Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg
Umfassende Vorsorge für Beamte
Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen, doch für Beamte auf Widerruf oder Probe ist das Risiko besonders belastend. Sie genießen noch nicht den vollen Schutz wie Beamte auf Lebenszeit und werden bei Dienstunfähigkeit durch einen Freizeitunfall oder Krankheit einfach entlassen. Es ist daher von großer Bedeutung, frühzeitig vorzusorgen, um nicht auf staatliche Sozialleistungen wie Hartz 4 angewiesen zu sein. Eine Dienstanfänger-Police bietet die nötige Absicherung für solche Situationen.
Beamte der Polizei auf Widerruf, Probe und Lebenszeit in den ersten Dienstjahren benötigen einen besonderen und umfassenden finanziellen Schutz. Die spezielle Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg bietet die perfekte Absicherung gegen das existenzbedrohende Risiko der Dienstunfähigkeit.
Beamtenanwärter
Im Falle einer Dienstunfähigkeit haben Beamte der Polizei in der Ausbildung noch keine Versorgungsansprüche gegenüber ihrem Dienstherrn, außer bei Dienstunfällen oder Dienstbeschädigungen, die zu einer Erwerbsminderung von mindestens 20% führen. In solchen Fällen kann ein Unterhaltsbeitrag für die Dauer der Beeinträchtigung gezahlt werden. In der Regel werden Beamtenanwärter bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Jedoch haben sie Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung, wie die Erwerbsminderungsrente, nur dann, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben.
Beamte in der Probezeit
Beamte der Polizei in der Probezeit werden bei Dienstunfähigkeit ebenfalls ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Jedoch, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall oder Dienstbeschädigung verursacht wurde, haben Sie bereits Ansprüche Ihrem Dienstherrn gegenüber. Sie erhalten ein Unfallruhegehalt und werden in den Ruhestand versetzt.
Beamte auf Lebenszeit
Nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit haben Sie erst nach einer fünfjährigen Wartezeit Anspruch auf finanzielle Leistungen, die als Mindestversorgung etwa 1.400 € betragen. Erfüllen Sie die Wartezeit noch nicht, endet bei Dienstunfähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall außerhalb des Dienstes Ihre berufliche Laufbahn als Beamter. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Leistungen der Dienstanfänger-Police
Warum eine Dienstanfänger-Police?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung allein reicht für Beamte nicht aus, da sie nicht berufs-, sondern dienstunfähig werden.
Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls der ausgeübte Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit nicht mehr möglich ist. Die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfordert ein Gutachten und die Anerkennung durch die Versicherung. Dienstunfähigkeit hingegen bedeutet, dass der Beamte der Polizei innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate aufgrund von Krankheit den Dienst nicht ausüben konnte und keine Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb des nächsten halben Jahres wiederhergestellt wird. Die Dienstunfähigkeit wird durch einen Arzt festgestellt und vom Dienstherrn bestätigt, woraufhin der Beamte in den Ruhestand versetzt wird. Die Kriterien einer Dienstunfähigkeit werden eher erfüllt als die einer Berufsunfähigkeit.
Ihre Vorteile im Überblick:
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Möchten Sie noch mehr über die Dienstanfänger-Police erfahren? Vereinbaren Sie einen Termin mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg, um sich optimal abzusichern.
Fink & Wagner GmbH
Breiter Weg 10 A
39104 Magdeburg
09:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
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