Beamte auf Widerruf
Bei jungen Menschen ist die Karriere bei der Polizei sehr beliebt. Schließlich handelt es sich um ein Berufsfeld, das nicht nur mit abwechslungsreichen Aufgaben, sondern auch mit einem hohen Maß an Sicherheit aufwarten kann. Das Beamtenverhältnis, welches Sie erwartet, bietet finanzielle Absicherung und den Anspruch auf eine Krankenfürsorge. Doch dieses Ziel zu erreichen, ist nicht einfach.
Die Erwartungen an zukünftige Beamte der Polizei sind hoch. Schließlich werden Sie in einem Berufsfeld tätig, das Sie nicht nur körperlich, sondern auch mental an Ihre Grenzen bringen kann. Darüber hinaus sehen Sie sich einer großen Verantwortung gegenüber. Wer jedoch seine persönliche Eignung unter Beweis stellt, kann sich in die Ausbildung wagen. Die passende Absicherung bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam. Im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs stellen wir gern gemeinsam mit Ihnen heraus, was für Ihren Versicherungsschutz wichtig ist.
Wer zur Ausbildung als Beamter der Polizei zugelassen wurde, wird zunächst zum Beamten auf Widerruf ernannt. Nun haben Sie die erste Hürde auf dem Weg zu Beamten auf Lebenszeit absolviert.
Im Rahmen der Vorbereitungszeit, in welcher Sie sich als Beamter auf Widerruf befinden, bestehen für Sie umfangreiche Rechte aber auch Pflichten. So haben Sie Anspruch auf eine Besoldung und Krankenfürsorge durch Ihren Dienstherrn. Die Höhe Ihrer Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Landes- bzw. Bundesbesoldungsgesetzen. Ob Sie Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten, richtet sich wiederum nach Ihrer Tätigkeit und Ihrem Dienstherrn. Im Gegenzug müssen Sie einer umfangreichen Treue- und Dienstpflicht nachkommen.
Heilfürsorge und Beihilfe
Ihr Dienstherr kann seiner Pflicht zur Krankenfürsorge auf zwei unterschiedliche Weisen nachkommen. Hierbei sind die Heilfürsorge und die Beihilfe möglich. Die Heilfürsorge ist ihrerseits in der Regel befristet. Sie endet mit dem Ausbildungsende, dem Wechsel vom Außen- in den Innendienst oder spätestens mit Eintritt in den Ruhestand.
Die Heilfürsorge steht den Polizeivollzugsbeamten des mittleren Dienstes im Rahmen der Ausbildung zu. Sobald der Heilfürsorgeanspruch erlischt, wandelt er sich in einen Beihilfeanspruch um. Anders als bei der Beihilfe profitieren die Familienangehörigen des Beamten nicht unmittelbar von der Heilfürsorge. Sollten gewisse Voraussetzungen vorliegen, kann ein Anspruch auf Beihilfe bestehen.
Der Anspruch auf die Heilfürsorge besteht in aller erster Linie für die Beamten der Polizei, deren täglicher Dienst von Gefahren geprägt ist. Hierbei werden die Kosten für Krankheit, Pflege und Geburt vollumfänglich abgedeckt. Darüber hinaus werden die Kosten zur Gesundheitsvorsorge übernommen. Auch Zahnarztbehandlungen, Krankenhausbehandlungen und Reha-Maßnahmen werden abgedeckt. Allerdings sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass der Leistungskatalog keinesfalls mit dem einer privaten Krankenversicherung verglichen werden kann. Er gleicht vielmehr dem Basisschutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus diesem Grund raten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam zum Abschluss von privaten Zusatzversicherungen. So können Sie die Versorgungslücken schließen.
Wenn Ihr Anspruch auf Heilfürsorge erlischt, werden Sie beihilfeberechtigt. Nun haben Sie die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Als Beamter haben Sie die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Die optimalen Versicherungen
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam setzt auf Zusammenarbeit. Wir sehen unsere Versicherungsnehmer nicht als einfache Kunden an, sondern als Partner. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie Ihren Dienst als Beamter der Polizei möglichst sorgenfrei absolvieren können.
