DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Soldat auf Zeit

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen – Soldaten auf Zeit

Bei der Bundeswehr unterscheiden sich die einzelnen Soldatengruppen unter anderem durch die unterschiedlichen Ansprüche auf ihre Versorgung. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen möchten Ihnen einige Versicherungen vorstellen, auf die Sie als Soldat auf Zeit nicht verzichten sollten.
 
Als Soldat auf Zeit lassen sich Ihre Ansprüche irgendwo zwischen den Ansprüchen von Berufssoldaten und den Leistungen, die freiwillig Wehrdienstleistende erhalten, einordnen. Selbstverständlich sollten Sie bestrebt sein nach dem Ablauf Ihrer Dienstzeit, die oft 6 oder 12 Jahre beträgt, keine finanziellen Schwierigkeiten befürchten zu müssen. Profitieren Sie von der Unterstützung der Bundeswehr, die für ehemalige Zeitsoldaten eine Tätigkeit bei einem nachfolgenden Arbeitgeber oder im öffentlichen Dienst finden möchte.
 
Im Verlauf Ihrer aktiven Dienstzeit werden Sie als Soldat auf Zeit umfangreich durch die Bundeswehr versorgt. Sie müssen allerdings bedenken, dass auch mal eine negative Lebenssituation eintreten kann. Das könnte zum Beispiel eine diagnostizierte Dienstunfähigkeit sein, die für Sie das Ende der aktiven Bundeswehrzeit bedeutet. Finanzielle Engpässe könnten eine Folge davon sein, so dass Sie kaum Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten können. Lassen Sie sich von Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen umfassend über eine Absicherung durch zusätzliche Versicherungen beraten.

Die gesetzliche Grundlage für die Versorgung von Soldaten auf Zeit

Maßgebend sind das Soldatenversorgungsgesetz (SVG), das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und verschiedene Verordnungen. Nicht zu vergessen ist auch das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr (BwAttrakStG), in dem einige Aspekte für Soldaten auf Zeit geregelt sind. Diese Vorschriften und Möglichkeiten sollen Ihnen als ehemaligem Zeitsoldaten einen problemlosen Übergang von der Bundeswehr in ein anderes Arbeitsverhältnis ermöglichen.

Diese Leistungen können Sie beanspruchen

Grundsätzlich ist die Versorgung von Soldaten auf Zeit unterteilt in die Phase im aktiven Dienst und die Phase nach dem aktiven Dienst. Wir möchten Ihnen diese beiden Phasen mit den genauen Ansprüchen exakter vorstellen. Vorab sei schon einmal erwähnt, dass sich Ihre Leistungen im aktiven Dienst nur minimal von denen eines Beamten oder Berufssoldaten unterscheiden.

Die Leistungen während des aktiven Dienstes

Ergänzend zu Ihren monatlichen Bezügen, können Sie als Soldat auf Zeit während ihrer Dienstzeit eine freie Heilfürsorge beanspruchen, die auch als truppenärztliche Versorgung bekannt ist. Da Ihr Dienstherr sämtliche Leistungen übernimmt und Behandlungen durch Ärzte oder in Krankenhäusern der Bundeswehr durchführen lässt, benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung. Nach der Beendigung des aktiven Dienstes entfällt die freie Heilfürsorge, aber Ihnen steht in diesem Fall die Beihilfe zu.
 
Im Rahmen der Versorgung als Soldat auf Zeit, lässt man Ihnen während der aktiven Dienstzeit auch verschiedene Zuschläge und Ausgleichszahlungen zukommen. Unter anderem kommen Sie in den Genuss dieser Leistungen:

  • Man lässt Ihnen eine sogenannte Reisebeihilfe oder eine Erstattung der Fahrkosten zukommen. Allerdings nur, wenn Sie mehr als 30 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt wohnen und regelmäßig, zum Beispiel einmal pro Woche, zu Ihrer Familie fahren.
  • Wenn Sie als Soldat eine Uniform tragen, dürfen Sie kostenlos alle Züge im Nah- und Fernverkehr nutzen.
  • Wenn Sie dienstlich im Ausland eingesetzt werden, erhalten Sie, je nach dem jeweiligen Risiko in dem betreffenden Land, tägliche Zuschläge. Die Zahlung beträgt maximal 110 Euro pro Tag.
  • Wenn Sie ein Truppenarzt zu einem zivilen Arzt schickt, erstattet Ihnen Ihr Dienstherr die kompletten Auslagen.

