Unterschiede im Versicherungsbedarf bei
Lehrern und Referendaren
Der Absicherungsbedarf bei Referendaren und Lehrern ist nahezu identisch. Nur im Bereich Dienstunfähigkeit sind die Fürsorgeleistungen für Referendare und Lehrer in den ersten Dienstjahren noch eingeschränkt.
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Dienstunfähigkeit bei Referendaren und Lehrern
Dienstunfähig können schon Referendare werden. Anspruch auf Versorgung haben allerdings nur Lehrer, die nach ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit eine 5jährige Wartezeit erfüllen. Referendare und Lehrer in den ersten Dienstjahren können bei Dienstunfähigkeit noch nicht in den Ruhestand versetzt, sondern nur entlassen werden. Bei Entlassung werden Sie für die geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Lehrer, die nach mehr als fünf Jahren im Dienst dienstunfähig werden, können mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden.
Die Höhe des Ruhegehalts ist abhängig von den zurückgelegten Dienstjahren. Anfangs besteht Anspruch auf eine Mindestversorgung von 35 % der Dienstbezüge. Nach 40 Jahren im Dienst kann, der seit 2001 geltende Höchstanspruch von 71,75 % der letzten Bezüge erreicht werden.
Absicherungsmöglichkeiten gegen Folgen der Dienstunfähigkeit bei Referendaren und Lehrern
Bei Dienstunfähigkeit entsteht immer eine Versorgungslücke. Selbst im Ruhestand benötigen Sie noch etwa 80 % Ihrer gewohnten Bezüge, um die Lebensqualität aufrecht erhalten zu können. Mit einer Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen können Sie, je nach individuellem Bedarf, das Ruhgehalt optimal ergänzen, so dass Sie auch im Ruhestand Ihren Lebensstandard beibehalten können. Referendaren bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen eine spezielle Absicherung an – die Dienstanfänger- Police.
Leistungen der Dienstanfänger-Police für Referendare und Lehrer
Die Dienstanfänger-Police ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung kombiniert mit einem Produkt der Altersvorsorge der DBV. Mit der Dienstanfänger-Police sichern Sie sich nicht nur gegen die existenzbedrohenden Folgen bei Dienstunfähigkeit ab, sondern beginnen gleichzeitig mit dem Aufbau Ihrer Altersvorsorge. Sollten Sie dienstunfähig werden, zahlt die DBV Ihre Beiträge zur Altersvorsorge weiter.
Je nachdem, welche Laufbahn Sie gewählt haben, bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen folgende monatliche Dienstunfähigkeits-Renten:
- im mittleren Dienst bis zu 1.200 €
- im gehobenen Dienst bis zu 1.500 €
- im höheren Dienst bis zu 1.800 €
Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Häufig werden Lehrer nach dem Referendariat zunächst im Angestelltenverhältnis tätig. Waren Sie als Referendar privat krankenversichert, gilt für Sie wieder die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre bereits bestehende private Krankenversicherung ruht in dieser Zeit.
Sollten Sie noch nicht privatversichert sein, können Sie mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen die garantierte Aufnahme bei Ihrer Verbeamtung sicherstellen. Der bei Abschluss der Anwartschaft festgestellte Gesundheitszustand wird als maßgeblicher Faktor für die spätere Beitragsermittlung „konserviert“.
Das Haftungsrisiko bei Referendaren und Lehrern
Referendare unterrichten bereits eigenständig. Kommt beispielsweise ein Kind während Ihrer Aufsichtspflicht zu Schaden, können Sie in vollem Umfang haftbar gemacht und zu Schadenersatz verpflichtet werden. Schon zu Beginn des Referendariats sollten Sie eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen schützt Sie vor unbezahlbaren Schadenersatzforderungen und einem eventuellen Disziplinarverfahren.
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