Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Es ist kompliziert einen direkten Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung anzustellen. Schließlich handelt es sich um zwei im Kern verschiedene Arten der Krankenversicherung. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam zeigen Ihnen die Unterschiede gern im Detail auf.
Aufnahme in die Krankenversicherung
In Deutschland gilt seit geraumer Zeit eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Allerdings ist nicht jedem der Zugang zur privaten Krankenversicherung möglich. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Aufnahmevoraussetzungen dar.
Gesetzliche Krankenversicherung
Bei Arbeitnehmern, die in einem klassischen Angestelltenverhältnis der freien Wirtschaft tätig sind, gilt eine sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Sollte deren jährliches Einkommen unter 60.750 € liegen, besteht die Pflicht zum Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung. Wer über dieser Grenze liegt, kann in die private Krankenversicherung eintreten.
Allerdings gilt diese Regelung für beihilfeberechtigte Feuerwehrbeamte nicht. Sie haben eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Anders als die private Krankenversicherung muss die gesetzliche Krankenversicherung jeden aufnehmen. Ablehnungen aufgrund zu stark geschädigter Gesundheit oder zu hohen Alters sind nicht rechtens.
Private Krankenversicherung
Zu den besonderen Fürsorgepflichten Ihres Dienstherrn gehört auch die Pflicht zur Krankenfürsorge. Um diese Pflicht zu erfüllen, hat Ihr Dienstherr zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Im Wege der Heilfürsorge übernimmt er Ihre Gesundheitskosten vollumfänglich. Bei der Beihilfe hingegen erstattet er die Kosten nur anteilig. Für den Rest müssen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen. Mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam haben Sie eine leistungsstarke und zuverlässige Absicherung.
Wer in die private Krankenversicherung aufgenommen werden möchte, muss zunächst eine umfangreiche Prüfung seines Gesundheitszustands hinnehmen. Sollten Sie zu schwere Vorerkrankungen haben, kann es zur Ablehnung kommen. Allerdings arbeiten die meisten Krankenversicherungen in solch einem Fall mit Risikozuschlägen. Mit der sogenannten Öffnungsaktion hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam Beamtenanwärtern einen erleichterten Zugang in die private Krankenversicherung ermöglicht. Um von der Öffnungsaktion profitieren zu können, muss ein Antrag auf Aufnahme in die private Krankenversicherung innerhalb des ersten halben Jahres, in welchem Sie Beihilfe beziehen, gestellt werden. Sollten Sie sich jedoch für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, gelten keine Fristen für die Antragstellung.
Beiträge
Auch im Bereich der Beitragsbemessung unterscheiden sich gesetzliche und private Krankenversicherung grundlegend. Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam errechnen gern gemeinsam mit Ihnen den jeweiligen Versicherungsbeitrag.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung fußt auf dem Solidaritätsprinzip. Jedes Mitglied muss 15,5% seines monatlichen Gehalts als Versicherungsbeitrag zahlen. Hieraus folgt, dass Besserverdiener einen höheren Beitrag zahlen als Geringverdiener und die Gesundheitskosten für diese mit zahlen. Im Rahmen eines klassischen Arbeitsverhältnisses in der freien Wirtschaft trägt der Arbeitgeber 50% der Versicherungsbeiträge. Anders verhält es sich jedoch bei Feuerwehrbeamten. Sollte sich ein Feuerwehrbeamter für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, muss er die Beiträge vollumfänglich aus eigener Tasche zahlen. Darüber hinaus verliert er seinen Anspruch auf Beihilfe.
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung basiert im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf dem Individualprinzip. Hier zahlen nicht alle Mitglieder nach einem festgelegten Prozentsatz. Es spielen vielmehr individuelle Eigenschaften eine maßgebliche Rolle bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge. So sind Ihr Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschter Leistungskatalog ausschlaggebend für den schlussendlichen Versicherungsbeitrag. Da Feuerwehrbeamte lediglich die Restkosten mit der privaten Krankenversicherung absichern müssen, die nicht von Ihrer Beihilfe übernommen werden, fallen die Beiträge vergleichsweise gering aus.
