DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Rahmenvertrag der Bundeswehr

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen – Rahmenvertrag der Bundeswehr

Für den Zeitraum als Soldat auf Zeit verfügen Sie im Staatsdienst über einen sicheren Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen, als Berufssoldaten genießen Sie diese Vorzüge sogar ein Leben lang. Es besteht trotzdem das Risiko, dass sich aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen eine Dienstunfähigkeit entwickeln kann. In diesem Fall lohnt sich der Rahmenvertrag der Bundeswehr, der Ihnen zahlreiche Leistungen garantiert. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen und informieren Sie sich ausführlich über die Vertragsinhalte.

Was ist eigentlich unter einer Dienstunfähigkeit zu verstehen?

Die Bundeswehr unterscheidet zwischen zwei großen Berufsgruppen: Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Analog zur Berufsunfähigkeit bei Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft, spricht man im Staatsdienst von einer Dienstunfähigkeit. Sie ist gegeben, wenn man für Sie als Soldat auf Zeit oder als Berufssoldat keine Verwendung mehr im Staatsdienst hat. Maßgebend ist der § 44 des Bundesbeamtengesetzes (BBG), der unter anderem beinhaltet:
 
„Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.“
 
Sinngemäß gilt das auch, wenn Sie infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten über drei Monate Ihren Dienst nicht mehr verrichtet haben. Darüber hinaus darf auch nicht die Aussicht bestehen, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder vollständig hergestellt wird. Eine Versetzung in den Ruhestand kommt nur dann infrage, wenn man keine anderweitige Verwendung für Sie findet.

Ihre Ansprüche als Soldat bei Eintritt der Dienstunfähigkeit

Der Rahmenvertrag der Bundeswehr trägt den unterschiedlichen Ansprüchen der Soldaten auf Zeit und den Berufssoldaten auf diese Art Rechnung:

  • Wenn Sie als Soldat auf Zeit aus dem Dienst entlassen werden, versichert man Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nach. Sie müssen mindestens fünf Jahre Beiträge entrichtet haben, um die gewohnten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Rente zu erhalten. Sollten Sie weniger als fünf Jahre einbezahlt haben, stehen Ihnen keine Leistungen zu, auch nicht von Ihrem ehemaligen Dienstherrn.
  • Sollten Sie als Berufssoldat aus dem aktiven Dienst in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, können Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn eine Mindest- oder Frühpension in Höhe von etwa 1400 Euro beanspruchen. Dieser Betrag erhöht sich für jedes abgeleistete Dienstjahr um etwa 1,7 Prozent Ihres letzten Bruttogehaltes.
  • In beiden Fällen bietet Ihnen bei einer Dienstunfähigkeit der Rahmenvertrag der Bundeswehr zusätzlichen Schutz. Gerne zeigt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen die Vorteile auf. Sie müssen bedenken, dass Sie selbst mit einer Mindestpension und allen Zulagen nicht Ihr früheres Nettogehalt erreichen. Oft steht Ihnen als Soldat auf Zeit ohne Ansprüche gar nichts zu.

Die Aufgabe des Rahmenvertrags für Soldaten

Im Rahmenvertrag der Bundeswehr ist die finanzielle Unterstützung bei Eintritt der Dienstunfähigkeit für Sie als Soldat geregelt, sowie die Leistungen für Ihre Hinterbliebenen im Todesfall. Im Detail erhalten Sie diese Leistungen:

  • Wenn Sie in die Dienstunfähigkeit eintreten, wird Ihnen für mindestens für zwei Jahre und maximal bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine vereinbarte, monatliche Rente gezahlt.
  • Sollten Sie im Einsatz versterben, kommt für Ihre Hinterbliebenen eine vertraglich vereinbarte Summe zur Auszahlung.
  • Der Rahmenvertrag der Bundeswehr beinhaltet nicht nur die eventuell eintretende Dienstunfähigkeit, sondern sichert auch alle Freizeitaktivitäten und Hobbys ab. Beispielsweise können Sie auch Leistungen beanspruchen, wenn Sie beim Sport einen Unfall erleiden und daraufhin dienstunfähig werden.
  • Optional können Sie die Zahlung einer garantierten Altersrente oder eine einmalige Auszahlung der Gesamtsumme in Ihrem Vertrag vereinbaren.

Was beinhaltet der Rahmenvertrag für Soldaten?

Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen wird Sie gerne darüber informieren, dass sämtliche Gründe, die zu einer Dienstunfähigkeit führen, abgesichert sind. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht herbeigeführt wurde. Durch Ihre besondere dienstliche Stellung als Soldat sind Sie im Gegensatz zur üblichen Dienstunfähigkeitsversicherung bei allen vom Bundestag beschlossenen Einsätzen abgesichert.
 
Als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat gehören Sie zum Beispiel als Fallschirmjäger, Kampfschwimmer, Pilot oder Besatzungsmitglied militärischer U-Boote zum „besonders gefährdeten Personal“ der Bundeswehr nach § 63 SVG und sind umfassend abgesichert. Mit dem Abschluss eines Rahmenvertrags der Bundeswehr müssen Sie keine Beitragszuschläge entrichten und Ihnen stehen dieselben Konditionen wie Ihren Kameraden zu.

Wir beraten Sie gern

Der Rahmenvertrag der Bundeswehr eignet sich gleichermaßen für Soldaten auf Zeit und auch für Berufssoldaten. Damit sind alle optimal und umfassend abgesichert. Wenn sich für Sie weitere Fragen ergeben oder Sie vertiefende Informationen wünschen, stehen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach telefonisch oder per Mail einen Termin mit uns und genießen Sie eine ausführliche und kompetente Beratung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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