DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH
in Magdeburg


Die Notwendigkeit einer Diensthaftpflichtversicherung

Die steigende Arbeitsbelastung, die Notwendigkeit schneller Entscheidungen und der enorme Zeitdruck machen es für Beamte der Polizei immer wichtiger, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen. Insbesondere Polizeibeamte sehen sich aufgrund ihrer Aufgaben regelmäßig mit heiklen Situationen konfrontiert. In gefährlichen Momenten müssen sie rasch handeln, beispielsweise indem sie ihre Dienstwaffe einsetzen. Auch Einsätze mit Blaulicht sind mit Risiken verbunden. Kommt es dabei zu Schäden an unbeteiligten Personen, Verletzungen oder Beschädigungen von Eigentum, können hohe Schadenersatzforderungen auf die Polizeibeamten zukommen. Für Zollbeamte besteht zum Beispiel das Risiko, dass Waren zu spät abgefertigt werden und dadurch verderben. Auch Justizbeamte können in stressigen Situationen leicht vergesslich werden oder Fehlentscheidungen treffen. In Anbetracht dieser Risiken ist es ratsam, dass Beamte der Polizei sowie andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen, um sich vor möglichen finanziellen Folgen solcher Zwischenfälle zu schützen.

Unterschätzen Sie keinesfalls die Gefahr einer persönlichen Haftung für Fehler im Dienst!


Im Dienst kann es aufgrund von Zeitdruck oder anderen Gründen passieren, dass Ihnen ein Fehler unterläuft. Im Gegensatz zu einem "normalen Arbeitnehmer" können Sie dafür mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht werden. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu erheblichem Schaden führen. Zunächst mag Ihr Dienstherr für solche Fehler haften, doch im Rahmen der sogenannten Amtshaftung könnte er Sie in Regress nehmen. Doch nicht nur Ihr Dienstherr, sondern auch Kollegen, Bürger und andere Betroffene können Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen. Es ist menschlich, dass jedem Beamten der Polizei einmal ein Missgeschick im Dienst passieren kann. Obwohl Fehler vermieden werden sollen, sind Irrtümer und kleine Pannen unvermeidlich und passieren jedem von uns. Neben der emotionalen Belastung bei einem Fehler im Dienst und der Konfrontation mit dem Dienstherrn sollten Sie zumindest finanziell nicht in Schwierigkeiten geraten oder in den Ruin getrieben werden.
 
Gemäß Artikel 34 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland haftet grundsätzlich der Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst derjenige steht, der in Ausübung seines öffentlichen Amtes die Pflichten gegenüber Dritten verletzt. Jedoch bleibt ein Rückgriff bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorbehalten. Es ist also essentiell, dass Beamte der Polizei, Justizbeamte, Zollbeamte und alle anderen im öffentlichen Dienst Beschäftigten über eine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen. Es gibt nur wenige Versicherungen in Deutschland, die Diensthaftpflichtversicherungen für Beamte der Polizei anbieten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg hat sich auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den öffentlichen Dienst spezialisiert. Unsere BOXflex Vermögensschaden- und Diensthaftpflichtversicherung kann individuell an die Bedürfnisse von Beamten der Polizei angepasst werden und bietet eine zuverlässige Absicherung gegen Schadensersatzforderungen Dritter. Das Risiko für Beamte der Polizei, einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen, ist beträchtlich. Ob es sich um den Gebrauch der Dienstwaffe oder des Dienstwagens handelt – es gibt zahlreiche potenziell gefährliche Situationen. Selbst ein kleiner Fehler oder ein Missgeschick kann leicht zu einem erheblichen Schaden führen, für den der Beamte der Polizei in vollem Umfang mit seinem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht werden kann.

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Fallbeispiel

Ein Beamter der Polizei gerät in eine kritische Situation während eines Einsatzes und schaltet Blaulicht sowie Martinshorn zu spät ein. Unter Zeitdruck überquert er bei Rot eine Straßenkreuzung und verursacht dabei einen Unfall. Durch sein grob fahrlässiges Handeln wird er für den Schaden am Dienstfahrzeug haftbar gemacht. Diese Stolpersteine können für Beamte der Polizei verheerend sein, weshalb eine Diensthaftpflichtversicherung zu den essentiellen Versicherungen gehört. Schadenersatzforderungen können auch durch das Abhandenkommen oder Beschädigung von fiskalischem Eigentum (z. B. Dienstkleidung oder Ausrüstungsgegenstände) entstehen.

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg bietet eine umfassende Diensthaftpflichtversicherung, die sowohl Schäden an Einsatzfahrzeugen des Dienstherrn, zum Beispiel durch falsche Betankung oder Einsatzbeschädigungen, als auch Schäden am fiskalischen Eigentum, Schlüsselverlust oder ähnliche Risiken abdeckt. Die Versicherung übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Der Versicherungsschutz der DBV gilt weltweit und ist im dienstlichen Bereich ohne zeitliche Begrenzung gültig.
 
Für Beamte der Polizei sind folgende Einsätze abgesichert:

  • Streifendienste
  • Verkehrsüberwachung
  • Wachdienste
  • Ausbildungsmaßnahmen
  • Aufgaben im Bereich der Grenz- und Bahnpolizei, Luftsicherheit und dem Schutz von Bundesorganen

Zollbeamte sind gegen Schadenersatzforderungen geschützt, die während ihrer kontrollierenden, überwachenden und leitenden Aufgaben entstehen, darunter:

  • Zollabfertigung
  • Erhebung und Verwaltung von Zöllen und Verbrauchssteuern
  • Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping
  • Bekämpfung von Zoll- und Steuerkriminalität

Für Justizvollzugsbeamte greift der Versicherungsschutz während ihres Dienstbetriebs in der Justizvollzugsanstalt, bei Verwaltungsaufgaben sowie der Betreuung und Berufsausbildung von Gefangenen.

Möchten Sie mehr über die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg erfahren? Dann kontaktieren Sie uns! Unsere kompetenten Mitarbeiter sind gerne für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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