DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Krankenversicherungen Bremen

Krankenversicherungen nach der aktiven Zeit - DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Als Soldat bestmöglich abgesichert

Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten stellt sich mit zunehmender Dienstzeit eine Frage: Was passiert nach meiner Beschäftigung bei der Bundeswehr oder im Ruhestand? Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen gehen in diesem Artikel auf diese und weitere Fragen ein. Darüber hinaus erläutern wir Ihnen die wichtigsten Krankenversicherungen nach der aktiven Zeit bei der Bundeswehr.

Soldatenversorgung nach der aktiven Dienstzeit

Sobald ehemalige Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten aus dem aktiven Dienst ausscheiden, erhalten sie unterschiedliche Leistungen von ihrem ehemaligen Dienstherrn. Es bestehen gravierende Unterschiede zwischen Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Bevor wir uns der Krankenversicherungen nach der aktiven Zeit widmen, klären wir zunächst die grundlegenden Versorgungsansprüche beider Soldatengruppen.

Die Grundlagen: Versorgung während des aktiven Dienstes

Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten genießen während der aktiven Dienstzeit Leistungsansprüche vom Dienstherrn. An oberster Stelle stehen die laufenden Bezüge, die dem Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) zugrunde liegen. Hinzu kommt die freie Heilfürsorge, durch die sowohl Soldaten auf Zeit als auch Berufssoldaten keine Krankenversicherung benötigen. Zudem können verschiedene Zuschläge und Einmalzahlungen beansprucht werden. Das betrifft Auslandseinsätze oder eine Wehrdienstbeschädigung.
Die Ansprüche von Soldaten beider Gruppen im aktiven Dienst sind nahezu identisch. Das ändern sich jedoch mit dem Austritt aus der Bundeswehr. Bei Soldaten auf Zeit endet der Dienst nach Ablauf der vereinbarten Dienstzeit (meistens sechs oder 12 Jahre). Berufssoldaten beenden ihren aktiven Dienst, sobald sie in den Ruhestand versetzt werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen stellt Ihnen im Folgenden die Weiterversicherungen vor.

Die Versorgung ehemaliger Soldaten auf Zeit

Sobald Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr austreten, erhalten sie sogenannte Übergangsgebührnisse. Deren Höhe verändert sich nicht, sie beträgt 75 Prozent der letzten Bezüge. Unterschiede sind jedoch bei der Dauer der Leistungen zu verzeichnen, denn diese richtet sich nach der aktiven Dienstzeit. Sofern Soldaten 12 oder mehr Jahre dem aktiven Dienst nachgingen, werden für maximal fünf Jahre Übergangsgebührnisse geleistet. Eine kürzere Dienstzeit hat eine Staffelung der Leistungen zu Folge. Soldaten die sechs oder mehr Jahre bei der Bundeswehr waren, erhalten für drei Jahre Übergangsgebührnisse.
Wo bislang die freie Heilfürsorge war, springt nun die sogenannte Beihilfe ein. Sie kommt für 70 Prozent aller Krankheitskosten auf. Die Dauer der Beihilfe ist von der Dauer der Übergangsgebührnisse abhängig. Die restlichen 30 Prozent sind folglich mit einer privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abzusichern. Sie stellt eine der wichtigsten Krankenversicherungen nach der aktiven Zeit dar.
Beide Leistungen sollen Sie dabei unterstützen, sich nach dem Dienst als Soldat auf Zeit wieder in das normale Berufsleben eingliedern zu können. Sogenannte Eingliederungsscheine der Bundeswehr sind ebenfalls hilfreich. Sie ermöglichen Ihnen einen sicheren Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst. Durch Ihre Berufserfahrungen aus der Bundeswehr erhalten Sie von Beginn an höhere Bezüge.

