Verwaltungsbeamte im Ruhestand Bremen
Den Ruhestand erreichen sollte das Ziel eines jeden Verwaltungsbeamten sein. Schließlich möchten Sie Ihren Lebensabend noch eine Zeit lang genießen, ohne jeden Morgen zur Arbeit gehen zu müssen.
Doch wie stelle ich meinen Lebensunterhalt sicher? Eine Frage, die sicherlich bei vielen von Ihnen Unbehagen herbeiruft. Wir können Sie jedoch beruhigen – gerade als Verwaltungsbeamter haben Sie im Vergleich zu Arbeitnehmern, eine vergleichsweise hohe Alterspension. Im Rahmen des Alimentationsprinzips ist der Dienstherr verpflichtet, Ihren Lebensunterhalt vom ersten Tag des Berufslebens bis hin zum Tod sicherzustellen. Haben Sie Familienangehörige, erhalten diese sogar finanzielle Unterstützung über Ihren Tod hinaus. Jeder Verwaltungsbeamte im Ruhestand hat im Zusammenhang mit der Alimentation einen Anspruch auf
- Ruhegehalt
- Beihilfe
- Hinterbliebenenversorgung
- pflegebezogene Leistungen
Wann gehen Beamte in den Ruhestand?
Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt zum einen bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit. Ferner wird ein Verwaltungsbeamter mit Erreichen der Altersgrenze in den Altersruhestand versetzt. Diese ist erreicht, wenn ein Verwaltungsbeamter das 65. Lebensjahr vollendet hat und eine Dienstzeit von mindestens 45 Jahren vorweisen kann. Darüber hinaus können Sie auf eigenen Wunsch ab dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand eintreten. Schwerbehinderte Beamte haben das Recht auf Versetzung in den Ruhestand mit Vollendung des 60. Lebensjahres.
Das Ruhegehalt für Beamte
Für die Versorgung der Beamten im Ruhestand ist weiterhin der Dienstherr zuständig. Dies kann der Bund, die Länder oder aber auch die Kommune sein. Je nachdem, bei welcher Behörde Sie zuletzt tätig waren.
Nach einer Reduzierung des Pensionshöchstsatzes im Jahr 2001 wurde dieser von 75 auf 71,75 Prozent der zuletzt bezogenen Nettobezüge festgelegt. Es wird deutlich, dass Sie trotz der Sicherheit, Pensionsbezüge in entsprechender Höhe zu erhalten, private, ergänzende Vorsorge betreiben sollten. Idealerweise zu Beginn der Berufslaufbahn, da Sie auf dieser Art und Weise die monatliche Beitragslast minimieren können und aufgrund der längeren Laufzeit eine enorme Summe ansparen können.
Der Anspruch auf die Versetzung in den Ruhestand besteht nach Erfüllen einer Anwartschaft von fünf Jahren. Es sei denn, die Versetzung in den Ruhestand resultiert aus einer Dienstbeschädigung ohne ein Zutun Ihrerseits. In diesem Fall begründet die Dienstunfähigkeit einen sofortigen Anspruch auf Versorgungsbezüge, sofern Sie aus dem Dienst ausscheiden müssen. Resultiert die Dienstunfähigkeit aus anderen Gründen, wird die Entlassung ausgesprochen und eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Folge. Weitere Versorgungsleistungen erhalten Sie nicht. Verwaltungsbeamten haben kein Anrecht auf Ruhegehalt bei
- Entlassung
- eigener Kündigung
- Verlust der Beamtenrechte
- Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Beihilfe für Beamte im Ruhestand
Als Beamter im Ruhestand haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheits- oder Pflegefall. In der Regel beträgt der Anspruch 70 Prozent der entstandenen Aufwendungen für die notwendigen Behandlungs- und Arzneimittelkosten. Ebenfalls erhält Ihr Ehepartner im Falle Ihres Ablebens einen Zuschuss zu den Bestattungskosten.
Im Zusammenhang mit Zahnersatzleistungen kann es zu Kürzungen seitens der Beihilfe kommen. Hierzu empfiehlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen den Abschluss eines Beihilfeergänzungstarifes, welcher eventuelle Kürzungen der Beihilfestelle auffängt und erstattet. So schützen Sie sich effektiv gegen unerwartete Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Gesundheit.
Hinterbliebenenversorgung bei Tod des Beamten
Das Versprechen des Dienstherrn, den Beamten und dessen Familie zu versorgen, gilt über den Tod des Verwaltungsbeamten hinaus. So sorgt Ihr Dienstherr auch nach Ihrem Ableben in Form von Waisenrenten bzw. Witwen-/Witwerrenten für Ihre Angehörigen.
