Die Versorgung von Berufssoldaten
Ansprüche und optimaler Versicherungsschutz
Während die Regelungen im Beamtenbereich in den meisten Punkten einheitlich und leicht verständlich sind, sieht es bei den Soldaten der Bundeswehr etwas anders aus. Durch die verschiedenen Gruppen innerhalb der Truppe ergeben sich zahlreiche Unterschiede und Besonderheiten bei ihren Ansprüchen. Wir stellen auf dieser Seite die Versorgung von Berufssoldaten sowie die dazugehörigen Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen etwas detaillierter vor.
Aufgabenbereiche und Status von Berufssoldaten
Berufssoldaten sind hauptberuflich bei der Bundeswehr tätig und damit – entsprechend der Beamten des Bundes – als „Soldaten auf Lebenszeit“ beschäftigt. Für eine Tätigkeit als Berufssoldat kommen in der Regel nur besonders qualifizierte Soldaten auf Zeit in Frage, die sich auf ihrem Dienstposten überdurchschnittlich bewährt haben. Sie werden vor dem Ablauf ihrer Verpflichtungszeit nach einer Übernahme ins Berufssoldatenverhältnis gefragt.
Als Berufssoldat nehmen Sie dieselben oder ähnliche Aufgaben wie andere Soldaten der Bundeswehr wahr. Durch die besondere Qualifikation und mehrjährige Bewährung kommen Berufssoldaten aber auch für eine Verwendung im Auslandseinsatz in Frage. Finden sich hier nicht genügend andere Bewerber, können Sie auch dazu verpflichtet werden. Im Gegenzug fällt die Versorgung der Berufssoldaten deutlich umfassender als die der anderen Soldatengruppen aus.
In vielen Bereichen sind Berufssoldaten den Beamten auf Lebenszeit gleichgestellt. Sie erhalten Pension und Beihilfe, sind unkündbar und haben einen Anspruch auf Leistungen bei Dienstunfähigkeit. Hinzu kommen jedoch verschiedene Zuschläge sowie die freie Heilfürsorge. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen gibt in den nächsten Abschnitten einen ersten Überblick zu diesen Leistungen.
Freie Heilfürsorge und Beihilfe: Die gesundheitliche Versorgung von Berufssoldaten
Die freie Heilfürsorge und die Beihilfe sind die beiden wichtigsten Säulen der gesundheitlichen Versorgung der Berufssoldaten. Beide stehen Ihnen vom ersten Diensttag bis zum Ausscheiden aus der Bundeswehr oder sogar bis zum Tod zu. Das eigene Krankenversicherungs- und Vorsorgesystem der Bundeswehr ist zwar zunächst ungewohnt, birgt für Soldaten aber diverse Vorteile mit sich.
Truppenärztliche Versorgung: Nur während des aktiven Dienstes
Die truppenärztliche Versorgung, die auch unter dem Begriff der „freien Heilfürsorge“ bekannt ist, ist eine freiwillige Leistung Ihres Dienstherrn. Durch diesen Anspruch benötigen Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und in bestimmten Fällen auch Wehrdienstleistende keine normale Krankenversicherung. Stattdessen werden sämtliche Krankheits- und Behandlungskosten direkt vom Dienstherrn übernommen.
Berufssoldaten werden ab ihrem Eintritt in die Bundeswehr truppenärztlich versorgt. Die Leistung ist für den Soldaten selbst völlig kostenfrei, wodurch „mehr netto vom brutto“ übrig bleibt – und das bei einer der gesetzlichen Krankenkasse gleichwertigen medizinischen Absicherung. An diese Versorgung von Berufssoldaten sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft:
- Sie dürfen zu Untersuchungs- und Behandlungszwecken ausschließlich den zuständigen Truppenarzt aufsuchen. Zu zivilen Ärzten oder in zivile Kliniken dürfen Sie nur gehen, wenn Sie eine entsprechende Überweisung erhalten haben.
- Freie Heilfürsorge wird nur während des aktiven Dienstes gewährt. Freistellungsphasen bleiben grundsätzlich außen vor, wobei das nicht für Zeiten der Kindererziehung oder des Studiums gilt.
- Die Bundeswehr übernimmt grundsätzlich alle Kosten. Das gilt jedoch nicht, wenn Sie ohne Überweisung zu einem anderen als dem Truppenarzt gehen.
