Die Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden
Weil Fehler passieren
Die private Haftpflichtversicherung gehört für die meisten Menschen zum Versicherungsportfolio dazu. Aber was passiert, wenn Ihnen als Beamte ein Fehler im Dienst unterläuft, der zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden führt? Ihr Dienstherr kann Sie, ohne zu zögern, in Regress nehmen und Sie müssen im Ernstfall die Haftungsforderung tragen. Die finanziellen Konsequenzen wären erheblich. Mit der Diensthaftpflichtversicherung von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden sind Sie auf der sicheren Seite, denn wir übernehmen in dem Fall die Kosten und sorgen dafür, dass Sie finanziell abgesichert sind.
Warum eine Diensthaftpflichtversicherung?
Sie stehen in einem besonderen Dienstverhältnis zu Ihrem Dienstherrn, genießen dabei einige attraktive Vorteile, haben diesem gegenüber aber auch Pflichten. Anders als in einem Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis haftet Ihr „Arbeitgeber“ nicht für Schäden, die im Rahmen der Arbeitszeit entstehen. Ohne eine Diensthaftpflichtversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden, müssen Sie für Ihre Fehler und Missgeschicke finanziell selbst geradestehen.
Im Rahmen der dienstlichen Tätigkeiten übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung für Sie als Beamte:
Nehmen Sie das Risiko ernst!
Das Haftpflichtrisiko für Beamte ist bedeutend, da auch der Dienstherr Risiken trägt. Bei verursachten Schäden haftet der Beamte je nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden bietet zuverlässigen Schutz mit einer Diensthaftpflichtversicherung, da der Dienstherr häufig Regress nimmt. Beamte sollten sich rechtzeitig absichern, da Fehler schwerwiegende finanzielle Folgen haben können. Vertrauen Sie auf die DBV für eine umfassende Absicherung im Schadensfall.
Ihre Vorteile mit einer Diensthaftpflichtversicherung
Wussten Sie, dass es häufiger als Sie denken dazu kommt, dass der Dienstherr seine Beamten in Regress nimmt? Dabei ist es zudem nicht selten, dass die Forderungen überhaupt nicht berechtigt sind. Mit der Diensthaftpflichtversicherung erhalten Sie folgende Vorteile:
Sollte die Forderung aus einem Schaden berechtigt sein, so leisten wir im Rahmen der Diensthaftpflichtversicherung umfassend:
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger
Sie als Beamte sollten rechtzeitig an die Absicherung in einer Diensthaftpflichtversicherung denken, denn Fehler passieren uns alle einmal. Mit uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden sind Sie finanziell bestens geschützt. Gerne informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten.
01139 Dresden
Falk Binger
Leipziger Str. 166
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09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
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