Leistungen
Leistungen
Im Bereich der gebotenen Leistungen liegt der wahrscheinlich größte Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. In der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam vergleichen wir gern gemeinsam mit Ihnen die jeweiligen Leistungskataloge.
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf gesetzlichen Bestimmungen. Als Versicherter haben Sie hier kein Mitspracherecht. Hier besteht stets das Risiko von Leistungskürzungen. Schließlich kann es bei ausgeschöpftem Budget zu finanziellen Engpässen in den gesetzlichen Krankenkassen kommen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie den vom Gesetzgeber festgelegten Grundschutz. Beispielsweise ist lediglich eine Behandlung von sogenannten Kassenärzten möglich. Darüber hinaus erhalten Sie viele Leistungen erst nach aufwendiger Antragstellung. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten alle Versicherungsnehmer unabhängig von der monatlichen Beitragshöhe die gleichen Leistungen. Somit tragen Besserverdiener die Leistungen für Geringverdiener mit.
Sollten Sie die Leistungen erweitern wollen, stellt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam gern die Vielzahl an privaten Zusatzversicherungen vor.
Zahnarzt
Zahnärztliche Behandlungen kosten viel Geld. Dementsprechend unterscheiden sich die Leistungen der Versicherungen auch hier immens. In der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam zeigen wir Ihnen gern auf, wer was leistet.
Gesetzliche Krankenversicherung
Ein Zahnersatz ist stets mit hohen Kosten verbunden. Hierbei unterstützt Sie die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel mit einer Kostenübernahme von 50%. Sollten Sie ein gepflegtes Bonusheft vorweisen können, kann die Unterstützung im Einzelfall höher ausfallen. Bei besonderen Behandlungen wie Inlays muss der Versicherte die Differenz zwischen Regelversorgungsgrenze und tatsächlicher Kosten übernehmen.
Private Krankenversicherung
Im Rahmen zahnärztlicher Behandlungen wird das Individualprinzip der privaten Krankenversicherung noch einmal deutlich. Während gesetzlich Krankenversicherte einen vorgefertigten Leistungskatalog erhalten, können Sie im Rahmen der privaten Krankenversicherung die zahnärztlichen Leistungen ganz individuell in Ihrem Versicherungsvertrag festlegen. Mit dem Tarif B hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam den maßgeschneiderten Tarif der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung für Feuerwehrbeamte im Angebot.
Altersversorgung
Im Alter ist man auf eine erweiterte medizinische Absicherung angewiesen. Doch die Mehrkosten müssen irgendwie gestemmt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch hier auf das Solidaritätsprinzip gesetzt. Zusammenfassend gesagt, tragen die jungen, gesunden Menschen die Mehrkosten der älteren, gesundheitlich anfälligen Versicherungsnehmer. Sollte es zu finanziellen Engpässen kommen, sind Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen zu befürchten.
Im Gegensatz dazu setzt die private Krankenversicherung auf effektive Altersrückstellungen. Während Ihrer Zeit als Versicherungsnehmer zahlen Sie einen kleinen Teil Ihres Versicherungsbeitrags, um Altersrückstellungen bilden zu können. Diese Rückstellungen kommen im Alter zum Einsatz, wenn Sie einmal Mehrkosten verursachen sollten. So müssen Sie keinerlei Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen befürchten. Sie sorgen in Eigenregie für die erhöhten Gesundheitskosten im Alter vor.
Kuren
Im Bereich der Kuren gibt es auch Unterschiede, die beachtet werden sollten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie Kuren zunächst beantragen. Wo Sie zur Kur gehen, entscheidet Ihre Krankenkasse. Dabei tragen Sie für die ersten 28 Tage einen Eigenanteil von zehn Euro täglich. Bei privat Versicherten gilt auch hier die Vereinbarung im Leistungskatalog.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben noch offene Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserern Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam auf. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie. Wir freuen uns auf Sie!
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
09:00 bis 18:00
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