Beamtenfürsorge nach einem Unfall
Verwaltungsbeamten sind über die Unfallfürsorge im Zusammenhang mit Dienstunfällen abgesichert. Sie zahlt die Aufwendungen, die mit dem Unfall im Zusammenhang stehenden Heilbehandlungen. Auch Ausgleichszahlungen, ein Unfallruhegehalt, einmalige Unfallentschädigungen oder Unterhaltsbeiträge gehören zu den Leistungen der Unfallfürsorge.
Im Falle des Unfalltodes werden einmalige Unfall-Hinterbliebenenleistungen für Ihre Hinterbliebenen gewährt. Für den Fall, dass Sie aufgrund eines Unfalls in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden müssen, haben Sie sowie Ihre Angehörigen einen Anspruch auf Unfallfürsorge – vergleichbar den Leistungen im Zusammenhang mit Versorgungsbezügen. Witwen oder Witwer erhalten 60 %, Waisen, die zur Zeit des Dienstunfalls finanziell vom Verstorbenen abhängig sind, erhalten 30 % des Unfallruhegehalts. Tritt der Tod nicht als Folge des Dienstunfalls ein, erhalten die Hinterbliebenen eine allgemeine Hinterbliebenenversorgung. Aufgrund der hohen finanziellen Belastung ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung zur Absicherung von Unfällen im Privatbereich für Verwaltungsbeamten sehr empfehlenswert.
Private Altersvorsorge für Beamte
Zwar ist die Pension im Ruhestand deutlich über dem Niveau der Rente eines ehemaligen Angestellten, dennoch ist diese nicht ausreichend, um ihren gewohnten Lebensstandard in voller Höhe aufrechterhalten zu können. Um die Versorgungslücke zu schließen, sollten auch Verwaltungsbeamten frühzeitig, idealerweise zum Berufsantritt mit dem Vermögensaufbau beginnen – so können Sie die monatlichen Beitragszahlungen verringern und bequem eine stattliche Summe ansparen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen bietet Ihnen hierzu entsprechende Vorsorgelösungen an. Ihnen stehen diesbezüglich unterschiedliche Modelle zur Verfügung, die wir Ihnen im Folgenden kurz etwas näherbringen möchten.
Die Klassik Privat Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ermöglicht Ihnen eine individuelle und flexible Vorsorge, mit der Chance auf Beteiligung an den erzielten Überschüssen. Dienstunfähigkeitsversicherung sowie Hinterbliebenenabsicherung können integriert werden. Mit der Relax Privat Rente kombinieren Sie optimal Sicherheit mit guten Renditechancen. Dank eines klug entwickelten Baukastenprinzips bleiben Sie jederzeit flexibel. Die Fonds-Privat Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremenist die Anlage in einen individuellen Fonds-Mix mit bis zu drei Investmentstrategien. Die Fonds-Privatrente ist eine variable und renditestarke Altersvorsorge. Mit unserer Portfolio Plus Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen können Sie Ihr Geld ganz nach Ihrem Wunsch in unterschiedlichen Aktienfonds anlegen und dabei Steuern sparen.
Riesterrente - auch für Beamte eine interessante Option der Vorsorge
Mit der Riester Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben auch Verwaltungsbeamten eine ideale Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge. Durch die staatlichen Zulagen sowie den Steuerentlastungen bietet die Riester-Rente auch heute noch attraktive Leistungen im Bereich der privaten Altersvorsorge. Sprechen Sie uns hierzu gern an. Wir beraten Sie allumfassend und bieten Ihnen optimal auf Sie zugeschnittene Versicherungslösungen an. Ein weiteres Angebot zur Altersvorsorge bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen mit der Rürup-Rente. Besonders Verwaltungsbeamte mit einem hohen zu versteuernden Einkommen während der Ansparphase profitieren von den Vorteilen der steuerlich begünstigten Rürup Rente als private Altersvorsorge. Die Beiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ab dem Eintritt in den Ruhestand erhalten Sie die Rente monatlich bis ans Lebensende ausgezahlt. Eine einmalige Kapitalabfindung ist nicht möglich.
Wir beraten Sie gern
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen möchten Sie gerne persönlich über die für Sie relevante Änderungen informieren. Telefonisch, per E-Mail sowie in unseren Geschäftsräumen vor Ort nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen - kompetent, unverbindlich und kostenlos.
fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
Nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 14:00
sowie nach Vereinbarung