[axaordbv] [ort] [name] | Beihilfe

DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden Beihilfe Dresden

[axaordbv] [ort] [name] | Beihilfe

Beihilfe für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden

Verwaltungsbeamte oder Beamtenanwärter können auf einen Versicherungsschutz über ihren Dienstherrn zurückgreifen. Dieser sichert Sie solide gegen Risiken, wie Krankheit und Dienstunfähigkeit, ab. Im Falle einer Krankheit kommt Ihr Dienstherr im Rahmen der Beihilfe für einen Teil der Krankheitskosten auf. Die restlichen 20, 30 oder 50 Prozent müssen durch eine private Absicherung abgedeckt werden. Die beihilfekonforme Krankenversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden stellt eine lukrative Versicherungslösung für Sie dar.

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Sobald Sie Ihren Dienst als Beamter antreten, haben Sie Anspruch auf Beihilfeleistungen von Ihrem Dienstherrn. Dieser Anspruch entfällt, wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Nur eine private Krankenversicherung, die den Beihilfevorschriften entspricht, ermöglicht Ihnen den Bezug der Beihilfeleistungen.

Sind Sie gesetzlich versichert, erhalten Sie als Beamter keine Unterstützung von Ihrem Dienstherrn bei der Übernahme der Versicherungsbeiträge. Sie müssen diesen Beitrag dementsprechend also vollständig selbst tragen. Deshalb empfehlen die wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, die den Beihilfevorschriften entspricht. Dadurch sparen Sie enorme Kosten, denn nur so können Sie von den Vorteilen der Beihilfe Ihres Dienstherrn profitieren.

Wichtig:

Die Beihilfe deckt nur einen Teil Ihrer Behandlungskosten ab. Um die Restkosten, die von dem Dienstherrn nicht übernommen werden, zu decken und hohe Folgekosten zu vermeiden, ist der Abschluss einer Restkostenversicherung ratsam. Mit dieser sind Sie umfassend abgesichert.

Die Regelung des Beihilfeanspruchs

Der Großteil der Verwaltungsbeamten ist beihilfeberechtigt. Die Beihilfeversicherung kommt somit für die Teilerstattung der anfallenden Krankheitskosten durch Ihren Dienstherrn auf. Welche Beihilfehöhe Sie erwarten können, ist von Ihrem Heimatort (Bundesland), Ihrem Familienstand und beruflichen Status abhängig.

Die Höhe der Beihilfe

Der Beihilfebemessungssatz ist ausschlaggebend für die Höhe Ihrer Beihilfe. Wie hoch die Übernahme Ihrer Krankheitskosten ausfällt, variiert je nach Bundesland und kann problemlos bei der zuständigen Beihilfestelle erfragt werden.
 
Nachfolgend werden Sie über die Regelungen der Beihilfe in Deutschland informiert. Die Bundesländer Hessen, Bremen und Baden-Württemberg sind an dieser Stelle jedoch ausgenommen. Der Dienstherr dieser Bundesländer informiert Sie gerne über die abweichenden Reglementierungen.
 
Verwaltungsbeamte, die weniger als zwei Kinder haben, erhalten 50 Prozent Beihilfe. Der Familienstand ist hierbei unerheblich. Beamte mit mindestens zwei Kindern haben hingegen einen Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe. Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner erhält 70 Prozent Beihilfe. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. das Unterschreiten der jeweiligen Einkommensgrenze). Solange Ihre Kinder Kindergeld beziehen, genießen diese eine 80-prozentige Beihilfe.

[seitenname] | [axaordbv] [name] [ort]

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger

Die Tarife für Anwärter und Dienstanfänger halten eine höhere Beitragsrückerstattung bereit. Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Berater der DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden und erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten. Wir finden die optimale Versicherungslösung für Sie und gestalten Ihre private beihilfekonforme Krankenversicherung flexibel und individuell.

Leipziger Str. 166
01139 Dresden 
0351/8490805
0172/3503238
Termin vereinbaren
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Falk Binger
Leipziger Str. 166
01139 Dresden
Termin vereinbaren 0351 8490805 0172 3503238 0351 8490879 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 17:00
Dienstag:
09:00 bis 17:00
Mittwoch:
09:00 bis 17:00
Donnerstag:
09:00 bis 17:00
Freitag:
09:00 bis 17:00

sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen