Dienstunfähigkeit – was nun?

  • Dienstunfähigkeit
    Laut Statistik wird jeder zehnte Lehrer dienstunfähig. Das sind immer noch 10 %, was einem Grund zur Sorge geben sollte. Wollen Sie weiterhin Ihren gewohnten Lebensstandard halten, sollten Sie sich dagegen absichern.
  • Ablehnung
    Manche Versicherungsunternehmen zahlen keine Berufsunfähigkeitsrenten, weil bei 28 % der Fälle der Grad der Dienstunfähigkeit bei dem Versicherten unter 50 % liegt. Jedoch gibt es auch andere Dienstunfähigkeits-Versicherer die in so einem Fall trotzdem zahlen, weil ihnen der Berufsunfähigkeitsgrad nicht so wichtig erscheint.
  • Ruhegehalt
    Auf das maximale Ruhegehalt von 72% des letzten Gehalts haben Sie nach 40 Dienstjahren schon Anspruch. Das hört sich zwar im ersten Moment im Gegensatz zu Angestellten ganz verlockend an, aber bedenken Sie, dass die finanziellen Einbußen immerhin satte 28 % betragen.
     
    Beachten Sie den Aspekt, dass für Beamte auf Widerruf oder auf Probe und sogar für junge Beamte auf Lebenszeit im Falle einer Dienstunfähigkeit keine Leistungen des Staates gezahlt werden und Sie dann über kein Einkommen verfügen. Es liegt auf der Hand, dass Sie eine finanzielle Absicherung benötigen.  

Dienstunfähigkeitsversicherung im Detail

Gründe für eine Dienstunfähigkeit

Es gibt viele Gründe für eine Dienstunfähigkeit. Zum Beispiel herrscht in den Schulklassen sehr große Unruhe, die Vorbereitung auf den Unterricht für den nächsten Schultag, Klassenarbeiten müssen korrigiert und der pädagogische Bildungsauftrag muss erfüllt werden. Dazu kommt eine immense Verantwortung, die in Rechtfertigungen und Auseinandersetzungen vor dem Schuldirektor und besorgten Eltern mündet. Diese Faktoren können eine psychische Erkrankung begünstigen und erhöhen die Wahrscheinlichkeit dienstunfähig zu werden. Im Folgenden die häufigsten Ursachen, die für das Ausscheiden aus dem Schuldienst maßgeblich sind:

  • 31 % Nerven, psychische Erkrankungen
  • 22 %  Erkrankungen Bewegungsapparat
  • 15 % sonstige Erkrankungen
  • 14 % Krebs
  • 10 % Unfälle
  • 8 % Herz und Gefäße

Wie werden Sie versorgt?

Nehmen wir an, dass Sie beispielsweise als verbeamtete Lehrerin ein früheres Nettoeinkommen von 2.460 Euro bezogen haben, steht Ihnen wegen einer Dienstunfähigkeit als Versorgung des Dienstherrn nun ein Nettoruhegehalt von 1.429 Euro zu. Es ist klar ersichtlich, dass das Ruhegehalt nicht besonders großzügig ausfällt und auf einem Schlag haben Sie 1.031 Euro weniger in der Tasche. Mit diesem zur Verfügung stehenden Mitteln wird es wohl schwierig werden, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam rät Ihnen, die Versorgungslücke mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu schließen. Die DBV ist die Marke für den Öffentlichen Dienst im AXA Konzern.

  • Beamter auf Probe oder Widerruf
    Beamte auf Probe oder Widerruf verlieren bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit ihren Job und werden ohne Leistungen des Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
  • Beamter auf Lebenszeit
    Abhängig von der geleisteten Dienstzeit kann ein verbeamteter Lehrer bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit und nach einer Wartezeit von fünf Jahren Ruhegehalt in Anspruch nehmen, das sich jährlich erhöht.

