Dienstunfähigkeit – was nun?
Eine Dienstunfähigkeit ist bei Ihnen als Beamter gegeben, wenn Sie aufgrund einem körperlichen oder geistigen Gebrechen Ihren Beruf nicht mehr nachgehen können. Die Hilfe des Staates ist in diesem Fall nur geringfügig, so dass wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Ihnen den Abschluss einer sogenannten Dienstunfähigkeitsversicherung anraten. Statistisch betrachtet, sind gerade oft junge Lehrer von einer Dienstunfähigkeit betroffen. Viele Lehrer schaffen es gar nicht ihren Beruf bis zur Pension auszuführen, so dass sich häufig bei Ihnen finanzielle Lücken ergeben. Die DBV bietet seit über 140 Jahren maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Öffentlichen Dienst.
- DienstunfähigkeitLaut Statistik wird jeder zehnte Lehrer dienstunfähig. Das sind immer noch 10 %, was einem Grund zur Sorge geben sollte. Wollen Sie weiterhin Ihren gewohnten Lebensstandard halten, sollten Sie sich dagegen absichern.
- AblehnungManche Versicherungsunternehmen zahlen keine Berufsunfähigkeitsrenten, weil bei 28 % der Fälle der Grad der Dienstunfähigkeit bei dem Versicherten unter 50 % liegt. Jedoch gibt es auch andere Dienstunfähigkeits-Versicherer die in so einem Fall trotzdem zahlen, weil ihnen der Berufsunfähigkeitsgrad nicht so wichtig erscheint.
- RuhegehaltAuf das maximale Ruhegehalt von 72% des letzten Gehalts haben Sie nach 40 Dienstjahren schon Anspruch. Das hört sich zwar im ersten Moment im Gegensatz zu Angestellten ganz verlockend an, aber bedenken Sie, dass die finanziellen Einbußen immerhin satte 28 % betragen.Beachten Sie den Aspekt, dass für Beamte auf Widerruf oder auf Probe und sogar für junge Beamte auf Lebenszeit im Falle einer Dienstunfähigkeit keine Leistungen des Staates gezahlt werden und Sie dann über kein Einkommen verfügen. Es liegt auf der Hand, dass Sie eine finanzielle Absicherung benötigen.
Dienstunfähigkeitsversicherung im Detail
Gründe für eine Dienstunfähigkeit
- 31 % Nerven, psychische Erkrankungen
- 22 % Erkrankungen Bewegungsapparat
- 15 % sonstige Erkrankungen
- 14 % Krebs
- 10 % Unfälle
- 8 % Herz und Gefäße
Wie werden Sie versorgt?
- Beamter auf Probe oder WiderrufBeamte auf Probe oder Widerruf verlieren bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit ihren Job und werden ohne Leistungen des Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
- Beamter auf LebenszeitAbhängig von der geleisteten Dienstzeit kann ein verbeamteter Lehrer bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit und nach einer Wartezeit von fünf Jahren Ruhegehalt in Anspruch nehmen, das sich jährlich erhöht.
Tarifvergleich
Um für sich die beste Dienstunfähigkeitsversicherung zu ermitteln, sollten Sie uns einige Informationen zu Ihrer Person geben. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam überreichen Ihnen gerne völlig kostenlos und unverbindlich per Mail eine Übersicht mit den besten Angeboten. Lassen Sie sich Zeit eine passende Dienstunfähigkeitsversicherung herauszusuchen.
Welche Aspekte bestimmen die Beiträge?
- EintrittsalterDa in jungem Lebensalter eine Dienstunfähigkeit kaum zu erwarten ist, profitieren Sie von niedrigeren Beiträgen.
- RentenhöheDie monatlichen Beiträge variieren, denn Sie bestimmen Ihre monatliche Rente im Falle einer Dienstunfähigkeit selbst.
- RisikozuschlägeManche Versicherungsunternehmen verlangen bei speziellen Vorerkrankungen einen höheren Beitrag oder schließen ein bestimmtes Risiko direkt aus.
- KrankenakteDas Versicherungsunternehmen möchte über Ihre Krankenvorgeschichte informiert sein, um das Risiko einer möglichen Dienstunfähigkeit einschätzen zu können.
- LaufzeitMit zunehmendem Alter steigt die Möglichkeit einer Dienstunfähigkeit. Für eine kürzere Laufzeit zahlen Sie günstigere monatliche Beiträge.
- BerufJe nach Beruf werden Sie in eine Risikogruppe eingestuft. Als Lehrer zahlen Sie in der Regel weniger als Dachdecker, aber mehr als Bürokaufleute.
Was passiert bei Dienstunfähigkeit?
Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung
- Richtige Klausel“…Bei einem Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit…”
- Falsche Klausel
“…Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze…”
Mehr erfahren
FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Wo kann ich verschiedene Dienstleistungsversicherungen vergleichen?
Kann ich als Lehrer die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit steuerlich geltend machen?
Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündbar?
Wie kann ich eine preiswerte Versicherung für Lehrer finden?
Was kostet mich eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer?
Benötigen Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Kann als Lehrer die Versicherung jederzeit gewechselt werden?
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
09:00 bis 18:00
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