Die Beihilfe für Referendare und Lehrer der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden
Beihilfe oder Kostenteilung – das sollten Sie als Referendare und Lehrer wissen
Sie als Referendare und Lehrer kommen unter gewissen Voraussetzungen in den Genuss der Fürsorge Ihres Dienstherrn. Dieser trägt im Rahmen der Beihilfe einen Anteil der Kosten im Krankheitsfall, sodass Sie nur noch die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden, absichern müssen. Nachfolgend wollen wir Sie über das Wichtigste rund um die Beihilfe für Referendare und Lehrer informieren.
Die wichtigsten Informationen für Referendare und Lehrer zur Beihilfe
Wer bekommt Beihilfe?
Beamte auf Lebenszeit, aber auch Beamte auf Widerruf oder Probe haben Anspruch auf die Versorgungsleistungen im Rahmen der Beihilfe. Zudem haben Sie als angestellter Lehrer mit einem älteren Dienstvertrag die Möglichkeit von der Fürsorge zu profitieren, genauso wie Ehepartner und Kinder von Beamten. Dabei muss das Einkommen des Ehepartners jedoch unterhalb der Einkommensgrenze liegen und die Versicherungspflicht muss entfallen. Ebenso bekommen Sie im Ruhestand die finanzielle Teilabsicherung für Gesundheitsleistungen.
In welchem Bereich liegt die Beihilfe für Referendare und Lehrer?
Anhand des Beihilfebemessungssatzes der Beihilfeverordnung (BVO) wird die Höhe der Beihilfe bemessen. Sie als kinderloser Referendare und Lehrer erhalten 50 % und decken die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden ab. Haben Sie zwei Kinder oder einen berechtigten Ehepartner bzw. eingetragenen Lebensgefährten, erhalten diese 70 % Beihilfe. Gleiches gilt für Sie als Referendare und Lehrer im Ruhestand. 80 % Beihilfe bekommen berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger
Sie haben noch Fragen oder wollen sich über Ihre Möglichkeiten informieren? Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden nehmen uns gerne Zeit für Sie und beraten Sie umfassend zum Thema Beihilfe und beihilfekonforme Krankenversicherung für Referendare und Lehrer. Wir freuen uns auf Sie.
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Falk Binger
Leipziger Str. 166
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sowie nach Vereinbarung
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