Tarifvergleich
Um für sich die beste Dienstunfähigkeitsversicherung zu ermitteln, sollten Sie uns einige Informationen zu Ihrer Person geben. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam überreichen Ihnen gerne völlig kostenlos und unverbindlich per Mail eine Übersicht mit den besten Angeboten. Lassen Sie sich Zeit eine passende Dienstunfähigkeitsversicherung herauszusuchen.

Welche Aspekte bestimmen die Beiträge?

  • Eintrittsalter
    Da in jungem Lebensalter eine Dienstunfähigkeit kaum zu erwarten ist, profitieren Sie von niedrigeren Beiträgen.
  • Rentenhöhe
    Die monatlichen Beiträge variieren, denn Sie bestimmen Ihre monatliche Rente im Falle einer Dienstunfähigkeit selbst.
  • Risikozuschläge
    Manche Versicherungsunternehmen verlangen bei speziellen Vorerkrankungen einen höheren Beitrag oder schließen ein bestimmtes Risiko direkt aus.
  • Krankenakte
    Das Versicherungsunternehmen möchte über Ihre Krankenvorgeschichte informiert sein, um das Risiko einer möglichen Dienstunfähigkeit einschätzen zu können.
  • Laufzeit
    Mit zunehmendem Alter steigt die Möglichkeit einer Dienstunfähigkeit. Für eine kürzere Laufzeit zahlen Sie günstigere monatliche Beiträge.
  • Beruf
    Je nach Beruf werden Sie in eine Risikogruppe eingestuft. Als Lehrer zahlen Sie in der Regel weniger als Dachdecker, aber mehr als Bürokaufleute.

Was passiert bei Dienstunfähigkeit?

Üblicherweise beanspruchen Sie die vereinbarte Rente bei dem Anbieter, wenn Sie als Lehrer Ihrer zuletzt nachgegangenen Tätigkeit, voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent, nicht mehr nachgehen können. Verbeamtete Lehrer können nicht „berufsunfähig“, werden sondern nur „dienstunfähig“. Vielmehr kann er schon in den Ruhestand versetzt werden, wenn er wegen einer Erkrankung, innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate, seinen Dienst nicht mehr ausübte. Außerdem darf keine Aussicht darauf bestehen, dass innerhalb weiterer sechs Monate seine Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt wird. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam rät Ihnen als verbeamtetem Lehrer zum Abschluss einer Dienstunfähigkeits- oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel.

Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeit liegt nur bei angestellten Lehrern vor, dessen Grad der Berufsunfähigkeit meist von einem Gutachter ermittelt wird. Lange und kostspielige Auseinandersetzungen sind hierbei nicht selten.

Verbeamtete Lehrer können nur dienstunfähig werden. Im Idealfall nimmt die Versicherung die Entscheidung des Dienstherrn ab und zahlt Ihnen ohne Umschweife die festgeschriebene Rente aus. Jedoch wird vorausgesetzt, dass Sie das Entlassungs-, beziehungsweise Ruhestandszeugnis sowie das Amtsärztliche Zeugnis eingereicht haben. Achten Sie beim Abschluss des Vertrags sehr ausführlich auf die feinen Unterschiede zwischen einer „richtigen“ und einer „falschen“ Dienstunfähigkeitsklausel.

  • Richtige Klausel
    “…Bei einem Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit…”
  • Falsche Klausel
    “…Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze…”

Mehr erfahren

Mit einem Klick auf den nachfolgenden Button, können Sie sich unverbindlich über die Vorteile für Lehrer bei einem Versicherungswechsel informieren. Diesen Service bietet Ihnen vollends kostenlos Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam. Für einen kostenlosen Tarifvergleich der Beiträge für eine Dienstunfähigkeitsversicherung nutzen Sie bitte das obenstehende Formular.

FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Wo kann ich verschiedene Dienstleistungsversicherungen vergleichen?

Die unterschiedlichen Versicherungen mit ihren Tarifen machen es dem Kunden nicht gerade leicht den Überblick zu behalten und sinnvoll die einzelnen Versicherungen miteinander zu vergleichen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam bieten Ihnen das ideale Know-how und die Erfahrung, um Sie bei der Wahl nach dem richtigen Anbieter mit dem entsprechenden Tarif zu unterstützen. Ungeachtet dessen brauchen wir einige persönliche Angaben, um eine individuelle Berechnung für Sie tätigen zu können. Gerne händigen wir Ihnen die Formulare zum Tarifvergleich aus.

Kann ich als Lehrer die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit steuerlich geltend machen?

Die Arbeitskraft stellt das wichtigste Kapital eines Menschen dar. Im Verlauf seines Lebens hat man sich Wissen angeeignet und besitzt über körperliche und geistige Fähigkeiten. Diese Faktoren sind entscheidend, um sich in die Arbeitswelt zu integrieren und regelmäßig Geld zu verdienen. Diese Fähigkeiten müssen beispielsweise mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, oder als Beamter mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung, abgesichert werden. Hierzu müssen Sie sich vorstellen, dass die finanzielle Hilfe des Staates wegfällt oder nur geringfügig gezahlt wird. Aufwendungen, die den gewöhnlichen privaten Absicherungen zuzurechnen sind, können Sie anteilig über Ihre Steuererklärung absetzen. Aus Erfahrung sollten Sie bei der Rückerstattung nicht allzu hohe Summen erwarten.

Eine spannende Alternative bietet die sogenannte Rürup-Rente. Sie ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die als Ergänzung zur Basisrente dienen soll. Das Gute an dieser Rente ist, dass Sie alle Zahlungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Bei Einzelpersonen liegt der Höchstbetrag bei 20.000 Euro, bei Eheleuten bei 40.000 Euro. Es muss aber beachtet werden, dass die Beiträge zur Basisrente, die der Altersvorsorge dienen, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung übersteigen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam rät Ihnen zum Abschluss einer Berufszusatzversicherung, die für die Beiträge der Altersvorsorge zahlt. Andernfalls könnte eine Berufs-, beziehungsweise Dienstunfähigkeitsrente aushelfen, die Ihnen im Fall der Dienstunfähigkeit ein Ersatzeinkommen garantiert.

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündbar?

Die Kündigung einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist jederzeit möglich, wobei Sie bei einer monatlichen Zahlung Ihrer Beiträge sogar die Möglichkeit haben, jeden Monat zu kündigen. Sie müssen sich allerdings vor Augen führen, dass Sie in diesem Fall ohne den wichtigen Versicherungsschutz dastehen. Sollten Sie eine Variante mit zusätzlichem Vermögensaufbau ausgewählt haben, wird Ihnen bei einer Kündigung nur der gültige Rückkaufswert erstattet. Bei reinen Risikoversicherungen sieht das anders aus; dort erhalten Sie Ihre Beiträge überhaupt nicht mehr zurück.

Es gibt Versicherungs-Tarife, die Ihnen ab einer bestimmten Laufzeit die Beitragsfreistellung ermöglichen. Dabei richtet sich der Bestand eines minimalen Versicherungsschutzes nach der Höhe des Vertragsguthabens. Sollten Sie sich irgendwann einmal freiwillig dazu entscheiden, aus einem Dienstverhältnis auszuscheiden, wird eine Kündigung Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung nicht mehr nötig. Mit ein bisschen Glück, wandelt Ihr Anbieter in diesem Fall die Dienstunfähigkeitsversicherung automatisch in eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung um. Das bedeutet, dass Ihr Versicherungsschutz und ein eventuell angehäuftes Vertragsguthaben erhalten bleibt.

Wie kann ich eine preiswerte Versicherung für Lehrer finden?

Diese Frage lässt sich pauschal nicht so einfach beantworten, denn die Beitragshöhe hängt bei einer Dienstunfähigkeitsabsicherung für Lehrer von vielen verschiedenen Faktoren ab. Allerdings haben den größten Einfluss auf die Höhe des Beitrages zu einem, die Höhe der vereinbarten Dienstunfähigkeitsrente und zum anderen die Laufzeit des Vertrags. Aber auch das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand spielen bei der Berechnung der Dienstunfähigkeitsversicherung eine wichtige Rolle. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass sich jeder Beitrag individuell zusammensetzt, also kann schließlich keine allgemeine Aussage über eine günstige Dienstunfähigkeitsversicherung getroffen werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam raten Ihnen zu einem Vergleich der verschiedenen Angebote. Mit dieser Herangehensweise werden Sie für sich als Lehrer die am besten geeignetste und günstigste Dienstunfähigkeitsversicherung finden.

Was kostet mich eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer?

Für die Beitragsberechnung benötigen wir Ihre persönlichen Angaben zur gewünschten Laufzeit und Höhe der Rente, ergänzt mit Ihren Modalitäten. Weitere Faktoren der Dienstunfähigkeitsversicherung sind generell die Länge des Versicherungsschutzes, sowie die Höhe der gewählten Rente, die im Falle einer Dienstunfähigkeit ausgezahlt wird. 

Gerade Sie als Lehrer sind einem hohen psychischen Risiko ausgesetzt und Ihr Lebensalter und Gesundheitszustand spielen bei Vertragsbeginn für die Berechnung des monatlichen Beitrags eine wesentliche Rolle. Deswegen empfehlen wir Ihnen zu einem frühen und noch gesunden Einstieg, um einen günstigen Beitrag zu erhalten. Wollen Sie sich aber nur gegen das Risiko einer Dienstunfähigkeit schützen, kann der Tarif noch preiswerter gestaltet werden. Wenn Sie sich nicht nur absichern wollen, sondern auch noch ein Vermögen als zusätzliche Vorsorge aufbauen möchten, werden die Beiträge logischerweise höher sein. Nutzen Sie den Tarifvergleich, den Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam zu diesem Zweck anbietet, um sich einen Überblick zu verschaffen.

Benötigen Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Sollten Sie Ihrem Beruf wegen gesundheitlicher Probleme auf längere Sicht nicht mehr ausüben können, sollten Sie über eine solide Absicherung nachdenken. Wenn ein Arzt bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit diagnostiziert, erhalten Sie natürlich automatisch kein Einkommen mehr. In diesem Fall ist es von Vorteil, wenn Sie über eine Dienstunfähigkeitsversicherung, eine Sonderform der Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer, verfügen. Womöglich hat Sie auch Ihr Dienstherr aus unerklärlichen Gründen für dienstunfähig erklärt, ohne dass ein Arzt eine Berufsunfähigkeit attestiert hat. Egal wie man es dreht und wendet, Sie stehen in dieser Zeit ohne Einkommen da, so dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer unvermeidbar ist.

Kann als Lehrer die Versicherung jederzeit gewechselt werden?

Manchmal kommt ein Punkt, wo man vielleicht darüber nachdenkt auf den Versicherungsschutz zu verzichten, weil man denkt, ihn möglicherweise nicht mehr zu gebrauchen oder einem die Beiträge zu teuer sind. Oder ganz anders, Ihnen liegt ein alternatives, leistungsstärkeres und preiswertes Angebot vor?
 
Als erstes sollten Sie sich vorher mit den Kündigungsfristen Ihrer Versicherung vertraut machen.
 
Bei Haftpflichtversicherungen zum Beispiel gibt es feste Laufzeiten, deren Kündigung drei Monate vor einem geplanten Wechsel vorliegen muss. Ebenso drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres müssen private Krankenversicherungen über das geplante Vertragsende benachrichtigt werden. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist das mit der Kündigung nach einer gewissen Laufzeit stets zum Ende des übernächsten Monats geregelt. Als angestellter Lehrer sind Sie zunächst in der GKV pflichtversichert. Erst wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben, ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung möglich.
 
Bedenken Sie bei einer beabsichtigten Kündigung Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung, dass Sie ohne Versicherungsschutz dastehen werden. Denken Sie daher rechtzeitig daran, sich um einen passenden Ersatz zu kümmern.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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