Die Versorgung von Soldaten auf Zeit – ein erster Überblick
Soldaten auf Zeit sind eine von insgesamt drei Soldatengruppen bei der Bundeswehr. Hinsichtlich ihrer Absicherung stehen sie dabei zwischen Freiwillig Wehrdienst Leistenden und Berufssoldaten. Auf dieser Seite erhalten Sie einen ersten Überblick zur Versorgung von Soldaten auf Zeit sowie den Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, die für Soldaten grundsätzlich unverzichtbar sind.
Grundsätzliches zur Versorgung für Soldaten auf Zeit
Im Vergleich zu Berufssoldaten und Wehrdienstleistenden liegt die Versorgung der Soldaten auf Zeit irgendwo zwischen den anderen beiden Gruppen. Der Dienstherr möchte mit den umfassenden Leistungen während und nach der aktiven Dienstzeit für einen möglichst reibungslosen Übergang ins „normale“ Berufsleben sorgen. Aus diesem Grund werden unter anderem Übergangsbeihilfen und –bezüge gewährt. Zusätzlich werden Ausbildungs- und Studienplätze im öffentlichen Dienst für Zeitsoldaten freigehalten.
Bereits während des aktiven Dienstes fällt die Versorgung von Soldaten auf Zeit recht umfassend aus. Allerdings gilt auch hier: Versorgungs- und Absicherungslücken fallen meist erst auf, wenn es zu spät ist. Sie sollten daher rechtzeitig mit den Policen der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für den Fall der Fälle sowie die Zeit nach dem aktiven Dienst vorsorgen.
Für die Versorgung von Soldaten auf Zeit bestehen diverse gesetzliche Grundlagen. Dazu gehören in erster Linie:
- Das Soldatengesetz (SG). Es regelt die Grundzüge des Soldatenverhältnisses sowie Rechte und Pflichten.
- Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Es regelt die Versorgungsansprüche von Soldaten nach dem aktiven Dienst und bei bestimmten Ereignissen.
- Das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Hier sind die Grundlagen der Besoldung sowie deren Höhe festgeschrieben.
Weitere Verordnungen und Vorschriften sowie interne Richtlinien ergänzen und konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben. Gemeinsamer Hintergrund aller Vorgaben ist es, Soldaten auf Zeit während des Dienstes bestmöglich zu versorgen und ihnen im Anschluss einen fließenden Übergang ins Berufsleben zu ermöglichen.
Ihre Ansprüche: Diese Leistungen erhalten Sie als Soldat auf Zeit
Bei der Versorgung von Soldaten auf Zeit sollte zwischen der Zeit im aktiven Dienst und der Phase nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr unterschieden werden. Denn: Die Ansprüche unterscheiden sich insbesondere in der Höhe der Leistungen deutlich voneinander. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen gibt einen ersten Überblick zu den Grundzügen der Zeitsoldatenversorgung.
Der aktive Dienst: Ansprüche und Leistungen
Grundsätzlich erhalten alle Soldaten auf Zeit Bezüge, die sich nach dem BBesG und der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) richten. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in der der Soldat entsprechend seiner Qualifikation und Vorbildung eingruppiert wird. Zusätzlich sieht die Versorgung von Soldaten auf Zeit den Anspruch auf truppenärztliche Versorgung (auch als „freie Heilfürsorge“ bezeichnet) vor. Durch sie benötigen Soldaten keine Krankenversicherung und werden kostenfrei durch den Dienstherrn versorgt.
Neben Besoldung und truppenärztlicher Versorgung stehen Soldaten auf Zeit aber noch weitere Leistungen zu. Zu den gängigsten Ansprüchen gehören:
- Die Reisebeihilfe: Müssen Soldaten aus dienstlichen Gründen ihren privaten Pkw oder ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen, um vom Dienstort zu ihrer Familie nach Haus zu fahren, werden die anfallenden Kosten einmal pro Woche ersetzt.
- Soldaten haben, sofern sie uniformiert sind, Anspruch auf kostenfreie Nutzung aller Züge der Deutschen Bahn. Dazu gehören Regionalzüge und ICEs in der zweiten Klasse.
- Bei einer dienstlichen Verwendung im Ausland (Übungen, Einsätze und Co.) stehen Soldaten auf Zeit sogenannte Auslandszuschläge zu. Sie betragen bis zu 140 Euro pro Tag. Gleichwohl sollten Sie das erhöhte Risiko über die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zusätzlich absichern.
