Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg
Beamte der Feuerwehr neigen häufig dazu, in den ersten Dienstjahren gesundheitliche Risiken zu unterschätzen und sich nicht bewusst zu machen, dass sich ihr Leben von einem Tag auf den anderen drastisch ändern kann. Ein plötzlicher Unfall oder eine Erkrankung kann dazu führen, dass sie dienstunfähig werden. Gerade zu Beginn ihrer Karriere wäre eine Dienstunfähigkeit besonders schwerwiegend. Oft wird das Risiko einer solchen Situation unterschätzt. Trotz des Sonderstatus als Beamte der Feuerwehr besteht die Möglichkeit, im Ernstfall entlassen zu werden. Ohne eine private finanzielle Absicherung stehen sie dann möglicherweise vor einem finanziellen und sozialen Abstieg. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig mit einer angemessenen Absicherung zu schützen.
Beamtenanwärter
Für Beamte der Feuerwehr auf Widerruf ist das Risiko einer Dienstunfähigkeit am höchsten. Nur im Falle einer Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung kann für die Dauer der Erwerbsminderung ein Unterhaltsbeitrag gezahlt werden. In allen anderen Fällen bestehen noch keine Versorgungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn. Bei Dienstunfähigkeit werden sie grundsätzlich aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu haben, müssen in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt worden sein. Die Chancen hierfür sind also äußerst gering. Daher ist es ratsam, sich privat entsprechend abzusichern, um im Falle einer Dienstunfähigkeit finanziell geschützt zu sein.
Beamte der Feuerwehr
auf Probe
In der Probezeit sieht es für Beamte der Feuerwehr bei Dienstunfähigkeit ähnlich aus. Wenn die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung entstanden ist, haben Sie erste Ansprüche Ihrem Dienstherrn gegenüber. In diesem Fall können Sie Unfallruhegehalt erhalten und werden in den Ruhestand versetzt.
Ansonsten werden Sie ebenfalls ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
In der Rentenversicherung sind Sie so gestellt, als wären Sie in Ihrer gesamten Beamtendienstzeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Unter Umständen können Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beantragen, jedoch werden ein Großteil dieser Anträge abgelehnt. Nach der geringen Versicherungszeit würde eine gesetzliche Rente sehr gering ausfallen, und es wäre schwierig, den Lebensunterhalt ausreichend abzusichern. Daher ist es ratsam, eine private Absicherung zu erwägen, um finanzielle Risiken bei Dienstunfähigkeit abzufedern.
Welche staatlichen Leistungen können Sie eventuell bei Entlassung erwarten?
Im Falle der Dienstunfähigkeit stehen Ihnen möglicherweise Hartz 4-Leistungen zur Verfügung. Allerdings können Sie in der Regel keine nennenswerten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten. Infolgedessen könnten finanzielle Schwierigkeiten und später Altersarmut drohen.
Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
Bei einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung wird geprüft, ob die Bedingungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllt sind oder nicht.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer unvollständigen oder unechten Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten auf Probe und auf Widerruf kaum Schutz im Falle der Dienstunfähigkeit. Denn Leistungen werden nur gewährt, wenn der Beamte aufgrund der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden kann. In der Regel erfolgt jedoch während der Ausbildung und Probezeit eine Entlassung und keine Versetzung in den Ruhestand.
Ein Beispiel für eine unvollständige Klausel wäre: "Bei Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit."
Keine Versetzung in den Ruhestand bedeutet in diesem Fall keinen Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ist wichtig zu beachten, dass Beamte zwar dienstunfähig sein können, aber nicht zwangsläufig auch berufsunfähig sind.
Nur eine echte Dienstunfähigkeitsklausel definiert vertraglich, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Dienstherr feststellt, dass der Beamte der Feuerwehr dienstunfähig ist. Sobald der Dienstherr Sie als dienstunfähig erklärt, erhalten Sie die vereinbarte monatliche Rente aus der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Magdeburg.
Für Beamte der Feuerwehr auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit ist ein besonders hoher Versicherungsschutz während der ersten Dienstjahre von großer Bedeutung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg bietet Dienstanfängern eine optimale Lösung: die Dienstanfänger-Police. Da die Absicherung bei Dienstunfähigkeit in den Anfangsjahren durch den Dienstherrn möglicherweise nicht ausreichend ist, ermöglicht die DBV eine besonders hohe Versicherungssumme für Dienstanfänger. Bereits ab Vertragsabschluss der Dienstanfänger-Police besteht Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente, während die Beiträge in den ersten Jahren niedrig sind.
Sobald Sie Anspruch auf Mindestversorgung haben und die Versorgungslücke kleiner wird, reduziert sich die Dienstunfähigkeitsrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg entsprechend.
Rentenleistungen vor der Verbeamtung auf Lebenszeit
Falls bei Ihnen eine allgemeine Dienstunfähigkeit aufgrund medizinischer Feststellung vorliegt und Sie deshalb entlassen werden, wird die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg die vereinbarte Rente so lange zahlen, wie die Erkrankung, die zur Dienstunfähigkeit geführt hat, unverändert fortbesteht. Ebenso haben Sie Anspruch auf die vereinbarte Rente, wenn Sie aufgrund eines Dienstunfalls eine Versorgung nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhalten.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Die Dienstanfängerpolice bringt Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten zu beraten und alle Ihre Fragen zu beantworten.
Fink & Wagner GmbH
Breiter Weg 10 A
39104 Magdeburg
09:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
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