Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam möchte Ihnen bei der Suche nach der preiswerten Unfallversicherung und gleichzeitig den bestmöglichen Leistungen behilflich sein. Dafür müssen Sie uns einige persönliche Angaben zukommen lassen. Danach bekommen Sie von uns völlig kostenlos eine Übersicht mit entsprechenden Anbietern und Tarifen.
Gesetzliche oder private Unfallversicherung für Lehrer
Manche Personen verfallen dem Irrglauben, dass Sie als Lehrer bei einem Unfall grundsätzlich gesetzlich abgesichert sind. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Lehrer, die an einer staatlichen Schule beschäftigt sind, haben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) Anspruch auf eine gesetzliche Unfallversicherung, deren Zuständigkeit den jeweiligen Unfallkassen der Bundesländer unterliegt. Andersrum sind Sie als Lehrer an privaten Schulen automatisch über die Berufsgenossenschaft (VBG) während Ihrer Tätigkeit in der Schule und auf dem Arbeitsweg dorthin und zurück abgesichert. Ebenso besteht Ihr Versicherungsschutz, wenn Sie Schüler auf Klassenfahrten oder Wandertagen betreuen. Nur wenn Sie privaten Freizeitbeschäftigungen und Tätigkeiten außerhalb der Schulzeit nachgehen, springt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ein. Statistisch gesehen, ereignen sich allerdings hierbei die meisten Unfälle.
Welche Leistungen bietet die private Unfallversicherung für Lehrer?
Tritt der Fall ein, dass bei Ihnen als Lehrer eine dauerhafte körperliche oder psychische Beeinträchtigung hervorgerufen wird, bietet die private Unfallversicherung im Leistungsfall die Zahlung eines Einmalbetrages - je nach Schwere der Beeinträchtigung und der gewählten Versicherungssumme. Auch möglich ist in Abhängigkeit vom sogenannten Invaliditätsgrad, dass eine vereinbarte Invaliditätssumme gezahlt wird. Die komplette Invaliditätssumme erhalten Sie, wenn bei Ihnen eine Vollinvalidität eintritt. Eine anteilige Summe steht Ihnen bei geringerer Schwere der Invalidität zu. Ein behandelnder Arzt entscheidet über den Invaliditätsgrad, die Schwere der Beeinträchtigung mit seiner Diagnose und der Gliedertaxe des Versicherers.
In den Vertragsbedingungen findet sich die Gliedertaxe, die ganz klar vorschreibt, wie viel Prozent der ausgemachten Invaliditätssumme Sie bei einem Unfall erhalten. Das ist abhängig von der Verletzung einzelner Körperteile und ob sie verloren oder funktionsunfähig wurden. Jedem Körperteil ist hierbei eine gesonderte Prozentzahl zugewiesen, die zur Berechnung der Versicherungsleistung herangezogen wird. So wird beispielsweise das Auge mit 50 % taxiert und das Ohr mit 30 %. Beim Arm wird unterschieden, ob es sich zwischen den Arm im Schultergelenk (70 %) und dem Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks (60 %) handelt. Allein der Verlust des Geschmackssinns (5 %) oder des Geruchssinns (10 %) ist in dieser Gliedertaxe berücksichtigt. Die angegebenen Prozentwerte können bei unterschiedlichen Anbietern variieren. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam können Ihnen einen gründlichen Vergleich der verschiedenen Tarife empfehlen. Achten Sie darauf, dass in manchen Fällen nicht nur Einmalzahlungen angeboten werden. Bedingt vom Anbieter und dem Tarif können Sie gegen höhere Beiträge auch extra Leistungen abschließen. Weiterhin gehört dazu:
- Bei stationärem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie ein Tagegeld für die Zusatzkosten
- Sie bekommen eine lebenslange Unfallrente zur regelmäßigen finanziellen Entlastung
- Bei schweren Verletzungen sind Sofortzahlungen vorgesehen.
- Für kosmetische Operationen erhalten Sie finanzielle Unterstützung
- Übernahme von Bergungs- und Transportkosten
- Im Todesfall werden für die Hinterbliebenen Zahlungen geleistet