Anwartschaftsversicherung
Als Beamter auf Widerruf können Sie mithilfe einer Anwartschaftsversicherung bereits für die Zukunft vorsorgen. Dies ist besonders für Beamtenanwärter von großer Bedeutung, die anstelle der Beihilfe Heilfürsorge beziehen. Mithilfe der Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich bereits in jungen Jahren eine spätere garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam. Wenn der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt und man stattdessen Beihilfe erhält, entscheiden sich viele dann zu Recht für eine private Krankenversicherung. Der Beitragsberechnung liegt dank der Anwartschaftsversicherung nicht Ihr gegenwärtiges Alter und Ihr gegenwärtiger Gesundheitszustand zugrunde. Stattdessen ist das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftsversicherung maßgeblich.
Beihilfe
Mit der Beihilfe kommt Ihr Dienstherr seiner Krankenfürsorgepflicht nach. Er beteiligt sich anteilig an den Behandlungskosten, die Ihnen entstehen.
Als Beamter mit Beihilfeberechtigung müssen Sie anders als Angestellte keine Versicherungspflichtgrenze überschreiten, um in die private Krankenversicherung eintreten zu können. Sie haben eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, die unabhängig von Ihrem Einkommen besteht. Dabei raten wir Ihnen aus unterschiedlichen Gründen zum Abschluss einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam. Zum einen verlieren Sie bei Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung Ihren Anspruch auf die Beihilfezahlung, zum anderen erhalten Sie bei der privaten Krankenversicherung einen breiter gefächerten Leistungskatalog.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Leider handelt es sich bei der Dienstunfähigkeit um ein Tabuthema, das viel zu selten thematisiert wird. Dabei sollten sich vor allem Beamtenanwärter damit auseinandersetzen. Schließlich droht ihnen im Ernstfall der Dienstunfähigkeit in ein tiefes finanzielles Loch. Anders als Beamte auf Lebenszeit steht Ihnen kein bedingungsloses Ruhegehalt zu, wenn Sie dienstunfähig werden. Sie fallen in die gesetzliche Rentenversicherung zurück. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam können Sie sich vor den finanziellen Problemen bewahren.
Dienstanfänger-Police
Mit der Dienstanfänger-Police hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam ein ausgeklügeltes Versicherungsprodukt entwickelt. Hier erhalten Beamtenanwärter eine effektive Kombination aus Dienstunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge.
Diensthaftpflichtversicherung
Als Beamter der Polizei sehen Sie sich tagtäglich nicht nur Gefahren für Ihre körperliche Unversehrtheit ausgesetzt. Darüber hinaus müssen Sie mit umfangreichen Haftungsrisiken leben. Schließlich steht es an Ihrer Tagesordnung, in Rechte der Bürger einzugreifen. Mithilfe der leistungsstarken Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erhalten Sie eine effektive Absicherung. Wir wehren unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab und regulieren berechtigte Ansprüche.
Altersvorsorge
Wir empfehlen Ihnen rechtzeitig an den Ruhestand zu denken. Schließlich entsteht vielen ein finanzielles Loch, wenn sie aus dem aktiven Dienst austreten. Die Gründe liegen auf der Hand. Im Ruhestand steht Ihnen ein Ruhegehalt zu, welches jedoch maximal 71,75% Ihrer zuletzt erhaltenen Bezüge beträgt. Hier besteht eine Versorgungslücke, die effektiv geschlossen werden sollte. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam hat attraktive Vorsorgelösungen im Angebot, die wir Ihnen im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs gern vorstellen. Dabei bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Vorsorgelösungen, die alle denkbaren Anlagemöglichkeiten von sicherheitsorientierter Altersvorsorge bis hin zu renditenorientierter Geldanlage abdecken.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Vereinbaren Sie einen Termin mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam, um sich optimal als Beamter auf Widerruf abzusichern.
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
09:00 bis 18:00
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