Da die freie Heilfürsorge nur während des aktiven Dienstes besteht, benötigen Sie im Anschluss eine private Krankenversicherung, die den Anspruch auf Beihilfe ergänzt. Zusätzlich dazu kann es bereits während des Dienstes sinnvoll sein, einen Heilfürsorge-Ergänzungstarif abzuschließen. Denn: Da die Heilfürsorge nur den Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung hat, fallen auch hier Zuzahlungen und Selbstbehalte an. Mit der richtigen Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sorgen Sie hier vor.
Beihilfe: Die Kostenübernahme nach dem aktiven Dienst
In der Regel scheiden Sie als Berufssoldat bei Erreichen der Altersgrenze aus dem aktiven Dienst aus. Ab diesem Zeitpunkt erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge und wird im Rahmen der Versorgung von Berufssoldaten durch die Beihilfe ersetzt. Während diese bei Soldaten auf Zeit begrenzt ist, wird sie bei ehemaligen Berufssoldaten bis zum Tod gezahlt. Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn, durch die er bis zu 80 Prozent aller Krankheitskosten übernimmt.
Nachdem die freie Heilfürsorge wegfällt, dürfen Sie sich nicht mehr bei den Truppenärzten der Bundeswehr behandeln lassen. Stattdessen stehen nun die zivilen Ärzte und Krankenhäuser zur Verfügung, bei denen Sie als Privatpatient nach jeder Behandlung einer Rechnung erhalten. Diese reichen Sie bei der zuständigen Beihilfestelle im BVA sowie der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ein. Beide Stellen erstatten die Kosten anteilig.
Wichtige Versicherungen: So ergänzen Sie die Versorgung von Berufssoldaten optimal
Die Versorgung der Berufssoldaten durch den Dienstherrn ist vielseitig und umfassend – keine Frage. Dennoch gibt es einige Bereiche, in denen Sie nur unzureichend oder gar nicht geschützt sind. Daher stellen wir Ihnen in den nächsten Zeilen einige Policen vor, die aus Sicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für jeden Soldaten unverzichtbar sind!
Die private und beihilfekonforme Krankenversicherung
Die private und beihilfekonforme Krankenversicherung wird bei Berufssoldaten erst nach dem aktiven Dienst wichtig. Sie ist an den Erstattungssatz der Beihilfe angepasst und übernimmt so genau die Kosten, die nach der Erstattung durch den Dienstherrn verbleiben. Darüber hinaus kommen Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen in den Genuss aller Vorteile eines Privatpatienten.
Ergänzend hierzu ist die Anwartschaft unverzichtbar. Da Sie als Berufssoldat erst mit Eintritt in den Ruhestand eine Krankenversicherung benötigen, fallen hier meist Risikozuschläge an. Mit der Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sichern Sie sich bereits in jungen Jahren den späteren Beitritt in die PKV. Dazu werden Alter und Gesundheit praktisch „konserviert“.
Die Diensthaftpflicht
Wer in Deutschland einer anderen Person einen Schaden zufügt, muss für diesen geradestehen. Das gilt grundsätzlich auch für Soldaten. Um mögliche Regressansprüche Ihres Dienstherrn gegen Sie abzufedern, empfiehlt sich der Abschluss einer dienstlichen Haftpflichtversicherung. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen profitieren Sie zusätzlich von der Möglichkeit, diese mit einer Privathaftpflicht zu kombinieren. So sind Sie bestmöglich gegen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen abgesichert.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Werden Sie als Berufssoldat dienstunfähig, zahlt Ihnen der Dienstherr im Rahmen der Versorgung von Berufssoldaten eine monatliche Pension. Diese ist jedoch deutlich niedriger als Ihre früheren Dienstbezüge, wodurch eine Versorgungslücke entsteht. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen füllen Sie sie auf und erhalten auf diese Weise Ihren Lebensstandard aufrecht.
Wir beraten Sie gern
Möchten Sie mehr über die Versorgung der Berufssoldaten oder eine der genannten Versicherungen erfahren? Streben Sie selbst eine Karriere bei der Bundeswehr an oder interessieren sich für die Rechte und Pflichten der Soldaten oder die Möglichkeiten in der Truppe? Kommen Sie auf uns zu. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist auch in schwierigen Zeiten immer für Sie da!
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