschützt und Ihr Schutz ist auch im Ruhestand gesichert. Wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, sollten Sie sich für einen Tarif mit Beitragsrückerstattungen entscheiden.
Sind Leistungen der privaten Krankenversicherung frei wählbar?
Bei einer privaten Krankenversicherung können Sie sich Ihre Leistungen zusammenstellen und einen variablen Versicherungsschutz genießen. Sie haben die Vorteile eine Chefarztbehandlung mit Einbettzimmer oder den Zahnersatz mit Inlays oder einer kieferorthopädischen Behandlung zu erhalten. Mit einer höheren Selbstbeteiligung können Sie sogar Einfluss auf Ihre Beiträge nehmen und verzichten dennoch nicht auf einen umfassenden Schutz. Eventuell haben Sie als Referendar und Lehrer bei einer privaten Krankenversicherung sogar die Möglichkeit, dass Ihnen Kosten für Heilpraktiker oder für Ihre Brille erstattet werden.
Wo bekomme ich als Referendar und Lehrer eine Beratung?
Sie als Referendar und Lehrer können sich zum Beispiel an Versicherungsagenturen oder Banken wenden. Bedenken Sie jedoch, dass diese oft für Versicherungsunternehmen tätig sind und Ihnen die eigenen Produkte verkaufen möchten. Es besteht zudem die Möglichkeit einen unabhängigen Finanz- oder Versicherungsmakler aufzusuchen, welcher über ein breites Produktportfolio verfügt. Für erste Informationen zur privaten Krankenversicherung eignen sich ebenso Vergleichsportale im Internet. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen hoffen, dass Sie als Referendar und Lehrer kompetente Beratung finden.
Auf was ist bei Versicherungen für Referendare und Lehrer zu achten?
Sind Referendare und Lehrer automatisch krankenversichert?
Beim Eintritt als Referendar und Lehrer ins Berufsleben wird Ihr Vertrag bei einer Versicherung weitergeführt. Dieser wird bei Ihnen in der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen sein. Sie als Referendar und Lehrer sind dazu verpflichtet sich in der GKV versichern zu lassen, solange Sie die Versicherungspflichtgrenze nicht erreicht oder überschritten haben. Ist das der Fall können Sie zwischen GKV und PKV selbst bestimmen.
Kann ich jederzeit in die PKV wechseln?
Ein Wechsel als Referendar und Lehrer aus der GKV in die private Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn Ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht oder überschreitet. Trifft das auf Sie zu, dann können Sie jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenkasse, einen Wechsel in die PKV vollziehen. Beachten Sie dabei, dass die Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenversicherung volle zwei Monate dauert. Wenn Sie beispielsweise bis Ende Januar eines Jahres kündigen, können Sie ab dem 01.04. in die GKV wechseln.
Wie läuft das mit der Arztrechnung in einer privaten Versicherung?
Sind Sie als Referendar und Lehrer in einer privaten Krankenversicherung versichert, dann müssen Sie bei Ihren Arztrechnungen zunächst in Vorkasse gehen. Die Beiträge werden Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Selbstbeteiligung erstattet. Es kann sich sogar lohnen die Leistungen nicht anzufordern, denn so erhalten Sie Monatsbeiträge zurück. Sind Sie verbeamtet, so haben Sie Anspruch auf Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Wenn das der Fall ist, müssen Sie Ihre Arztrechnungen an die Beihilfestelle senden.
Wie teuer ist eine private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?
Die Beiträge bemessen sich an dem gewählten Versicherungsumfang des einzelnen Versicherungsnehmers. Zudem basieren die Beiträge der privaten Krankenversicherung auf Ihrem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand. Je jünger und gesünder, desto günstiger. Aus diesem Grund ist es nicht möglich eine genaue Beitragshöhe zu nennen.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen raten Ihnen jedoch davon ab auf notwendige Leistungen zu verzichten, nur um Kosten zu sparen. Alternativ können Sie günstigere Beiträge über die Selbstbeteiligung erwirken.
Welche ist die preiswerteste Krankenversicherung für Lehrer?
Was ist im Krankheitsfall zu tun?
Zunächst gibt es hier keine Unterschiede. Sie gehen bei einem Krankheitsfall zum Arzt. Sind Sie als Referendar und Lehrer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so findet die Abrechnung direkt von Arzt mit der Krankenkasse statt. Haben Sie Ihre Absicherung bei einer privaten Krankenversicherung, so bekommen Sie die Arztrechnung zugesandt und sind verpflichtet diese zu begleichen. Später können Sie die Rechnungen einreichen und erhalten von Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle eine Erstattung.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Haben Sie noch Fragen zur privaten Krankenversicherung? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Wir freuen uns auf Sie!
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