- Müssen Sie trotz freier Heilfürsorge zu einem zivilen Arzt, übernimmt die Bundeswehr die Behandlungskosten. Dazu ist aber – außer in Notfällen – immer eine Überweisung des Truppenarztes erforderlich.
Die Versorgung von Soldaten auf Zeit nach dem Ausscheiden
Die Bundeswehr möchte auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bestmöglich für ihre Soldaten sorgen. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Ansprüche auf Leistungen gegen den Dienstherrn, die je nach Zugehörigkeitsdauer für eine bestimmte Zeit gezahlt werden.
Zunächst erlöschen mit dem Austritt aus der Truppe der Anspruch auf Bezüge sowie die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. An ihre Stelle rücken verschiedene, andere Leistungen, die im Rahmen der Versorgung von Soldaten auf Zeit zugesprochen werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen stellt sie kurz vor.
- Übergangsgebührnisse: Sie betragen rund 75 Prozent der letzten Dienstbezüge und werden für eine beschränkte Zeit, maximal für 60 Monate nach dem Ausscheiden, gewährt. Diese Maximaldauer wird bei einer Zugehörigkeit zur Truppe von 12 oder mehr Jahren erreicht, darunter sind die Leistungen gestaffelt.
- Ausgleichsbezüge: Ergänzend zu den anderen Leistungen stehen Ihnen im Rahmen der Versorgung von Soldaten auf Zeit sogenannte Ausgleichsbezüge zu. Nehmen Sie ein neues Arbeitsverhältnis auf und beträgt die dort erhaltene Vergütung weniger als die Ihnen zustehenden Übergangsgebührnisse, erhalten Sie die Differenz als Ausgleichsbezug. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob Sie im öffentlichen oder privaten Dienst tätig sind.
- Eingliederungsscheine: Soldaten auf Zeit können einen Eingliederungsschein beantragen, durch den sie einen reservierten Ausbildungs- oder Studienplatz im öffentlichen Dienst erhalten.
- Beihilfe: Sie wird in der Versorgung von Soldaten auf Zeit für die Zeit der Übergangsgebührnisse gewährt und beträgt 70 Prozent. Ergänzend zu einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung übernimmt der Dienstherr über die Beihilfe 70 Prozent aller Krankheits- und Behandlungskosten. Darüber hinaus steht Ihnen eine einmalige Übergangsbeihilfe zu, von der 10.800 Euro steuerfrei bleiben.
Wichtige Versicherungen: Ergänzen Sie die Versorgung für Soldaten auf Zeit!
Keine Frage – die Versorgung von Soldaten auf Zeit ist umfassend und vielseitig und ermöglicht ehemaligen Bediensteten einen fließenden Übergang ins zivile Berufsleben. Allerdings sollten Sie bereits während des aktiven Dienstes für die Zeit danach vorsorgen. Mit den passgenauen Policen der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist das kein Problem. Wir geben einen kurzen Überblick.
Kranken- und Pflegeversicherung
Sie wird erst nach dem aktiven Dienst mit dem Wegfall der freien Heilfürsorge wichtig. Über eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung werden die Krankheitskosten übernommen, die nach der Erstattung durch die Beihilfe verbleiben. Die Pflegeversicherung muss bereits während der Dienstzeit abgeschlossen werden.
Anwartschaftsversicherung
Mit ihr sichern Sie sich bereits während des aktiven Dienstes den Beitritt in die private Krankenversicherung zu planbaren Konditionen. Durch die Police werden Gesundheit und Alter praktisch „konserviert“ und später der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Als Soldat auf Zeit haben Sie bei Dienstunfähigkeit keine Ansprüche gegen Ihren Dienstherrn und werden „von heute auf morgen“ entlassen. Die DU-Versicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zahlt eine monatliche Rente, mit der sie Ihren Lebensstandard halten. Dienstunfähig sind Sie als Soldat, wenn Sie aus Sicht des Dienstherrn für eine Verwendung bei der Bundeswehr dauerhaft nicht mehr in Betracht kommen.
Wir beraten Sie gern
Möchten Sie mehr über die Versorgung von Soldaten auf Zeit sowie den Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall erfahren? Interessieren Sie sich für die Absicherung während des aktiven Dienstes, der optimalen Versicherungslösung für Ihre Familie oder die passgenaue Vorsorge für die Zeit danach? Kommen Sie auf uns zu! Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist gerne und auch in schwierigeren Zeiten für Sie da!
fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
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