Die Versorgung für Berufssoldaten im Ruhestand

Ab der Versetzung in den Ruhestand erhalten Berufssoldaten ebenfalls Beihilfe in Höhe von 70 Prozent - ihr Leben lang. Der Dienstherr kommt für 70 Prozent aller Krankheitskosten auf. Die restlichen 30 Prozent werden bestenfalls mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert.
Die sogenannte Anwartschaft für ehemalige Berufssoldaten ist eine der elementarsten Versicherungen. Durch die freie Heilfürsorge werden Sie erst mit 60 Jahren Mitglied in der privaten Krankenversicherung. Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer Ihr Risiko als zu hoch einschätzen und Ihre Aufnahme verweigern. Einer Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen garantiert Ihnen bereits in jungen Jahren die spätere Aufnahme in die PKV.
Pensionierte Berufssoldaten erhalten Übergangsgebührnisse oder andere Leistungen, sofern keine Wehrdienstbeschädigung oder ein Dienstunfall vorliegt. Sie haben einen Anspruch auf ein Ruhegehalt, das grundsätzlich circa 70 Prozent Ihrer letzten Bruttobezüge bei der Bundeswehr beträgt. Etwaige Zulagen, zum Beispiel während eines Auslandsaufenthaltes, liegen dieser Berechnung nicht zugrunde. Lediglich das Grundgehalt der Besoldungsgruppe und Ihre Stufe sind entscheidend.

Unverzichtbarer Versicherungsschutz nach der aktiven Zeit

Für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten gibt es grundsätzlich drei Versicherungen, die für die aktive Zeit von großer Bedeutung sind. Hierzu gehören die kleine oder große Anwartschaft, die private beihilfekonforme Krankenversicherung sowie die Pflegepflichtversicherung. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen stellen Ihnen diese drei Versicherungen genauer vor.

Die Anwartschaftsversicherung

Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich das Recht auf Krankenversicherungsleistungen, die aber erst später aktiviert werden. Für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten bedeutet die Anwartschaft einen erleichterten späteren Beitritt in die private Krankenversicherung. Der Abschluss dieser Police sollte vor oder spätestens während des Dienstes erfolgen.
Beim Abschluss der Anwartschaft wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Hierbei wird Ihr persönliches Gesundheitsrisiko ermittelt. Ihre Vorerkrankungen, Gewohnheiten sowie Ihr Alter werden erhoben. Die hier festgestellten Werte werden gespeichert und stellen später die Berechnungsgrundlage Ihrer Beiträge dar. Hierzu ein Beispiel: Mit 25 Jahren schließen Sie eine große Anwartschaft ab. Mit 60 Jahren werden Sie in den Ruhestand versetzt und benötigen einen privaten Krankenversicherungsschutz. Durch die Anwartschaft erhalten Sie mit 60 Jahren die Beiträge, die anhand Ihres mit 25 Jahren ermittelten Gesundheitszustandes fällig gewesen wären. Demzufolge sparen Sie viel Geld.
Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen können Sie zwischen der kleinen und großen Anwartschaft wählen. Erstere richtet sich eher an Soldaten auf Zeit. Hierbei wird nur der Gesundheitszustand gespeichert. Die große Anwartschaft ist die ideale Vorsorgelösung für Berufssoldaten, da hier sowohl Gesundheit als auch Alter berücksichtigt werden.

Die private Krankenversicherung

Die private beihilfekonforme Krankenversicherung trägt die übrigen 30 Prozent, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Hierzu reichen Sie jede Arztrechnung bei der DBV und Ihrer Beihilfestelle ein. Die GKV weist ein solches System nicht auf, weshalb die PKV zu den wichtigsten Krankenversicherungen nach der aktiven Zeit gehört.

Die Pflegepflichtversicherung

Seit 1995 ist die Pflegeversicherung eine gesetzliche Vorschrift. Sie soll vor den großen finanziellen Belastungen bei einer Pflegebedürftigkeit schützen. Als Berufssoldat müssen Sie eine private Pflegeversicherung abschließen. Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist mit der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verknüpft.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie weiterführende Fragen zu den wichtigsten Krankenversicherungen nach der aktiven Zeit für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten? Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist jederzeit für Sie da!

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