Die Leistungen nach dem aktiven Dienst

Nach Ihrem aktiven Dienst werden Sie weiter von der Bundeswehr versorgt, obwohl Sie keinen Anspruch mehr auf die vollen Bezüge erheben können. Dennoch lässt man Ihnen Versorgungsleistungen zukommen, die sich nach der Dauer Ihrer aktiven Zeit bei der Bundeswehr richten. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen stellt Ihnen die Leistungen vor:

  • Sie haben nach Ihrem Ausstieg Anspruch auf sogenannte Übergangsgebührnisse, die Ihnen bei einer Dienstdauer von 12 oder mehr Jahren für maximal für 60 Monate gewährt werden und 75 Prozent der letzten Dienstbezüge betragen.
  • Darüber hinaus bekommen Sie als Soldat auf Zeit Ausgleichsbezüge, wenn Sie ein anderes Arbeitsverhältnis oder eine Ausbildung im öffentlichen Dienst beginnen. Allerdings muss Ihr Gehalt unter den Übergangsgebührnissen liegen, damit die Ausgleichsbezüge es bis zur 75-Prozent-Grenze „auffüllen“.
  • Auf Antrag händigt man Ihnen als Zeitsoldat einen sogenannten Eingliederungsschein aus, mit dem man Ihnen einen Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst garantiert.
  • Als ehemaliger Soldat auf Zeit gesteht man Ihnen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eine Beihilfe in Höhe von 70 Prozent zu. Sie ersetzt die freie Heilfürsorge für die Zeit der Übergangsgebührnisse. Außerdem erhalten Sie für eine einmalig ausgezahlte Übergangsbeihilfe einen Steuerfreibetrag von 10.800 Euro.

Über diese Versicherungen sollten Sie verfügen

Ihr Dienstherr sichert Sie langfristig und umfassend ab, aber es kann unter Umständen für den gewohnten Lebensstandard nicht ausreichen. Außerdem schreibt der Gesetzgeber bestimmte Versicherungen zwingend vor. Nachfolgend geben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen einen kurzen Überblick über für Sie als Soldat auf Zeit unentbehrliche Versicherungen:

  • Als Soldat auf Zeit benötigen Sie während Ihrer aktiven Zeit eine Pflegeversicherung. Nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr müssen Sie über eine Krankenversicherung verfügen. Die Beihilfe trägt nur 70 Prozent der Arztkosten, die Restkosten müssen Sie selbst tragen.
  • Zu empfehlen wäre eine kleine Anwartschaft. Damit wird Ihnen nach dem Ende Ihrer Dienstzeit zu festgelegten Konditionen eine Aufnahme in die private und beihilfekonforme Krankenversicherung garantiert. Je nach kleiner oder großer Anwartschaft wird Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand sozusagen in jungen Jahren „eingefroren“ und ist später maßgebend bei der Berechnung der PKV-Beiträge.
  • Sollten Sie einmal dienstunfähig werden, springt eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente ein. Als dienstunfähig werden Sie bezeichnet, wenn man bei Ihnen keine Eignung mehr zur Verwendung bei der Bundeswehr sieht.

Wir beraten Sie gern

Zusätzlich zu den aufgeführten Policen möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen noch weitere Versicherungen ans Herz legen. Gerne beraten und informieren wir Sie ausführlich zu dieser gesamten Thematik und beantworten Ihnen mit unserer gesamten Kompetenz alle Fragen, die sich daraus ergeben. Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung und unserem breiten Produktportfolio. Wir möchten für Ihr Anliegen ein zuverlässiger Partner sein, der Sie nie im Regen stehen lassen wird. Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Termin und überzeugen Sie sich selbst von unserer Qualität.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
Termin vereinbaren 0421 2788930 0421 2788999 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
Dienstag:
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
Mittwoch:
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
Donnerstag:
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
Freitag:
08:00 bis 14:00
sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen