Die GKV muss sich an vordefinierte Regelungen des Gesetzgebers halten. So besitzt sie garantiert finanzierbare Leistungen und ist halbwegs attraktiv für alle. Für Familien stellt es ein Rundum-Sorglos-Paket, denn sowohl der Ehepartner bei geringem oder gar keinem Einkommen, sowie alle Kinder bis zu einem bestimmten Alter ohne Beiträge in der Familienversicherung mitversichert werden können. Aufgrund dass die Beitragssätze und Bemessungsgrenzen immer dieselben sind, sind Ihre monatlichen Ausgaben fest kalkulierbar.
Selbstverständlich gibt es nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Der zu bezahlende Beitrag liegt stets bei 15,5 % Ihres monatlichen Einkommens. Leider zeigt der Trend in den vergangenen Jahren, dass die Beiträge stetig gestiegen sind und immer mehr Kosten für medizinische Leistungen selbst getragen werden müssen. Zugleich reduziert die GKV ihre Leistungen immer mehr, um das Beitragsniveau weiterhin stabil zu halten. In der Tat bleibt festzuhalten, dass die GKV nur noch die Kosten für absolut notwendige, nicht zu verzichtende Behandlungsmethoden übernimmt. Für intensivere, umfangreichere und längerdauernde Eingriffe oder Behandlungen müssen Sie teilweise tief ins eigene Portemonnaie greifen. Diese Faktoren schaffen Unzufriedenheit und der eine oder andere kommt zu der Ansicht, dass eine absolute Gesundheit fast nicht mehr finanziert werden kann. Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung ist eine Möglichkeit, den sehr durchschnittlichen Versicherungsumfang der GKV adäquat zu ergänzen, einige Behandlungen abzusichern oder sich von Zuzahlungen zu befreien.
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Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam hilft Ihnen gerne und kompetent bei der Suche nach einer günstigen, gesetzlichen Krankenversicherung, die obendrein noch gute Leistungen anbietet. Hierfür brauchen wir ein paar Daten zu Ihrer Person. Im Anschluss antworten wir Ihnen kostenlos und unverbindlich per E-Mail mit einer Übersicht zu den passenden Anbietern und Tarifen.
Die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer
Es herrscht ein allgemeiner Beitragssatz, der sich an Ihrem monatlichen Einkommen orientiert. Durch den solidarischen Beitragssatz ist es so, dass Besserverdienende demzufolge höhere Beiträge für die gesetzlichen Leistungen entrichten müssen. Nach dem Solidaritätsprinzip erhält dadurch der gering Verdienende denselben Versicherungsschutz mit denselben Leistungen für einen viel geringeren Beitrag. Das mag im ersten Moment für den Besserverdienenden sehr unfair klingen, aber darin liegt seit Einführung die große Stärke des deutschen Sozialversicherungssystems. Nach dem Motto: Der Stärkere hilft dem Schwächeren.
Es wäre natürlich äußerst fatal, wenn alle, die über ein höheres Einkommen verfügen, aufgrund der besseren Leistungen in die private Krankenversicherung wechseln würden. Um das zu unterbinden, müssen Angestellte bis zu einer gewissen Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Zum Beispiel belief sich im Jahr 2014 Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 53.550 Euro, für 2017 bei 57.600 Euro. Sollten Sie diese Grenze erreicht oder überschritten haben, können Sie als Angestellter in die PKV wechseln. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze wurde auch unter dem Aspekt eingeführt, dass große Ungerechtigkeiten zwischen den niedrigsten und höchsten Beiträgen in der GKV vermieden werden. Herangezogen wird Sie als Grundlage zur Berechnung der Höchstbeiträge, obwohl das monatliche Gehalt höher liegt. Die Beitragsbemessungsgrenze lag im Jahr 2014 bei 48.600 Euro, im Jahr 2017 bei 52.200 Euro. Die gesetzlichen Krankenversicherungen verlangen von den Mitgliedern einen festen Beitragssatz von 15,5 %, der nicht unter- oder überboten werden darf. Ausgerichtet an der Beitragsbemessungsgrenze belief sich demnach im Jahr 2017 der maximale jährliche Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung auf 8091 €, was genau 15,5 % von 52.200 Euro, beziehungsweise 674,25 Euro monatlich entspricht.
Dieser maximale Beitrag kann für verbeamtete Lehrer von großer Bedeutung sein, denn genau dieser Höchstbetrag müssen Sie in der GKV entrichten. Jedoch steht Ihnen als Beamter eine Beihilfe zu, auf die Sie sie wahrscheinlich ungern verzichten würden, beziehungsweise würden Sie hierdurch keinen Beitragszuschuss erhalten. Das bedeutet auch, dass Sie den monatlichen Beitrag komplett aus eigener Tasche bezahlen müssten. Wenn Sie als angestellter Lehrer arbeiten, müssen Sie immer die 15,5 % von Ihrem jeweiligen sozialversicherungspflichtigen Einkommen entrichten. Rechnerisch kommt somit bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro ein Versicherungsbeitrag von exakt 465 Euro zustande.
Je nach aktueller Finanzlage der Krankenkassen, können sie auch mal Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern verlangen und ebenso für geringe Zusatzleistungen weitere Zahlungen verlangen. Es gibt Möglichkeiten die monatliche Beitragslast zu reduzieren, in dem Sie einen Tarif wählen, bei dem Selbstbeteiligungen zu einer Minderung der monatlichen Beiträge führt. Gerne können Sie sich unseren Vergleichsrechners nutzen, den Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam gerne und kostenlos zur Verfügung stellt, um Ihren persönlichen Monatsbeitrag in der GKV zu berechnen.